Hundesteuer für Kampfhunde und gefährliche Hunde
Sind Sie Halter eines Kampfhundes oder eines gefährlichen Hundes, müssen Sie diesen bei Ihrer Gemeinde anmelden und für den Hund Hundesteuer zahlen.
Für jeden Hund, dessen Haltung im Stadtgebiet angezeigt wurde, wird eine Hundesteuermarke, die Eigentum der Stadt Reutlingen bleibt, ausgegeben. Die Steuermarke ist solange gültig, bis eine neue Marke ausgegeben wird.
1. Kampfhunde im Sinne der Hundesteuersatzung sind Hunde, bei denen aufgrund rassenspezifischer Merkmale, durch Zucht oder im Einzelfall wegen ihrer Haltung oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren auszugehen ist.
2. Die Eigenschaft als Kampfhund wird aufgrund rassenspezifischer Merkmale bei Hunden der folgenden Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden vermutet, solange nicht der Ortspolizeibehörde für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist:
- Pitt Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
3. Die Eigenschaft als Kampfhund kann im Einzelfall insbesondere bei Hunden der folgenden Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen als den in Abs. 2 erfassten Hunden vorliegen, wenn Anhaltspunkte auf eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren hinweisen:
- Bullmastiff
- Staffordshire Bullterrier
- Dogo Argentino
- Bordeaux Dogge
- Fila Brasilero
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Mastiff
- Tosa Inu
4. Als gefährliche Hunde im Sinne der Satzung gelten Hunde, die ohne Kampfhunde gemäß Abs. 1 bis 3 zu sein, aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass durch sie eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen oder Tieren besteht.
Gefährliche Hunde sind insbesondere Hunde, die
- bissig sind
- in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen oder Tiere anspringen
- zum unkontrollierten Hetzen oder Reißen von Wild oder Vieh oder anderen Tieren neigen.
5. Das Vorliegen der Voraussetzungen nach Abs. 3 und 4 wird durch die Ortspolizeibehörde festgestellt.
- Bürgeramt
- Bürgeramt Außenstelle Orschel-Hagen
- Das Bezirksamt Altenburg
- Das Bezirksamt Betzingen
- Das Bezirksamt Bronnweiler
- Das Bezirksamt Degerschlacht
- Das Bezirksamt Gönningen
- Das Bezirksamt Mittelstadt
- Das Bezirksamt Oferdingen
- Das Bezirksamt Ohmenhausen
- Das Bezirksamt Reicheneck
- Das Bezirksamt Rommelsbach
- Das Bezirksamt Sickenhausen
- Das Bezirksamt Sondelfingen
Für die Anmeldung Ihres Hundes können Sie untenstehendes Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden.
- bei persönlicher Vorsprache: aktueller Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
- Rassenachweis (kann wegen der Höhe der Hundesteuer wichtig sein)
Die Steuerpflicht beginnt am ersten Tag des auf den Beginn des Haltens folgenden Kalendermonats, frühestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird. Beginnt die Hundehaltung bereits am 1. Tag eines Kalendermonats, so beginnt auch die Steuerpflicht mit diesem Zeitpunkt.
Sie müssen Ihren Hund in der Regel innerhalb eines Monats ab Beginn der Hundehaltung beziehungsweise des Zuzugs in die Gemeinde anmelden.Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Kampfhund und gefährlichen Hund 528,00 Euro
Für Auskünfte steht Ihnen auch die städtische Steuerabteilung telefonisch unter der Rufnummer 07121 / 303-2476 oder persönlich bei der Steuerabteilung, Gebäude Oskar-Kalbfell-Platz 21, 1. Stock Zimmer 783 in 72762 Reutlingen, gerne zur Verfügung.

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