Nachfolgend erhalten Sie eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte aus dem öffentlichen Teil der Sitzung
am Mittwoch, 10. Oktober 2012, 19.30 Uhr
im Rathaus Ohmenhausen, Auf der Lind 12, Vorsitz: Heide Schnitzer
Straftatenübersicht 20.10.2011
Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung handelte es sich um den Missbrauch eines Kindes und die Verbreitung pornographischer Schriften. Der starke Anstieg der Rohheitsdelikte ging hauptsächlich auf vorsätzliche leichte Körperverletzungen mit 17 Fällen zurück. Gefährliche Körperverletzungen hat es sechs, Bedrohungen vier und Nötigungen zwei gegeben. Diese Taten standen meist in Zusammenhang mit Alkoholmissbrauch. Einfache Diebstähle wurden 21 verübt und von den zwölf schweren Diebstählen, wurden zwei Wohnungseinbrüche gemeldet. Bei den sonstigen Straftaten handelte es sich hauptsächlich um Sachbeschädigung (33 Fälle), aber auch Beleidigungen, Brandstiftungen, Unterhaltspflichtverletzungen und der Widerstand gegen die Staatsgewalt werden hierzu gezählt. Die Vergehen gegen die strafrechtlichen Nebengesetze teilten sich in Verstöße gegen das Waffengesetz und Rauschgiftdelikte auf.
Frau Korth vom Amt für Straßen, Umwelt und Verkehr erläuterte, dass für den Generalverkehrsplan 2010 landesweit insgesamt 734 Aus- und Neubaumaßnahmen an Landesstraßen angemeldet worden sind. Zur Festlegung eines finanzierbaren und ökologisch vertretbaren Maßnahmenplans hat das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Aus- und Neubaumaßnahmen an den Landesstraßen für die nächsten 10 Jahre bewertet und priorisiert. Für diese Analyse sind verschiedene Kriterien herangezogen und Ohmenhausen schlussendlich mit 46 von 100 möglichen Punkten beurteilt worden. Je niedriger der herauskommende Wert war, desto höher war die Chance auf Umsetzung der Maßnahme. Die Landesregierung wird nun 20 Neubaumaßnahme mit Punkten zwischen 26 und 43 und neun Neubaumaßnahmen, die zwar eine höhere Punktezahl als Ohmenhausen aufweisen, jedoch planerisch weiter fortgeschritten sind, weiterverfolgen.
Die Kritik der Stadtverwaltung an dem Verfahren ist, dass alle Kriterien gleich gewichtet sind. Die Faktoren Lärm und Luftverschmutzung und die Auswirkungen auf den Menschen sind zu wenig berücksichtigt worden. Auch sind nicht alle Bewertungskriterien nachvollziehbar. Das Ergebnis ist für die Umgehungsstraße denkbar schlecht, denn das bedeutet, dass das Regierungspräsidium Tübingen keine weiteren Planungsleistungen erbringen kann. Oberbürgermeisterin Bosch hat Verkehrsminister Hermann in einem Schreiben gebeten, die Kriterien nochmals zu überprüfen und zu begründen. Auch an den Städtetag geht eine Stellungnahme mit dem Inhalt, dass eine Nichtberücksichtigung der Ortsumfahrung nicht nachvollziehbar ist. Zwei gute Neuigkeiten gibt es aber dennoch: Zum einen ist es aufgrund neuer Gesetze möglich eine Ausweitung von Tempo 30 auf die gesamte Ortsdurchfahrt umzusetzen, zum anderen soll die sogenannte „Gomaringer Spange“ der Regionalbahn früher verwirklicht werden, was dem Ort eine große Verkehrsentlastung bringen kann.
Bezirksbürgermeisterin Schnitzer verwies auf den Zeitungsartikel des Reutlinger Generalanzeigers vom 06.10.2012, in dem zu lesen war, dass die Umgehungsstraße von Ohmenhausen im Zehnjahresplan enthalten ist. Hierbei handelt es sich um eine Falschmeldung.
Bildung einer Abrechnungseinheit gemäß § 37 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG) für die Veranlagung von Erschließungsbeiträgen im Bebauungsplan „Nägelesäcker/Talwiesen“ in Reutlingen-Ohmenhausen
Herr Krause vom Bürgerbüro Bauen erläuterte die o. g. Drucksache: Normalerweise werde Erschließungskosten für jede Straße separat berechnet. Abweichend hiervon will die Stadtveraltung in Ohmenhausen das gesamte Gebiet Nägelesäcker / Talwiesen berechnen und umgelegen. Voraussetzung hierfür ist, dass nur ein geringer Kostenunterschied zur Einzelabrechnung entsteht. Das Gremium stimmte der Drucksache einstimmig zu.
Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.
Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.
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am Mittwoch, 10. Oktober 2012, 19.30 Uhr
im Rathaus Ohmenhausen, Auf der Lind 12, Vorsitz: Heide Schnitzer
Vorstellung des Kriminalitätslageberichts
Straftatenübersicht 20.10.2011
- Straftaten gegen das Leben 00
- Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 44
- Roheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 1231
- Diebstahl 3833
- Vermögens- und Fälschungsdelikte 714
- Sonstige Straftatbeständes des Stragfesetzbuches 3344
- Vergehen gegen strafrechtliche Nebengesetze 126
- Gesamt 106132
Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung handelte es sich um den Missbrauch eines Kindes und die Verbreitung pornographischer Schriften. Der starke Anstieg der Rohheitsdelikte ging hauptsächlich auf vorsätzliche leichte Körperverletzungen mit 17 Fällen zurück. Gefährliche Körperverletzungen hat es sechs, Bedrohungen vier und Nötigungen zwei gegeben. Diese Taten standen meist in Zusammenhang mit Alkoholmissbrauch. Einfache Diebstähle wurden 21 verübt und von den zwölf schweren Diebstählen, wurden zwei Wohnungseinbrüche gemeldet. Bei den sonstigen Straftaten handelte es sich hauptsächlich um Sachbeschädigung (33 Fälle), aber auch Beleidigungen, Brandstiftungen, Unterhaltspflichtverletzungen und der Widerstand gegen die Staatsgewalt werden hierzu gezählt. Die Vergehen gegen die strafrechtlichen Nebengesetze teilten sich in Verstöße gegen das Waffengesetz und Rauschgiftdelikte auf.
Ortsumfahrung Ohmenhausen
Stellungnahme der Stadt zum Maßnahmenplan des Generalverkehrsplan Baden-Württemberg
GR- Drucksache Nr. 12/100/01
Frau Korth vom Amt für Straßen, Umwelt und Verkehr erläuterte, dass für den Generalverkehrsplan 2010 landesweit insgesamt 734 Aus- und Neubaumaßnahmen an Landesstraßen angemeldet worden sind. Zur Festlegung eines finanzierbaren und ökologisch vertretbaren Maßnahmenplans hat das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Aus- und Neubaumaßnahmen an den Landesstraßen für die nächsten 10 Jahre bewertet und priorisiert. Für diese Analyse sind verschiedene Kriterien herangezogen und Ohmenhausen schlussendlich mit 46 von 100 möglichen Punkten beurteilt worden. Je niedriger der herauskommende Wert war, desto höher war die Chance auf Umsetzung der Maßnahme. Die Landesregierung wird nun 20 Neubaumaßnahme mit Punkten zwischen 26 und 43 und neun Neubaumaßnahmen, die zwar eine höhere Punktezahl als Ohmenhausen aufweisen, jedoch planerisch weiter fortgeschritten sind, weiterverfolgen.
Die Kritik der Stadtverwaltung an dem Verfahren ist, dass alle Kriterien gleich gewichtet sind. Die Faktoren Lärm und Luftverschmutzung und die Auswirkungen auf den Menschen sind zu wenig berücksichtigt worden. Auch sind nicht alle Bewertungskriterien nachvollziehbar. Das Ergebnis ist für die Umgehungsstraße denkbar schlecht, denn das bedeutet, dass das Regierungspräsidium Tübingen keine weiteren Planungsleistungen erbringen kann. Oberbürgermeisterin Bosch hat Verkehrsminister Hermann in einem Schreiben gebeten, die Kriterien nochmals zu überprüfen und zu begründen. Auch an den Städtetag geht eine Stellungnahme mit dem Inhalt, dass eine Nichtberücksichtigung der Ortsumfahrung nicht nachvollziehbar ist. Zwei gute Neuigkeiten gibt es aber dennoch: Zum einen ist es aufgrund neuer Gesetze möglich eine Ausweitung von Tempo 30 auf die gesamte Ortsdurchfahrt umzusetzen, zum anderen soll die sogenannte „Gomaringer Spange“ der Regionalbahn früher verwirklicht werden, was dem Ort eine große Verkehrsentlastung bringen kann.
Bezirksbürgermeisterin Schnitzer verwies auf den Zeitungsartikel des Reutlinger Generalanzeigers vom 06.10.2012, in dem zu lesen war, dass die Umgehungsstraße von Ohmenhausen im Zehnjahresplan enthalten ist. Hierbei handelt es sich um eine Falschmeldung.
Bildung einer Abrechnungseinheit gemäß § 37 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG) für die Veranlagung von Erschließungsbeiträgen im Bebauungsplan „Nägelesäcker/Talwiesen“ in Reutlingen-Ohmenhausen
GR-Drucksache Nr. 12/103/01
Herr Krause vom Bürgerbüro Bauen erläuterte die o. g. Drucksache: Normalerweise werde Erschließungskosten für jede Straße separat berechnet. Abweichend hiervon will die Stadtveraltung in Ohmenhausen das gesamte Gebiet Nägelesäcker / Talwiesen berechnen und umgelegen. Voraussetzung hierfür ist, dass nur ein geringer Kostenunterschied zur Einzelabrechnung entsteht. Das Gremium stimmte der Drucksache einstimmig zu.
Mitteilungen
Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.Anfragen, Anträge
Es wurde keine Anfragen und Anträge gestellt.Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.
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