Allgemeines
Die Belastung durch Lärm ist für viele Menschen eines der wichtigsten Umweltprobleme. In Deutschland fühlen sich nach einer Studie des Umweltbundesamt 2/3 der Bevölkerung durch Verkehrslärm gestört. Daher besteht Handlungsbedarf, Maßnahmen zum Lärmschutz zu ergreifen. Im Jahr 2002 hat die Europäische Union (EU) mit der Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) ein Konzept verabschiedet, die Lärmbelastung der Bevölkerung nach einem EU-weit einheitlichen Verfahren zu ermitteln und darzustellen. Die EU hat ihre Mitgliedstaaten verpflichtet, strategische Lärmkarten zu erstellen, die Öffentlichkeit zu beteiligen und einen Lärmaktionsplan aufzustellen.Die Stadt Reutlingen hat die Lärmkarten für den relevanten Verkehrlärm sowie den Gewerbe- und Industrielärm erstellen lassen. Alle Reutlinger Bürgerinnen und Bürger wie auch die Träger öffentlicher Belange haben die Möglichkeit, sich aktiv an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen. Die Verwaltung setzt sich mit den Anregungen und Vorschlägen der Bürgerinnen und Bürger auseinander und prüft, ob diese in den Lärmaktionsplan einfließen können.
Insbesonder ist es wichtig, die Lärmaktionsplanung im Zusammenwirken mit anderen Planungen wie Bauleitpläne, Regionalpläne, Verkehrspläne, Luftreinhaltepläne zu sehen. Durch einen gesamtplanerischen Lösungsansatz könne viele lärmbedingte Konflikte, die im Nachhinein hohe Kosten verursachen vermieden werden.
Gesetzliche Grundlagen
Mit der EU Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 hat die EU ihre Mitgliedstaaten im Jahr 2002 verpflichtet, für bestimmte Gebiete und Schallquellen in einem vorgegebenen Zeitrahmen- strategische Lärmkarten zu erstellen (Lärmkartierung),
- die Öffentlichkeit über die Schallbelastungen / Auswirkungen zu informieren und zu beteiligen sowie
- Aktionspläne aufzustellen, wenn Auslösewerte überschritten sind.
Lärmgrenz- bzw. Lärmauslösewerte
Die EU gibt keine Grenzwerte vor, ab denen zwingend Lärmminderungsmaßnahmen durchzuführen sind. Der Kooperationserlass des Landes Baden-Württemberg vom 29.10.2018 gibt dies bezüglich Hilfestellung.- Lärmpegel >55 dB (A) am Tag und >50 dB (A) nachts
Bereiche sind entsprechend der 34. BImSchV zu kartieren. - Lärmpegel >65 dB (A) am Tag und >55dB (A) nachts
Bereiche liegen im Gesundheitskritischen Bereich und
sind bei einem qualifizierten Lärmaktionsplan zu berücksichtigen. - Lärmpegel >70 dB (A) am Tag und >60 dB (A) nachts
Die Lärmpegel liegen im Bereich der Gesundheitsgefährdung.
Hier besteht dringlicher Handlungsbedarf.
Mögliche Handlungsfelder
Die Stadtverwaltung hat nur einen begrenzte Handlungsmöglichkeiten zur Durchführung von Lärmminderungsmaßnahmen.- Verkehrsplanerische Maßnahmen: Verkehrsverlagerung in weniger sensiblen Gebieten / Bau von Umfahrungsstraßen / Bündelung von Kfz-Verkehr
- Verkehrsrechtliche Maßnahme: Geschwindigkeitsreduktion aus Lärmschutzgründen, LKW-Durchfahrtsverbote
- aktiver baulicher Schallschutz: Schallschutzwände und -wälle
- Straßenbauliche Maßnahmen: Lärmarme Fahrbahnbeläge
- Verkehrstechnische Maßnahmen: Verbesserung des Verkehrsflusses / Koordination von Lichtsignalanlagen, "grüne Welle"
- Lärmschutzmaßnahmen am Gebäude: Lärmschutzfenster
- Förderung des Umweltverbundes / attraktiver ÖPNV
- Verbesserung des Fuß- und Radwegenetzes
- Lärmabschirmende Bauweise bei künftiger städtebaulicher Entwicklung.
Lärmaktionsplan Reutlingen 2007-2009
Für Städte der Größenordnung von Reutlingen (mehr als 100.000 Einwohner) ist die erste Stufe der EU-Umgebungslärmrichtlinie durchzuführen, d.h. es sind Aktionspläne für das hochbelastete Hauptverkehrsstraßennetz (Bundes- und Landesstraßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr als 16.400 Kfz/24h) bis Juli 2008 durchzuführen. Die Stadt Reutlingen hat sich ähnlich wie vergleichbare Großstädte mit dem Umweltministerium Baden-Württemberg verständigt, die zweite Stufe der EU-Umgebungslärmrichtlinie, d.h. die Lärmkartierung sowie die Aktionsplanung mit integrierter Öffentlichkeitsbeteiligung für das gesamte lärmrelevante Straßennetz (Empfehlung des Umweltministeriums: Straßen mit einem DTV (Durchschnittlicher täglicher Verkehr, über 4.000 Kfz/24h) vorzuziehen.Aus den Ergebnissen der Lärmkartierung und der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde der Lärmaktionsplan erarbeitet. Er bildet die Grundlage für die Abstimmung der Maßnahmen mit den Trägern öffentlicher Belange.
Der Aktionsplan enthält kurz-, mittel- und langfristig umzusetzende Maßnahmen. Hierbei handelt es sich insbesondere um
- kurzfristige Maßnahmen, wie Geschwindigkeitsreduktionen auf Straßenabschnitten, die einfach und ohne großen Kostenaufwand umsetzbar sind, um
- mittel- bis langfristige Maßnahmen, wie Veränderung des Straßenbelags (offenporiger Asphalt) im Zuge erforderlicher Belagssanierungen auf Straßenabschnitten mit höherer Fahrgeschwindigkeit, d.h. ab 50 km/h sowie um
- langfristige Maßnahmen, wie Lärmschutzwände entlang hochbelasteter Straßen zum Schutz von Wohngebieten
Die Untersuchung ist im 5-Jahresrhythmus durchzuführen.
- Lärmkartierung 2008 - Gesamttag LDEN
- Lärmkartierung 2008 - Nacht LNight
- Lärmkartierung 2008 - Hot Spots
- Lärmaktionsplan 2008/2009 - Bericht
- Lärmaktionsplan 2008/2009 - Auswertung der Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduktion
Lärmaktionsplan 2012-2013 - 1. Fortschreibung
Warum wird Tempo 30 aus Lärmschutzgründen eingeführt?
Die Maßnahmen Tempo 30 aus Lärmschutzgründen sind eine Auswirkung aus dem Lärmaktionsplan der Stadt Reutlingen. Grund für Tempo 30 ist eine hohe Verkehrsbelastung auf den Straßenabschnitten, die zu einer hohen Lärmbelastung der Anwohner führt. Tempo 30 wird dort eingeführt, wo die Lärmwerte deutlich über den zulässigen Lärmrichtwerten von 70 db(A) tagsüber und 60 db(A) nachts liegen. Die Lärmwerte reduzieren sich durch Tempo 30 anstatt Tempo 50 um rund 2,5 dB(A) und verbessern damit die Lärmsituation der Anwohner. Der Unterschied von 2,5 dB(A) ist deutlich hörbar. Darüber hinaus wird durch die geringere Geschwindigkeit das Queren der Straßenabschnitte für die Fußgänger sowie des Radfahren auf der Fahrbahn einfacher und sicherer. Das Amt für öffentliche Ordnung überwacht die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit im Rahmen des Möglichen.
Welche verkehrsrechtlichen Maßnahmen wurden umgesetzt?
Als erste verkehrsrechtliche Maßnahme aus dem Lärmaktionsplan Reutlingen wurde am 25. Juli 2011 auf einem Abschnitt der L 384 Ortsdurchfahrt Ohmenhausen zwischen der Nägelestraße und dem Dahlienweg Tempo 30 eingerichtet. Dies war die erste Maßnahme im Regierungsbezirk Tübingen, im Zuge derer eine ganztägige Geschwindigkeitsreduktion auf einer klassifizierten Straße angeordnet wurde.Mit einer Verschärfung der Richtwerte durch das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg im März 2012 wurde der Tempo-30-Abschnitt in Ohmenhausen im November 2012 auf die gesamte Ortsdurchfahrt ausgeweitet.
In Sondelfingen wurde im Februar 2013 Tempo 30 auf einem Teilstück der Ortsdurchfahrt L378a zwischen Lange Straße und Reichenecker Straße eingerichtet.
Nach der Zustimmung des Regierungspräsidiums Tübingen zu den weiteren beantragten Tempo-30-Abschnitten aus Lärmschutzgründen wurde Tempo 30 auf folgenden Abschnitten eingeführt:
- L 384 Tübinger Straße zwischen Gratwohl- und B28 Bantlinstraße seit 27. Januar 2014
- In Rommelsbach die Ortsdurchfahrt im Zuge der L378 Württemberger Straße zwischen Kindergarten und Alemannenstraße seit 27. Januar 2014 - Auf der L378 Württemberger Straße in Rommelsbach erfolgte die Zustimmung des RP Tübingen zu Tempo 30 nur für den Abschnitt zwischen Kindergarten und Alemannenstraße und nicht für den eingereichten Abschnitt zwischen Kreisverkehr in Ortsmitte und Altenwaldstraße. Zwischen Altenwaldstraße und Alemannenstraße sowie zwischen Kreisverkehr im Ortszentrum und der Tannheimer Straße werden die Lärmrichtwerte zwar erreicht, eine erhebliche Überschreitung der Richtwerte, die eine lärmreduzierende Maßnahme zur Folge hätte, liegt jedoch nicht vor.
- In Betzingen die Ortsdurchfahrt im Zuge der L384 Jettenburger Straße bzw. „Im Dorf“ sowie im Zuge der L 379 Wannweiler Straße und in der Verlängerung die Mühlstraße und die Heppstraße bis zur Einmündung Schanzstraße seit 10. Februar 2014
Eine Prüfung der Maßnahmen ergab, dass die Geschwindigkeitsreduzierung zu keinen signifikanten Leistungseinbußen und damit auch nicht zu Verkehrsverlagerungen in das nachrangige Straßennetz führt.
Eine Untersuchung der Auswirkung von Tempo 30 auf das Abgasemissionsverhalten von Fahrzeugen und damit auf die Luftreinhaltung durch das Büro Lohmeyer ergab auf allen Streckenabschnitten eine Verbesserung der Werte.
Lärmaktionsplan 2017-2020 - 2. Fortschreibung
Lärmkartierung
In der aktuellen zweiten Fortschreibung 2017-2020 beginnt die Aktualisierung des Lärmaktionsplans mit der Lärmkartierung. Entsprechend den relevanten Regelungen zur EU-Umgebungslärmrichtlinie fließt das Verkehrsaufkommen der Straße bzw. der Schiene, die aktuelle Entwicklung zur Anzahl der Betroffenen (Wohnungen, Schulen, Krankenhäuser, etc.) und die aktuellen Regelungen für Industrie- und Gewerbebetriebe jeweils für das Jahr 2017 ein. In Reutlingen ist neben dem Straßen- und Schienenlärm der Umgebungslärm aus Gewerbe- und Industrieanlagen zu berücksichtigen. Lärmaktionspläne sind für alle kartierten Gebiete aufzustellen, in denen Betroffene von Lärmbelastungen über 55 dB(A) LDEN und 50 dB(A) LNight ausgewiesen sind. In die Aktionsplanung sind Bereiche mit Lärmbelastungen über 65 dB(A) LDEN und 55 dB (A) LNight einzubeziehen. Vordringlicher Handlungsbedarf besteht in Bereichen mit sehr hohen Lärmbelastungen über 70 dB(A) LDEN und 60 dB (A) LNight.Umgebungslärm Straße (Zuständigkeit Stadt)
Die Lärmkartierung war bis Juli 2017 fertigzustellen. Um die Auswirkungen des Scheibengipfeltunnels, der am 28. Oktober 2017 in Betrieb genommen wurde und wesentliche Auswirkungen insbesonders auf das Verkehrsgeschehen in der Reutlinger Innenstadt hat, in der Untersuchung berücksichtigen zu können, wurden als Grundlage für die Lärmemissionen die Daten einer Verkehrsprognose für das Stadtgebiet mit Scheibengipfeltunnel verwendet. Die Lärmkartierung des Gesamttages sowie für den Nachtzeitraum 22:00 - 06:00 Uhr für das Reutlinger Straßennetz sind in den Anlagen dargestellt. 60 % der Bewohner die von einem Lärmpegel mit mehr als 55 dB(A) über den Gesamttag gemittelt belastet sind, wohnen in der Innenstadt, die restlichen 40 % verteilen sich auf die Bezirksgemeinden. Der nächtliche Pegel ist in Anlage 2 dargestellt.- Lärmkartierung 2017 - Gesamttag LDEN
- Lärmkartierung 2017 - Nacht LNight
- Lärmkartierung 2017 - Hot Spots
Vergleich zur Lärmkartierung 2007
Tabelle 1 zeigt die Anzahl der durch den Straßenlärm betroffenen Einwohner im Stadtgebiet im Vergleich zum Lärmaktionsplan 2007-2009.LDEN 2017 | LDEN 2007 | LNight 2017 | LNight 2007 | |
55 dB (A) | 15.200 | 16.600 | 3.230 | 4.300 |
65 dB (A) | 3.200 | 3.900 | 30 | 100 |
70 dB (A) | 700 | 1.060 | - | - |
75 dB (A) | 40 | 60 | - | - |
Im Vergleich zu 2007 wirken sich insbesondere der Scheibengipfeltunnel, aber auch die inzwischen durchgeführten lärmreduzierenden Maßnahmen wie die Geschwindigkeitsreduzierungen im klassifizierten Straßennetz insbesonders bei den hohen Lärmpegel positiv, d. h. lärmsenkend aus. So reduziert sich beispielsweise die Anzahl der Betroffenen eines Lärmpegels über 70 dB(A) bezogen auf den Gesamttag um etwa 1/3 von ca. 1.060 auf rund 700. Nachts reduziert sich die Anzahl der Betroffenen über 55 dB(A) um rund 25% von 4.300 auf 3.230 Personen.
Auswirkungen durch bereits umgesetzte Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplan
In der Regel wirken sich Maßnahmen zur Luftreinhaltung positiv, d. h. reduzierend auf den Lärm aus. Geschwindigkeitsreduktionen wie Tempo 40 auf der Lederstraße oder Zuflussoptimierungen für die Luftreinhaltung am AOK-Knoten und am Dreispitz, wie sie im Zuge der Luftreinhaltung schon umgesetzt wurden, haben eine lärmreduzierende Wirkung. Allerdings liegen die Reduktionen noch unterhalb des hörbaren Bereichs. Um den Lärm um 3 dB(A) zu reduzieren, müsste die Verkehrsbelastung halbiert werden. Größere Auswirkungen als die Verringerung der Verkehrsbelastung hat die Reduktion der Geschwindigkeit von Tempo 50 auf Tempo 40. Der Lärmpegel reduziert sich um rund 1,3 dB(A).Umgebungslärm Gewerbe- und Industrieanlagen (IED) (Zuständigkeit Stadt)
Die vom Regierungspräsidium Tübingen benannten zu berücksichtigenden 7 Anlagen liegen in den Reutlinger Gewerbegebieten und betreffen u. a. die Rohstoffverwertung, die Textilchemie, Abfallbeseitigung, sowie Anlagen der Versorgung der FairNetz. Die lärmrelevanten Betriebe wurden in die Untersuchung einbezogen.LDEN | LDEN Night | |
55 dB (A) | 28 | 17 |
65 dB (A) | 2 | 0 |
70 dB (A) | - | - |
75 dB (A) | - | - |
Vom Gewerbelärm ist das Gewerbegebiet Sondelfinger Straße und in geringerem Umfang das
Gewerbegebiet an der Hauffstraße betroffen. Im Vergleich zum Straßenlärm gibt es in Reutlingen kaum Betroffene durch den Umgebungslärm ausgehend von IED-Gewerbe- und Industrieanlagen. Diese Anlagen durchlaufen ein umfangreiches Genehmigungsverfahren.
Umgebungslärm Schiene (Zuständigkeit Eisenbahnbundesamt)
Das Stadtgebiet von Reutlingen ist seit 2014 in der zweiten Stufe der Lärmkartierung an Haupteisenbahnstrecken, die eine Zugfrequenz von mehr als 30.000 Zügen im Jahr aufweisen, enthalten. Die Zuständigkeit für die Lärmkartierung liegt beim Eisenbahnbundesamt EBA, seit 2015 auch die Zuständigkeit für die Lärmaktionsplanung. Die Ergebnisse der Lärmkartierung des Schienenlärms wurden vom EBA im Januar 2018 auf der Homepage veröffentlicht. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 24. Januar bis zum 7. März 2018 statt. Die Reutlinger Bürger wurden in einer Pressemitteilung auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen. Die Ergebnisse der Lärmkartierung des EBA mit einer Analyse der Betroffenheit der Reutlinger Bürger wurden nachrichtlich übernommen.Die Unterlagen zum Lärmaktionsplan Schiene sind auf der Webseite des Eisenbahnbundesamt dargestellt.
Für den durch Reutlingen führenden Schienenabschnitt gibt es aus dem Lärmsanierungsprogramm der Bahn keine Bereiche, auf denen Sanierungsmaßnahmen geplant sind. Eine künftige Reduktion des Schienenlärms wird daher auf dem Streckenabschnitt in Reutlingen nicht durch Maßnahmen wie Lärmschutzwände, sondern durch eine Reduktion der Emissionen des Wagenmaterials wie die Umrüstung lauter Züge auf Flüsterbremsen bzw. die Umrüstung von Güterwagen auf leise Technik erzielt.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Einen großen Schwerpunkt bei der Erstellung des Lärmaktionsplans stellt die Beteiligung der Öffentlichkeit dar. Damit erhält sie die Möglichkeit, an der Ausarbeitung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen und die Öffentlichkeit ist über die getroffenen Entscheidungen und Maßnahmen zu unterrichten. Die Lärmkartierung wurd ab 02. November 2018 vier Wochen öffentlich ausgelegt werden. Die Bevölkerung erhielt damit die Gelegenheit, sich in einer angemessenen Form zu äußern.Lärmaktionsplanung Straße
Auf den Lärmkarten aufbauend werden Lärmaktionspläne mit Maßnahmen zur Lärmminderung erarbeitet. Die Lärmaktionsplanung wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung 2018 durchgeführt.Schon seit mehreren Jahren ist der Mobilitätswandel, d. h. die Minderung des Kfz-Verkehrsaufkommens durch Verlagerung von Fahrten auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel, indem zum Beispiel Anreize für den Umstieg auf den öffentlichen Verkehr oder das Fahrrad geschaffen werden, ein Schwerpunktthema in Reutlingen.
Mit dem neuen Stadtbussystem mit 10 neuen Linien und ca. 100 neuen Haltestellen wurde ein wesentlicher Baustein zur Verbesserung des ÖPNV geschaffen. Das Umweltticketpaket u.a. mit dem vom Bund geförderten 365€-Jahresticket schafft auch finanzielle Anreize zur Nutzung des ÖPNV. Das Angebot für den Radverkehr wird mit der Umsetzung der 180 Maßnahmen aus dem „Masterplan Radverkehr - ebike city Reutlingen" sukzessive verbessert. Lkw-Durchfahrtsverbote in der Innenstadt sowie eine intelligente Zuflussdosierung verstärken die Umfahrungswirkung des Scheibengipfeltunnels. Darüber hinaus werden – soweit sinnvoll - lärmarmer Straßenbeläge verwendet und der Verkehrsfluss im Stadtgebiet optimiert. Die erwähnten Maßnahmen werden schon seit Jahren in Reutlingen angewendet.
Verkehrsrechtliche Maßnahmen auf innerörtlichen Hauptstraßen aus Lärmschutzgründen
Ein sehr effektives und kurzfristig realisierbares Mittel zur Lärmreduktion sind insbesondere Geschwindigkeitsreduktionen. Diese erfordern die Zustimmung der Verkehrsbehörden und können nur umgesetzt werden, wenn die relevanten Auslösewerte überschritten sind.In der Anlage sind die verkehrsrechtlichen Maßnahmen aus Lärmschutzgründen im Hauptstraßennetz von Reutlingen dargestellt.
- Die blauen Straßenabschnitte zeigen die schon bestehenden Tempo 30-Abschnitte auf. Ein Großteil davon wurde zwischen 2011 und 2014 aus Lärmschutzgründen umgesetzt.
- Die roten Straßenabschnitte stellen Tempo 30-Strecken dar, auf denen aus Lärmschutzgründen Tempo 30 angeordnet werden muss, da die Lärmpegel im gesundheitsgefährdenden Bereich liegen (Auslösewerte 70 dB(A) tagsüber und 60 dB(A) nachts, Pflicht zur Umsetzung).
- Die grün markierten Straßenabschnitte stellen Tempo 40-Strecken im 3- bzw. 4-streifigen Straßennetz dar, auf denen aus Lärmschutzgründen Tempo 40 angeordnet werden muss (Auslösewerte 70 dB(A) tagsüber und 60 dB(A) nachts, Pflicht zur Umsetzung). Auf dem Streckenabschnitt Lederstraße – Am Echazufer wurde aus Gründen der Luftreinhaltung in 2018 schon Tempo 40 angeordnet. Mit Tempo 40 wird auf der 4-streifigen Straße der höheren vornehmlichen Beutung Rechnung getragen.
- Die orange markierten Straßenabschnitte stellen neue Tempo 40-Strecken dar, auf denen der Ermessensspielraum des Kooperationserlasses des Landes ausgeschöpft werden konnte und aus Lärmschutzgründen entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss Tempo 40 angeordnet wird (Auslösewerte 65 dB(A) tagsüber und 55 dB(A) nachts).
Gegenüber heute unverändert bleiben Tempo 30-Zonen in Wohngebieten, Tempo 50 in Gewerbegebieten sowie überwiegend Tempo 60 auf der B28 Ost-West-Trasse (Stadtautobahn). Sie dient als Zubringer zur Umfahrung Schreibengifeltunnel und damit zur Entlastung der Innenstadt.
Alternativen, wie ein flächendeckendes Tempo 40 im Hauptstraßennetz zuzüglich der Tempo 30-Abschnitte, die aus Lärmschutzgründen anzuordnen sind, lassen sich nach Abstimmungen mit dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg im Hinblick auf die Luftreinhaltung rechtlich nicht darstellen und wurden nicht weiterverfolgt.
Bezüglich des Unfallgeschehens sowie dem Zusammenwirken von Kfz- und Radverkehr bringen die Geschwindigkeitsreduktionen Vorteile.
Nachfolgend sind die verkehrsrechtlichen, d. h. geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen aus Lärmschutzgründen dargestellt.
Maßnahmenbereich | Straßen | Geschwindigkeit
aktuell |
Geschwindigkeit
neu |
M 1 Mittelstadt |
OD Neckartenzlinger + Riedericher Str. sowie Stadtstraße | 50 km/h | 30/40 km/h seit 09.09.2020 |
M 2 Altenburg |
OD K6720 Donaustraße zwischen Ermsstraße und Erlenbachstraße | 50 km/h | 40 km/h
seit 03.02.2021 |
3 Rommelsbach |
Kniebisstraße + Ermstalstraße | 50 km/h | 30 km/h seit 29.10.2020 |
M 4 Rommelsbach |
OD L378 Württemberger Straße – Bei der Kirche - Oferdingerstraße | 50 km/h | 40/30 km/h seit 12.11.2020 |
M 5 Oferdingen |
OD L378 In der Vorstadt - Pliezhäuser Straße | 50 km/h | 40 km/h |
M 6 Degerschlacht |
Leopoldstraße zw. Kirchentellinsfurter Straße und Leiblstraße | 50 km/h | 30 km/h
seit 05.02.2021 |
M 7 Betzingen |
Hepp-, Hoffmann-, Steinachstraße Olgastr.- Julius-Kemmler-Str. |
50 km/h | 40 km/h 40 km/h nachts |
M 8 Betzingen |
Jettenburger Straße | 50 km/h | 30 km/h |
M 9 Sickenhausen |
Hohenstaufenstraße | 50 km/h | 40 km/h |
M 10 Sondelfingen |
Reutlinger Str., Reichenbachstraße | 50 km/h | 40 km/h |
M 11 Reutlingen |
Justinus-Kerner-Straße | 50 km/h | 40 km/h nachts seit 15.12.2020 |
M 12 Reutlingen |
Konrad-Adenauer-Straße | 50 km/h | 40 km/h seit 21.09.2020 |
M 13 Reutlingen |
Karlstraße - Eberhardstraße | 50 km/h | 40 km/h seit 21.09.2020 |
M 14 Reutlingen |
Gutenbergstraße – Unter den Linden – Rommelsbacher Straße | 50 km/h | 40 km/h seit 16.10.2020 |
M 15 Reutlingen |
Am Echazufer zw. Alteburgstraße bis Dreispitz |
50 km/h | 40 km/h im Zuge der Luftreinhaltung 2018 |
M 16 Reutlingen |
Albstraße zw. Seestr. + Betzenriedstr. | 50 km/h | 30 km/h seit 24.11.2020 |
M 17 Reutlingen |
Alteburgstr. zwischen Hindenburgstr. bis Knoten Gustav-Schwab-Str. | 50 km/h | 30/40 km/h seit 10.12.2020 |
M 18 Reutlingen |
Gustav-Schwab-Straße | 50 km/h | 40 km/h seit 10.12.2020 |
M 19 Bronnweiler |
Gönninger Straße – Im Wiesaztal, In der Schweiz | 50 km/h | 40 km/h |
M 20 Gönningen |
Bronnweiler Str. – Hauptstr. – Lichtensteinstr. bis Pfullinger Steige | 50 km/h | 30 km/h seit 13.11.2020 |
M 21 Gönningen |
Mattheus-Wagner und Bronnweiler Straße | 50 km/h | 40 km/h seit 13.11.2020 |
M 22 außerorts |
B28 zwischen Reutlingen und Metzingen – Maienwaldknoten aufgrund Verkehrssicherheit (Seitenstreifen) | 50 km/h | 120 km/h
seit 28.01.2021 nach Abweisung einer Petition gegen die Maßnahme |
Nachfolgend sind der Bericht zum Lärmaktionsplan sowie eine Übersichtskarte zu den verkehrsrechtlichen Maßnahmen im Stadtgebiet dargestellt.
- Lärmaktionsplan 2017-2020 - Bericht
- Verkehrsrechtliche Maßnahmen im Hauptstraßennetz 2020