Stadt Reutlingen
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Hintergrundinformation

Einen Großteil der Texte für die Dienstleistungen werden über eine Schnittstelle vom Serviceportal des Landes Baden-Württemberg 
www.service-bw.de übernommen und regelmäßig synchronisiert. 

Gleichstellung von Frau und Mann

Wir sind bemüht, so weit wie möglich geschlechtsneutrale Formulierungen zu verwenden. Wo uns dies nicht gelingt, haben wir zur besseren und schnelleren Lesbarkeit des Textes die männliche Form verwendet. Natürlich gilt in allen Fällen jeweils die weibliche und männliche Form. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Befreiung von der Hundesteuer

Hundesteuerbefreiung

ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von

  1. Hunden, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „B" = Notwendigkeit ständiger Begleitung, „Bl" = blind, „aG" = außergewöhnlich gehbehindert oder „H" = hilflos besitzen.
  2. Hunden, die die Prüfung für Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung mit Erfolg abgelegt haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen.
Ansprechpartner / Öffnungszeiten
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Ansprechpartner / Öffnungszeiten
Zugehörigkeit zu
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Zugehörigkeit zu
Verfahrensablauf
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Verfahrensablauf
Sie können die Anmeldung persönlich oder schriftlich vornehmen.
Erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlagen

Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "Bl", "aG" oder "H"

Rechtsgrundlage
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Rechtsgrundlage

§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

weitere Hinweise
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weitere Hinweise

Für Auskünfte steht Ihnen auch die städtische Steuerabteilung telefonisch unter der Rufnummer 07121 / 303-2476 oder persönlich bei der Steuerabteilung, Gebäude Oskar-Kalbfell-Platz 21, 1. Stock Zimmer 783 in 72762 Reutlingen, gerne zur Verfügung.

Satzung
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Satzung