Werkrealschule/Hauptschule - Kind für Aufnahme anmelden
Zu Beginn des zweiten Schulhalbjahrs der Klasse 4 sprechen die Lehrkräfte für jedes Kind eine Empfehlung aus. Darin legen die Lehrkräfte dar, welche weiterführende Schulart es nach der Grundschule besuchen sollte. Grundlage dieser Grundschulempfehlung ist eine pädagogische Gesamtwürdigung. Diese berücksichtigt
- die bisherige Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes,
- sein Lern- und Arbeitsverhalten sowie
- seine Lernpotenziale.
Die Grundschulempfehlung erhalten die Kinder gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4.
Welche weiterführende Schulart das Kind besuchen wird, entscheiden Sie als Eltern. Die Entscheidung ist für die Schulverwaltung rechtsverbindlich.
Ihr Kind erhält eine Empfehlung für die Werkrealschule/Hauptschule, wenn seine Leistungen erwarten lassen, dass es den Anforderungen der Werkrealschule/Hauptschule entsprechen wird.
Hinweis: Die Gemeinschaftsschule ist in dieser Empfehlung jeweils mit eingeschlossen.
Die Halbjahresinformation der Klasse 4 dient als Orientierungshilfe.
Sie müssen Ihr Kind bei der gewünschten Werkrealschule/Hauptschule anmelden.
- Identitätsnachweis des Kindes (z.B. Personalausweis, Kinderreisepass, Geburtsurkunde)
- Blatt 5 "Anmeldung bei der weiterführenden Schule" der Grundschulempfehlung
Hinweis: Die Grundschulempfehlung und die Halbjahresinformation der Klasse 4 müssen Sie nicht vorlegen.
Anmeldetermine für das Schuljahr 2012/13:
- für Schülerinnen und Schüler nach der Grundschulempfehlung: 20. und 21. März 2013
- für Schülerinnen und Schüler, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen: 8. Mai 2013
keine
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