Stadt Reutlingen
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Ansprechpartner:

Stadt Reutlingen
Amt für Straßen, Umwelt und Verkehr
Abt. Verkehrsmanagment
3. Stock
Zimmer 316
Marktplatz 22
72764 Reutlingen

 

Telefax: 07121 303-2049
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Karte - Lärmaktionsplan

Karte Tageswerte
Download Lärmaktionsplan. Haben Sie etwas Geduld, die Karte ist 12 MB groß.

Umgebungslärm

Die Belastung durch Lärm ist für viele Menschen eines der wichtigsten Umweltprobleme. In Deutschland fühlen sich 60 Prozent der Menschen insbesondere durch Verkehrslärm gestört.

Daher besteht Handlungsbedarf, Maßnahmen zum Lärmschutz zu ergreifen. Im Jahr 2002 hat die Europäische Union (EU) mit der Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) ein Konzept verabschiedet, die Lärmbelastung der Bevölkerung nach einem EU-weit einheitlichen Verfahren zu ermitteln und darzustellen. Die EU hat ihre Mitgliedstaaten verpflichtet, strategische Lärmkarten zu erstellen, die Öffentlichkeit zu beteiligen und einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

Die Stadt Reutlingen hat die Lärmkarten für den relevanten Verkehrlärm erstellen lassen. Alle Reutlinger Bürgerinnen und Bürger wie auch die Träger öffentlicher Belange hatten die Möglichkeit, sich aktiv an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen. Die Anregungen wurden vom städtischen Amt für Straßen, Umwelt und Verkehr gesammelt. Die Verwaltung setzt sich mit den Anregungen und Vorschlägen der Bürgerinnen und Bürger auseinander und prüft, ob diese in den Lärmaktionsplan einfließen können.

Insbesonder ist es wichtig, die Lärmaktionsplanung im Zusammenwirken mit anderen Planungen wie Bauleitpläne, Regionalpläne, Verkehrspläne, Luftreinhaltepläne zu sehen. Durch einen gesamtplanerischen Lösungsansatz könne viele lärmbedingte Konflikte, die im Nachhinein hohe Kosten verursachen vermieden werden.

Gesetzliche Grundlagen

Was bedeutet dies für uns in Reutlingen

Die möglichen Handlungsfelder

Lärmaktionsplan Reutlingen 2008/2009

Umsetzung der Maßnahmen (Stand Mai 2011)

Die Stadt Reutlingen befindet sich derzeit in der Umsetzung des ersten Maßnahmenpakets, das kurzfristige verkehrsrechtliche Maßnahmen, wie Geschwindigkeitsreduktionen auf Straßenabschnitten enthält. Bei diesen verkehrsrechtlichen Maßnahmen ist – wie erwähnt – die Zustimmung der Oberen und Unteren Straßenverkehrsbehörde erforderlich. Da für die Beurteilung dieser Maßnahmen deutsche Berechnungsgrundlagen (RLS-90) und nicht die EU-Berechnungsmethodik zugrunde zu legen ist, wurde für die verkehrsrechtlichen Maßnahmen eine Berechnung entsprechend der deutschen Berechnungsmethodik durchgeführt. Weitere Vorgaben der Straßenbauverwaltung wurden berücksichtigt. Unter anderem ist sicher zu stellen, dass mögliche Geschwindigkeitsreduzierungen zu Schleichverkehr durch schützenswerte Gebiete führt oder sich nicht negativ auf die Luftreinhaltung auswirken, sofern für das Gebiet – wie in Reutlingen der Fall – ein Luftreinhalteplan besteht.

In Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Tübingen erfolgt als erste Maßnahme in Kürze eine Geschwindigkeitsreduktion von 50 km/h auf 30 km/h auf einem Streckenabschnitt der hochbelasteten Ortsdurchfahrt im Zuge der L 384 in Reutlingen-Ohmenhausen.

Lärmaktionsplan Reutlingen

Die Ausgangssituation zum Start der Lärmaktonsplanung
 
Karte - Tag
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Karte - Nacht (22 bis 6 Uhr)
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Karte Tageswerte Kartenansicht - Nacht