Die Stadt Reutlingen ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für reutlingen.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei
- Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Überschriften sind teilweise nicht als solche gekennzeichnet.
- Überschriften-Hierarchie wird teilweise nicht eingehalten. Beispiel: Die h1 wird auf einigen Seiten an mehreren Stellen verwendet.
- Fehlermeldungen in Formularen sind teilweise unzureichend.
- PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
- Teilweise PDF-Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden.
- Online-Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.
- Unverhältnismäßige Belastung
- Videos sind teilweise ohne Untertitel (Beispiel: Gründungsmesse Neckar-Alb)
- Videos sind teilweise ohne Audiodeskription oder Volltext-Alternative
- Bilder in Bildergalerien sind teilweise ohne Alternativtexte, insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien.
- Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
- PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
- Einbindung externer Software, die nicht vollständig barrierefrei ist. Beispiele: Ratsinformationssystem oder Social Wall
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 14.09.2020 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitvtest.de erstellt. Folgende Seiten wurden bei der Selbstbewertung exemplarisch geprüft:
Die Erklärung wurde zuletzt am 08.04.2026 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Bitte nehmen Sie über unser Rückmelde-Formular Kontakt zu uns auf. Oder wenden Sie sich direkt an:
- Heike Knoll
Telefon: 07121 303-2232
Fax: 07121 303-2321
E-Mail: heike.knoll(at)reutlingen.de
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.
Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.