Balkonkraftwerk

Aktuell werden in Deutschland rund eine Million Balkonsolaranlagen betrieben. Die Bundesregierung hat im Mai 2024 deutliche Erleichterungen rund um die Installation der beliebten Mini-PV-Anlagen beschlossen, um deren Ausbau noch weiter zu beschleunigen.

Die Bundesregierung hat mit dem Solarpaket 1 einige Erleichterungen für Balkonsolaranlagenbesitzerinnen und -besitzer umgesetzt. Das Gesetzespaket ist am 16. Mai 2024 in Kraft getreten. Die wichtigsten Neuerungen finden Sie weiter unten.

Bei Balkonkraftwerken handelt es sich um kleinere, leistungsschwächere Photovoltaik-Anlagen. Diese Anlagen sind auch unter den Namen Balkonsolaranlagen, Stecker-PV, Plug-In-PV oder Mini-PV bekannt. Die Idee hinter den Stecker-Solar-Modulen ist, dass man kleine Photovoltaik-Anlagen aus nur ein bis zwei Modulen und einem speziellen Wechselrichter direkt über die Steckdose anschließen kann. Hierdurch können auch Mieter*innen ohne eigenes Dach (daher der Begriff Balkonmodule) die Energiewende voranbringen. Der Strom wird in erster Linie in der Wohnung selbst verbraucht, eine Einspeisevergütung wird nicht angestrebt. Geld kann gespart werden, indem der selbst erzeugte Strom anstatt des aus dem Netz gekauften Stroms verbraucht wird.

Die Installation ist meist unkompliziert. Das Modul muss je nach Aufstellort sicher angebracht oder ausreichend beschwert werden. Danach wird es über Steckverbindungen mit dem Wechselrichter verbunden. Als dritter und letzter Schritt wird die Anlage an die Steckdose angeschlossen und speist den Solarstrom zur Eigennutzung in das Hausstromnetz ein.

Zu den häufigsten Fragen finden Sie unten Antworten.

Balkonkraftwerk an Mehrfamilienhaus

Neuerungen 2024

Balkon-PV-Anlagen können ab dem 16.05.2024 wie folgt in Betrieb genommen werden:

  • Die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt.
  • Die Anmeldung im Marktstammdatenregister ist auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt (nur noch 5 statt bisher über 20).
  • Es muss nicht sofort ein Zweirichtungszähler - digitaler Zähler -  eingebaut werden. Stattdessen werden übergangsweise bis zur Installation eines geeichten Zweirichtungszählers rückwärtsdrehende Zähler geduldet. Der bisherige Stromzähler läuft dann einfach rückwärts, wenn Strom eingespeist wird. So profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher davon, denn das senkt die Strommenge, die sie bezahlen.
  • Balkonsolaranlagen sollen zukünftig mit Schukosteckern betrieben werden dürfen. Dafür muss die Elektronorm (VDE AR-N 4105 und VDE 0126-95) geändert werden; der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V., der dafür zuständig ist, hat sich bereits 2023 dafür ausgesprochen und überarbeitet sie derzeit
  • Außerdem können Balkonsolaranlagen künftig leistungsfähiger sein: es dürfen 800 Watt (statt bisher nur 600 Watt) in die Steckdose eingespeist werden (bezieht sich auf die Leistung des Wechselrichters). Die angeschlossene Modulleistung darf maximal 2.000 Watt betragen (d.h. je nach Modulleistung können etwa zwei bis fünf Module angeschlossen werden).

Stand: 26.06.2024
Quellen:
Solarpaket I der Bundesregierung
Photovoltaik Netzwerk BW

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