Stadt Reutlingen
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Hintergrundinformation

Einen Großteil der Texte für die Dienstleistungen werden über eine Schnittstelle vom Serviceportal des Landes Baden-Württemberg 
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Gleichstellung von Frau und Mann

Wir sind bemüht, so weit wie möglich geschlechtsneutrale Formulierungen zu verwenden. Wo uns dies nicht gelingt, haben wir zur besseren und schnelleren Lesbarkeit des Textes die männliche Form verwendet. Natürlich gilt in allen Fällen jeweils die weibliche und männliche Form. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen

Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei deutschen Kindern verschiedene Möglichkeiten in Betracht, je nach Alter und Reiseziel:

Achtung: Für manche Reiseziele ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben (z.B. Südostasien, USA für visafreie Einreise). In viele Länder können Kinder aber auch mit einem Kinderreisepass oder einem Personalausweis einreisen. Das gilt vor allem für die Staaten der Europäischen Union (EU). Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

Reisepässe für Kinder sind sechs Jahre gültig.

In folgenden Fällen ist ein Reisepass bereits vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ungültig:

  • Wenn er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Inhabers oder der Inhaberin nicht zulässt oder
  • wenn er verändert worden ist oder
  • wenn Eintragungen fehlen oder unzutreffend sind (mit Ausnahme der Angaben über den Wohnort).

Tipp: In Eilfällen können Sie einen Reisepass im Expressverfahren beantragen (Herstellungsdauer höchstens 72 Stunden). Sollten Sie bereits für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen (Express-) Reisepasses ein Reisedokument für Ihr Kind benötigen, können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Reisepass beantragen. Der vorläufige Reisepass gilt höchstens ein Jahr. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückgeben.

Ansprechpartner / Öffnungszeiten
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Ansprechpartner / Öffnungszeiten
Zugehörigkeit zu
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Zugehörigkeit zu
Verfahrensablauf
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Verfahrensablauf

Sie müssen den Reisepass für Ihr Kind persönlich bei der Passbehörde des Hauptwohnsitzes des Kindes beantragen.

Als Auslandsdeutsche müssen Sie sich dazu an folgende Behörden wenden:

  • in Deutschland: die Passbehörde, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten.
  • im Ausland: die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die Zuständigkeit bestimmt das Auswärtige Amt.

Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren müssen beide Elternteile den Antrag stellen, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch den anderen vertreten lassen.

Das persönliche Erscheinen des Kindes ist immer erforderlich, da dessen Identität geprüft werden muss. Außerdem muss es eine Unterschrift leisten, wenn es zum Zeitpunkt des Passantrages 10 Jahre oder älter ist. Es ist auch zulässig, dass jüngere Kinder unterschreiben.

Kindern ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck seines linken und rechten Zeigefingers).

Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe werden Fingerabdrücke ersatzweise abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus dauerhaft bestehenden, medizinischen Gründen unmöglich ist.

Je nach Gemeinde werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Reisepass abholen können. Mit der Abholung können Sie auch jemanden schriftlich bevollmächtigen. (Die Benachrichtigungskarte der Verwaltung enthält dazu meistens bereits einen Vordruck). Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht und den eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen.

Erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlagen
  • aktuelle Abstammungsurkunde oder aktuelle Abschrift aus dem Familienbuch, in dem das Kind eingetragen ist
  • in Zweifelsfällen ein Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes
  • Personalausweis oder Reisepass der vorsprechenden Sorgeberechtigten
  • ein aktuelles Lichtbild im Passformat 35 x 45 mm (Fotostudios wissen darüber Bescheid oder entnehmen Sie nähere Informationen der Lichtbildtafel der Bundesdruckerei - PDF-Datei ca. 1 MB groß) 
  • sollten nicht beide Sorgeberechtigten den Antrag stellen: zusätzlich
    • schriftliche Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten (benutzen Sie dazu bitte untenstehendes Formular) 
    • Personalausweis oder Reisepass des anderen Sorgeberechtigten
  • bei nicht verheirateten Sorgeberechtigten: zusätzlich
    • Sorgerechtserklärung oder wenn keine vorhanden, eine schriftliche Erklärung der Mutter, dass sie die alleinige Sorgeberechtigte ist
      Einige Gemeinden verlangen diesbezüglich Negativbescheinigungen.
    • rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss oder nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über alleiniges Sorgerecht oder vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts (wenn beide Eltern im Inland leben) oder des Notariats (wenn ein Elternteil im Ausland lebt)
  • bei Vormundschaft: zusätzlich
    • Urkunde über die Bestellung zum Vormund
Frist/Dauer
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Frist/Dauer

keine Angabe möglich

Kosten/Leistung
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Kosten/Leistung
  • für einen Reisepass mit 32/48 Seiten: 37,50 Euro/59,50 Euro
  • für einen Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich jeweils 32 Euro

Hinweis: Die Gebühren verdoppeln sich, wenn

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde beantragen (z.B. Gemeinde einer Nebenwohnung).
Sonstiges
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Sonstiges

Sie sind verpflichtet, den Verlust des Reisepasses für Ihr Kind unverzüglich bei der Gemeinde anzuzeigen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Verfahrensbeschreibung "Reisepass – Ersatz wegen Verlust beantragen". Die dort beschriebenen Bedingungen gelten auch für Reisepässe für Kinder.

Rechtsgrundlage
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Rechtsgrundlage
weitere Hinweise
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weitere Hinweise
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes
Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
 

Das Bürgeramt der Stadt Reutlingen empfiehlt, den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder beim Bürgeramt/Bezirksamt zu beantragen. Als Reisedokument für Kinder stehen - je nach Reiseziel - Personalausweis, Kinderreisepass oder Reisepass zur Verfügung. 
Formular
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Formular
verwandte Dienstleistungen
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