6. Gymnasium

Update vom 11. März 2024:

Sechstes Gymnasium: Gespräche werden fortgesetzt

In der vergangenen Woche erreichte Reutlingens Ersten Bürgermeister Robert Hahn die Nachricht, dass die Schulstiftung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg die Vereinbarung für die Errichtung und den Betrieb eines dreizügigen Gymnasiums zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließen kann

"Die Schulstiftung verwies mit großem Bedauern auf die deutlich geänderten Rahmenbedingungen", so der Erste Bürgermeister. Auslöser für die Entscheidung seien neben den zunehmend großen Unsicherheiten bei der Kostenentwicklung vor allem die aktuellen Signale der Landesregierung zur kurzfristigen Wiedereinführung von G9 ab dem Schuljahr 2025/2026 gewesen. "Sowohl für die Stadt als auch für die Evangelische Schulstiftung ist es derzeit noch völlig offen, welche Anpassungsnotwendigkeiten und weitere, außerordentliche Investitionen zusätzlich zu den zu erwartenden signifikanten Baukostensteigerungen für das Gymnasium in Reutlingen zu berücksichtigen sind", resümiert Hahn.

Die Entscheidung über die Vereinbarung mit der Schulstiftung zum Bau und Betrieb des Gymnasiums, die in den kommenden Wochen auf den Tagesordnungen der städtischen Gremien gestanden hätte, ist nun erst einmal abgesetzt. "Dennoch haben Stadt und Evangelische Schulstiftung einvernehmlich vereinbart, dass die guten und vertrauensvollen Gespräche weiter fortgesetzt werden sollen, um zu klären, wie eine Lösung unter den geänderten Rahmenbedingungen gelingen kann", betont der Verwaltungsdezernent. Robert Hahns Fazit: "Die Entwicklung ist insgesamt mehr als bedauerlich, da ohne die bekannten Verzögerungen von dritter Seite die Vereinbarung längst hätte geschlossen sein können".

Update vom 30. Juni 2023:

  • Mit 26 zu 11 Stimmen (eine Enthaltung) hat der Reutlinger Gemeinderat in seiner Sitzung am 29. Juni der Beschlussvorlage "Umsetzung der Schulentwicklungsplanung im gymnasialen Bereich - Bau und Betrieb eines Gymnasiums in Trägerschaft der Schulstiftung der Evangelischen Landeskirche Württemberg" zugestimmt.

Die Schulentwicklungsplanung der Stadt belegt: In Reutlingen besteht Bedarf an weiteren gymnasialen Schulplätzen. Deshalb soll in der Sickenhäuserstraße/ Irtenbach, in der Nähe der Eishalle Reutlingen, in Trägerschaft der Schulstiftung der Evangelischen Landeskirche Württemberg (ESS) ein 6. Gymnasium entstehen.

Die Vorteile dieser Planungen gegenüber anderen Varianten haben Oberbürgermeister Thomas Keck, Erster Bürgermeister Robert Hahn und Finanzbürgermeister Roland Wintzen nun in einem Pressegespräch vorgestellt. Dabei widerlegten Sie auch Darstellungen von Gegnern eines 6. Gymnasiums in Trägerschaft der ESS.

Am Donnerstag, 29. Juni, entscheidet der Gemeinderat über die Umsetzung der Schulentwicklungsplanung im gymnasialen Bereich. Kern der Beschlussvorlage: Der Rat beauftragt die Verwaltung, zur Einrichtung eines Gymnasiums in Trägerschaft der Schulstiftung der Evangelischen Landeskirche Württemberg einen Vertrag zu verhandeln und zur Entscheidung dem Gemeinderat vorzulegen.
Klar ist, dass weitere Plätze für zukünftige Gymnasiastinnen und Gymnasiasten notwendig sind. Aktuell sind in den fünf Reutlinger Gymnasien 20 Züge baulich vorhanden, 27 werden laut Prognosen benötigt. Die Stadtverwaltung hatte deshalb mehrere Varianten geprüft, diesen Bedarf zu decken. Das Ergebnis: Die Errichtung eines 6. Gymnasiums in Trägerschaft der ESS im Ganztagesbetrieb ist im Rahmen der bisher verhandelten Ergebnisse für die Stadt vorteilhafter, als die Erweiterung der bestehenden städtischen Gymnasien.

„Wir haben unterschiedliche Lösungen in Betracht gezogen, auch eine städtische Trägerschaft“, so der Erste Bürgermeister Hahn. Letztendlich überwogen die Argumente für ein Gymnasium in privater Trägerschaft – unter anderem, weil der Stadt Finanzierungen von Erweiterungsbauten auf absehbare Zeit nicht möglich seien. „Uns war es wichtig, nachvollziehbar zu kalkulieren“, ergänzte Wirtschaftsbürgermeister Wintzen. Der Vergleich der kalkulierten Varianten zeigt: Die Leistungen an die ESS über 60 Jahre – so lange geht das Baugrundstück als Erbbaurecht an die ESS – betragen auf den heutigen Tag abgezinst 58,3 Millionen Euro. Die Gesamtkosten für eine Erweiterung der städtischen Gymnasien liegen laut Berechnungen bei 86,9 Millionen Euro (über einen Zeitraum von 60 Jahren, abgezinst). „Das Regierungspräsidium wird unsere Berechnungen nachprüfen“, ergänzte Robert Hahn.

Nicht nur, was diese Zahlen angeht, widerlegt die Stadtverwaltung Annahmen eines „Faktenchecks“, der von Gegnern der 6. Gymnasiums erstellt wurde. Die darin verwendeten Zahlen stützten sich auf für diese Zwecke falsche und unvollständige Zahlen, waren sich OB Keck und seine beiden Kollegen einig.

Eine umfangreiche Ausarbeitung, die auf die Ausführungen des „Faktenchecks“ eingehen, ist auf dieser Seite unter „Zum Herunterladen“ zu finden.

Bau und Betrieb eines Gymnasiums in Trägerschaft der Schulstiftung der Evangelischen Landeskirche Württemberg

Gemeinderatsdrucksache Nr. 23/016/03:

Die Schulentwicklungsplanung 2018 hat einen vom Rergierungspräsidium Tübingen 2020 anerkannten gymnasialen Platzbedarf festgestellt. Die Verwaltung hatte vom Gemeinderat im Februar 2022 den Auftrag erhalten, die begonnenen Gespräche mit der Schulstiftung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg (ESS) ergebnisoffen fortzuführen, dabei die weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft einzubeziehen und erneut zu berichten.

Die Gespräche haben im Hinblick auf einen Großteil der von den weiterführenden Schulen aufgeworfenen Fragestellungen befriedigende Klärungen erfahren, über die teilweise bereits mit GR-Drs. 22/016/08 sowie mündlich im Verwaltungs,- Kultur- und Sozialausschuss am 09.02.2023 berichtet wurde. Auf weitere, noch nicht schriftlich beantwortete Fragen sowie auf noch offene Fragen der Fraktion die Grünen und Unabhängigen (GR-Drs. 22/006/032) gibt diese Vorlage Antwort. Insbesondere durch die dauerhafte G8-Zusage, das diakonische Profil, das zu keinen Konkurrenzen mit den Profilen der städtischen Gymnasien führt, sondern die schulische Vielfalt in der Stadt erweitert, die garantierte Aufnahme von 90% der Schülerinnen und Schüler aus der Stadt Reutlingen und die Teilnahme der ESS am Lenkungsverfahren für schulverwiesene Schülerinnen und Schüler konnten wesentliche Bedenken der städtischen Schulen ausgeräumt werden.

Verwaltung und Evangelische Schulstiftung gehen auf Basis der in der formulierten Absichtserklärung (Anlage 1) definierten Lastenteilungen in Bezug auf Grundstück, Schulhausbau und laufende Betriebskosten sowie nach Prüfung der notwendigen wirtschaftlichen Planungsparameter davon aus, dass eine Finanzierung des Schulbetriebs nach dem verhandelten Modell für die Stadt unter bestimmten Prämissen vorteilhaft gegenüber der Finanzierung einer eigenen Schulträgerschaft, also der Erweiterung von Gymnasien im gleichen Umfang ist. Damit haben die Gespräche und Verhandlungen einen Zwischenstand erreicht, der es erlaubt und erfordert, dass diese Ergebnisse nun in einer Absichtserklärung gefasst und anschließend vertragsreif weiterentwickelt werden.

Die Maßnahme ist Teil des Strategiekontrakts zum Haushalt 2023, Schwerpunkt Kinder und Jugend zur Umsetzung des Ziels "Umsetzung der Schulentwicklungsplanung 2018 mit bedarfsgerechtem Ausbau der Schulen im Unterrichts- und Betreuungsbereich“.

Die Maßnahme erfüllt die UN-Nachhaltigkeitsziele in den Punkten „Keine Armut“, „Hochwertige Bildung“, „Geschlechtergleichstellung“, „Industrie, Innovation und Infrastruktur“, „Weniger Ungleichheiten“, „Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen, sowie „Partnerschaften zur Erreichung der Ziele“.

Begründung

Hinweis: Die im Text genannten Gemeinderatsdrucksachen erhält man im Ratsinformationssystem unter www.reutlingen.de/ris

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