Träger mit eigener Rechtspersönlichkeit können jährlich bis zum 31.12. einen Antrag zur Förderung von Maßnahmen stellen. Gefördert werden Maßnahmen, die zur Integration beitragen und welche die Ziele des Reutlinger Integrationskonzeptes verfolgen. Die Maßnahmen müssen sich an Reutlinger/-innen richten und im Reutlinger Stadtgebiet durchgeführt werden.
Nähere Informationen finden Sie in den untenstehenden Förderrichtlinien. Unter "Downloads" finden Sie zudem die Formulare, die Sie für einen Antrag oder einen Verwendungsnachweis benötigen.
Interessierten Trägern wird empfohlen, vor einer Antragstellung zwecks Beratung Kontakt mit dem Amt für Integration und Gleichstellung aufzunehmen.