Mietpreisspiegel: Aufstellung und Fortführung
Mietspiegel 2009 für das Gebiet der Stadt Reutlingen
Stand: 01.05.2009
Diese Information richtet sich an alle Mieter und Vermieter. Der Mietspiegel will eine Orientierungshilfe sein. Er soll den Vertragsparteien die Möglichkeit geben, selbstverantwortlich die Miete entsprechend dem Alter, der Lage, der Ausstattung und dem Zustand der Wohnungen zu vereinbaren. Dadurch können die Kosten für die Beschaffung von Vergleichsmieten eingespart werden.
Vorbemerkung
Unser erster Mietspiegel datiert vom 05.11.1972. In den Folgejahren wurde der Mietspiegel mehrfach überarbeitet und die ortsüblichen Vergleichsmieten dem aktuellen Stand angepasst, zuletzt am 01.04.2007. Der Mietspiegel wird von der Stadtverwaltung Reutlingen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Mieterbund Reutlingen- Tübingen und der Haus & Grund Eigentümerschutz-Gemeinschaft Reutlingen herausgegeben. Es handelt sich um einen Mietspiegel im Sinne von § 558c BGB.
Geltungsbereich
Der Mietspiegel gilt für die Altbauwohnungen und die freifinanzierten Neubauwohnungen im Gebiet der Stadt Reutlingen. Der Mietspiegel gilt nicht für geförderte Wohnungen (Sozialwohnungen), bei denen die Höhe der Miete durch städtische Satzung, Vereinbarung oder Förderzusage festgelegt worden ist. Ebenso gilt der Mietspiegel nicht für Komfortwohnungen mit exklusiver Ausstattung sowie für Werks- und Dienstwohnungen. Für Einfamilienhäuser und Appartements ist er ohne Zuschlag anwendbar.
Begriffserläuterungen
Nettokaltmieten
Die im Mietspiegel ausgewiesenen Mieten sind Nettokaltmieten, in denen die ortsüblichen Betriebskosten nicht enthalten sind. Unter der Nettokaltmiete versteht man das Entgelt für die Überlassung der Wohnung einschließlich des Mietausfallwagnisses, der Verwaltungskosten und der Aufwendungen für die Instandhaltung, ohne Möblierung und Küchenausstattung. Die Kosten für kleine Instandhaltungen können nach vertraglicher Vereinbarung auch von den Mietern übernommen werden.
Betriebskosten
Als Betriebskosten gelten vor allem:
- Heizung und Warmwasserversorgung
- Wasserversorgung, Entwässerung
- Grundsteuer, Versicherungen
- Hausmeister, Gartenpflege
- Aufzug, Strom für Gemeinschaftsanlage
- Schornsteinfeger
- Müllabfuhr
- Gemeinschaftsantenne, Kabel- oder Satellitenanschluss
Ausstattungskategorie
Im Tabellenfeld der ortsüblichen Vergleichsmieten sind fünf Ausstattungskategorien ausgewiesen. Bei der Beurteilung der Ausstattung einer Wohnung sollte zunächst vom häufigsten Fall der »durchschnittlichen« Ausstattung ausgegangen werden.
Nachstehend sind aufwertende und abwertende Faktoren aufgelistet, die regelmäßig Einfluss auf den Mietpreis haben. Die Auflistung beschränkt sich dabei auf von Mieter- und Vermieterseite relativ einfach zu beobachtende Ausstattungselemente einer Wohnung.

Schadensmeldung
Veranstaltungs-Suche
Politik & Verwaltung
Hintergrundinformation