Feinstaub-Plakette
Die Umweltzone mit Fahrverboten tritt am 1. März 2008 in Kraft. Die Umweltzone umfasst die Oststadt sowie das südliche Stadtgebiet, begrenzt durch die Alteburg- und Wörthstraße. Die genaue Abgrenzung der Umweltzone ist aus der Karte (im PDF-Format) ersichtlich.
In die Umweltzone dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer roten, gelben oder grünen Umweltplakette fahren. Umweltplaketten zum Befahren der Umweltzone sind beim Landratsamt Reutlingen erhältlich. Ebenso erhältlich sind sie bei den Kfz-Überwachsorganisationen (z.B. TüV und Dekra) sowie zugelassenen AU-Kfz-Werkstätten.
Ausnahmen sind unter sehr engen Voraussetzungen möglich. Zuständig hierfür ist das Landratsamt Reutlingen.

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