Stadt Reutlingen
Sie sind hier: Startseite » Politik & Verwaltung » Dienstleistungen A - Z » Dienstleistung
Logo service-bw

Hintergrundinformation

Einen Großteil der Texte für die Dienstleistungen werden über eine Schnittstelle vom Serviceportal des Landes Baden-Württemberg 
www.service-bw.de übernommen und regelmäßig synchronisiert. 

Gleichstellung von Frau und Mann

Wir sind bemüht, so weit wie möglich geschlechtsneutrale Formulierungen zu verwenden. Wo uns dies nicht gelingt, haben wir zur besseren und schnelleren Lesbarkeit des Textes die männliche Form verwendet. Natürlich gilt in allen Fällen jeweils die weibliche und männliche Form. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Gruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen

Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen können in den sechs Monaten vor einer Wahl zu parlamentarischen oder kommunalen Vertretungskörperschaften (z.B. Bundes-, Landtags- oder Gemeinderatswahlen, dagegen nicht Bürgermeisterwahlen), zu einer allgemeinen Abstimmung sowie vor Volks- und Bürgerbegehren eine Gruppenauskunft (z.B. die Nennung aller Personen, die zwischen 18 und 25 Jahre alt sind) aus dem Melderegister beantragen.

Die Auskunft erstreckt sich auf

  • den Vor- und Familiennamen,
  • einen eventuellen Doktorgrad und
  • die aktuelle Anschrift.

Die Datenweitergabe ist ausgeschlossen, wenn Sie zuvor gegenüber der Meldebehörde der Gemeinde/Stadt in der Sie wohnen, der Weitergabe widersprochen haben. Die Meldebehörde weist Sie bei der Anmeldung sowie durch öffentliche Bekanntmachung einige Monate vor der Wahl auf das Widerspruchsrecht hin.

Sofern bereits eine allgemeine Auskunftssperre besteht, ist die Einlegung eines Widerspruchs nicht mehr erforderlich. Die Daten dürfen in diesem Fall ohnehin nicht weitergegeben werden.

Hinweis: Die Melderegisterauskünfte werden erteilt über Gruppen von Wahl- oder Abstimmungsberechtigten, für deren Zusammensetzung ausschließlich das Lebensalter der Betroffenen entscheidend ist (also nicht z.B. die Staatsangehörigkeit). Die Geburtstage der Betroffenen dürfen den Antragstellern nicht mitgeteilt werden. Die Daten dürfen nur zur Information der Wahl- oder Stimmberechtigten verwendet werden.

Tipp: Hier erhalten Sie allgemeine Informationen zur "Melderegisterauskunft".

Ansprechpartner / Öffnungszeiten
^
Ansprechpartner / Öffnungszeiten
Zugehörigkeit zu
^
Zugehörigkeit zu
Verfahrensablauf
^
Verfahrensablauf
Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen müssen den Antrag auf Erteilung einer Gruppenauskunft bei der Gemeinde stellen. Er soll schriftlich gestellt werden.

Den Widerspruch gegen die Erteilung einer Gruppenauskunft können Sie schriftlich oder persönlich beim Bürgeramt der Stadt Reutlingen einlegen.

Erforderliche Unterlagen
^
Erforderliche Unterlagen

Die Gemeinde kann zur Überprüfung Ihrer Identität folgende Unterlagen verlangen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises

Im Regelfall werden keine weiteren Unterlagen benötigt.

Kosten/Leistung
^
Kosten/Leistung

Die Gruppenauskunft ist gebührenpflichtig. Für den Widerspruch fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.

Rechtsgrundlage
^
Rechtsgrundlage
Formular
^
Formular