Wichtiger Hinweis: Ab dem Jahr 2022 gelten neue Förderrichtlinien !
Träger mit eigener Rechtspersönlichkeit können jährlich bis zum 31.12. einen Antrag zur Förderung von Maßnahmen stellen. Gefördert werden Maßnahmen, die zur Integration beitragen und welche die Ziele des Reutlinger Integrationskonzeptes verfolgen. Die Maßnahmen müssen sich an Reutlinger/-innen richten und im Reutlinger Stadtgebiet durchgeführt werden. Nähere Informationen finden Sie in den untenstehenden Förderrichtlinien. Unter "Downloads" finden Sie auch die Formulare, die Sie für einen Antrag oder einen Verwendungsnachweis benötigen.