Stadt Reutlingen
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Hintergrundinformation

Einen Großteil der Texte für die Dienstleistungen werden über eine Schnittstelle vom Serviceportal des Landes Baden-Württemberg 
www.service-bw.de übernommen und regelmäßig synchronisiert. 

Gleichstellung von Frau und Mann

Wir sind bemüht, so weit wie möglich geschlechtsneutrale Formulierungen zu verwenden. Wo uns dies nicht gelingt, haben wir zur besseren und schnelleren Lesbarkeit des Textes die männliche Form verwendet. Natürlich gilt in allen Fällen jeweils die weibliche und männliche Form. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Werkrealschule/Hauptschule - Kind für Aufnahme anmelden

Zu Beginn des zweiten Schulhalbjahrs der Klasse 4 sprechen die Lehrkräfte für jedes Kind eine Empfehlung aus. Darin legen die Lehrkräfte dar, welche weiterführende Schulart es nach der Grundschule besuchen sollte. Grundlage dieser Grundschulempfehlung ist eine pädagogische Gesamtwürdigung. Diese berücksichtigt

  • die bisherige Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes,
  • sein Lern- und Arbeitsverhalten sowie
  • seine Lernpotenziale.

Die Grundschulempfehlung erhalten die Kinder gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4.

Welche weiterführende Schulart das Kind besuchen wird, entscheiden Sie als Eltern. Die Entscheidung ist für die Schulverwaltung rechtsverbindlich.

Zugehörigkeit zu
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Zugehörigkeit zu
Voraussetzungen
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Voraussetzungen

Ihr Kind erhält eine Empfehlung für die Werkrealschule/Hauptschule, wenn seine Leistungen erwarten lassen, dass es den Anforderungen der Werkrealschule/Hauptschule entsprechen wird.

Hinweis: Die Gemeinschaftsschule ist in dieser Empfehlung jeweils mit eingeschlossen.

Die Halbjahresinformation der Klasse 4 dient als Orientierungshilfe.

Verfahrensablauf
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Verfahrensablauf

Sie müssen Ihr Kind bei der gewünschten Werkrealschule/Hauptschule anmelden.

Erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlagen
  • Identitätsnachweis des Kindes (z.B. Personalausweis, Kinderreisepass, Geburtsurkunde)
  • Blatt 5 "Anmeldung bei der weiterführenden Schule" der Grundschulempfehlung

Hinweis: Die Grundschulempfehlung und die Halbjahresinformation der Klasse 4 müssen Sie nicht vorlegen.

Frist/Dauer
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Frist/Dauer

Anmeldetermine für das Schuljahr 2012/13:

  • für Schülerinnen und Schüler nach der Grundschulempfehlung: 20. und 21. März 2013
  • für Schülerinnen und Schüler, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen: 8. Mai 2013
Kosten/Leistung
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Kosten/Leistung

keine

Rechtsgrundlage
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Rechtsgrundlage