Sicherer Zugang der Stadt Reutlingen:
Die Stadt Reutlingen bietet Ihnen mit den Behördenkonten im Serviceportal BW eine kostenlose Plattform zur sicheren, verschlüsselten Kommunikation an.
Die Stadt Reutlingen hat für unterschiedliche Anliegen verschiedene Behördenkonten eingerichtet:
Was benötigen Sie zur Kommunikation?
Um ein Dokument an ein Behördenkonto senden zu können, brauchen Sie ein eigenes Servicekonto mit Zugriff auf das Adressbuch der öffentlich adressierbaren Servicekonten. Dies erfordert eine Registrierung. Weitere Informationen finden Sie unter:
Technische Rahmenbedingungen und Standards für das elektronische Dokument:
Ihre Dokumente, die Sie über die Behördenkonten einreichen, können folgenden Dateiformate aufweisen:
- Textdateien im Format ANSI (*.txt)
- Rich Text Format (*.rtf)
- Word für Windows (*.doc, *.docx)
- Excel für Windows (*.xls, *.xlsx)
- Portable Data File Version 1.3 (*.pdf)
- Joint Photographic Expert Group (*.jpg, *.jpeg)
- Portable Network Graphics (*.png)
- Graphics Interchange Format (*.gif)
- Tag Image File Format (*.tif)
- Bitmap Pictures (*.bmp)
Andere Dateiformate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der adressierten Stelle zulässig. In sämtlichen Dateiformaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros) enthalten sein. Sämtliche Dateiformate können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Stadt Reutlingen nur als nicht selbst-entpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen. Die Gesamtgröße einer Datei darf maximal 10 MB sein. Größere Dateien können aus technischen Gründen nicht entgegengenommen werden.
Bei Vorgängen mit Schriftformerfordernis:
Die Behördenkonten im Serviceportal BW können schriftformersetzend genutzt werden.
Um schriftformersetzend vorzugehen, müssen Sie Ihr Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht unmittelbar ermöglicht, ist nicht zulässig.
Jedes Dokument muss eigenständig qualifiziert elektronisch signiert sein. Das heißt mehrere Dokumente dürfen nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.
Weitere Informationen zur qualifizierten elektronischen Signatur finden Sie hier:
Hinweis zum elektronischen Widerspruch:
Wenn Sie ein Behördenkonto nutzen möchten, um einen wirksamen Widerspruch oder Einspruch gegen einen Bescheid der Stadt Reutlingen einzulegen, müssen Sie schriftformersetzend vorgehen und das Behördenkonto verwenden, welches in Ihrem Bescheid zur Einlegung des Widerspruchs angegeben ist.
In Ihrem Dokument sollten auch folgende Angaben enthalten sein, damit Ihr Widerspruch oder Einspruch zugeordnet werden kann:
- Ihr Name und Ihre Adresse
- Datum und Geschäftszeichen oder Aktenzeichen des Bescheids, gegen den Sie Widerspruch einlegen
- die Erklärung, dass Sie Widerspruch einlegen.
Darüber hinaus können Sie Ihren Widerspruch begründen und weitere Angaben machen, die aus Ihrer Sicht für das Widerspruchsverfahren relevant und wichtig sind.