Den Jugendgemeinderat gibt es seit 1997 in Reutlingen. Alle zwei Jahre werden 30 Mitglieder gewählt - junge Menschen aus Reutlingen zwischen 14 und dem noch nicht vollendeten 21. Lebensjahr.
Der Jugendgemeinderat ist die Interessenvertretung der Jugendlichen gegenüber der Oberbürgermeisterin, der Verwaltung und dem Gemeinderat. Besonders wichtig ist für den Jugendgemeinderat der Kontakt zu den verschiedenen Jugendgruppierungen, um stets zu wissen was den Reutlinger Jugendlichen unter den Nägeln brennt. Die Mitglieder arbeiten in verschiedenen Ausschüssen oder Arbeitskreisen, die Anträge oder Aktionen auf die Beine stellen.
Hier geht's zum Jugendgemeinderats-Vorstand
Aus den Grundsätzen des Gemeinderats zum Jugendgemeinderat: "(...) Der Jugendgemeinderat ist die Interessenvertretung der Jugendlichen gegenüber der/dem Oberbürgermeister/in, der Verwaltung und dem Gemeinderat. (...) Der Jugendgemeinderat hat einen beratenden Sitz im Ausschuss für Verwaltung, Kultur und Soziales des Gemeinderats."
Der Jugendgemeinderat kann Anträge stellen. Werden die Anträge im Gemeinderat oder in einem seiner Ausschüsse behandelt, kann er Rederecht beantragen und seine Argumente vorbringen. Wie die Fraktionen des Gemeinderats kann er Haushaltsanträge stellen.
Außerdem ist der Jugendgemeinderat vertreten
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im Arbeitskreis Leitlinien Jugendarbeit Reutlingen, in dem alle 3 Jahre Schwerpunkte und Ausrichtungen der Jugendarbeit in Reutlingen formuliert und Prioritäten dafür gesetzt werden, wie die Jugendarbeit gefördert werden soll. In den Arbeitsgruppen mit aktuellen Themen wie z. B. "Sucht/ Alkohol" oder "Plätze für die Jugend" kann der JGR teilnehmen.
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im Stiftungsrat Jugendwerk bei Stellenbesetzungen
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im Arbeitskreis Sichere Innenstadt
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im Beirat Umweltbildungszentrum Listhof
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im Nahverkehrsforum des Landkreises
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Der JGR wählt drei Beauftragte, die den Kontakt mit dem Jugendcafé am Federnseeplatz pflegen.
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Bei Interesse kann er bei den Stadtteilrunden teilnehmen und für einzelne Stadtteile und Stadtbezirke aktiv werden.
Über den städtischen Tellerrand hinaus schauen kann der Jugendgemeinderat als Mitglied des Dachverbands für Jugendgemeinderäte in Baden-Württemberg. Weitere Infos dazu unter www.dachverband-bawue.de.
Der Gemeinderat hat zur Einrichtung des JGR folgende Grundsätze beschlossen: Grundsätze des Jugendgemeinderats als PDF-Datei zum Herunterladen