Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG oder auch "Heizungsgesetz") setzt der Bund die Rahmenbedingungen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung, um die Abhängigkeit vom Import fossiler Energien zu verringern und Verbraucherinnen und Verbraucher vor Preissprüngen bei Öl und Gas zu schützen.
Das GEG ist zum 01.01.2024 in Kraft getreten und bildet damit aktuell den wesentlichen ordnungsrechtlichen Rahmen in Bezug auf die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung von Gebäuden.
Die Energiewende im Wärmebereich ist zentral, um die klimapolitischen Ziele zu erreichen und die Abhängigkeit von Importen fossiler Energie zu verringern. Mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs in Deutschland wird zum Heizen unserer Gebäude und zur Versorgung mit Warmwasser verbraucht. Dabei sind fossile Energien in den rund 41 Millionen Haushalten derzeit die Hauptwärmequelle: Knapp jeder Zweite heizt mit Erdgas, ein Viertel der Haushalte mit Heizöl. Ein schnelles Umsteuern auf Erneuerbare ist deshalb unverzichtbar.
Schrittweise wird damit eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil ist. In Baden-Württemberg und Reutlingen wollen wir bis spätestens 2040 die Nutzung von fossilen Energieträgern im Gebäudebereich beenden. Dann müssen alle Heizungen vollständig mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Die Novelle des GEG enthält verbindliche Vorgaben und Fristen für den Umstieg auf erneuerbare Heizenergien und liefert Verbraucherinnen und Verbrauchern, Wohnungswirtschaft, Heizungsindustrie und Handwerk einen klaren Rahmen für Ihre Investitionsentscheidungen. So werden Erneuerbare Energien im Gebäudebereich schrittweise Standard und ersetzen nach und nach klimaschädliche Erdgas- oder Erdöl-Heizungen.
Damit der Umstieg für alle möglich ist, gibt es folgende Reglungen:
- Jede neu installierte Heizung in einem Neubaugebiet muss mind. 65 Prozent Erneuerbare Energien nutzen.
- Für bestehende Gebäude oder Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen.
- In Reutlingen (generell in Großstädten > 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern) werden klimafreundliche Energien beim Tausch der Heizungsanlage spätestens nach dem 30. Juni 2026 Pflicht.
Weiterführende Informationen:
Zentrale Informationsplattform des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zum GEG
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Alle Maßnahmen zum Einbau eines neues Heizsystems werden durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen wahlweise mit einem Zuschuss oder einem zinsgünstigen Kredit unterstützt.
Wer ab 2024 eine klimafreundliche Heizung einbaut, kann dafür eine Förderung erhalten. Vorgesehen ist eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten. Für den Austausch einer alten fossilen Heizung gibt es bis Ende 2028 zusätzlich einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent. Einkommensabhängig erhalten Haushalte mit einem zu versteuerndem Einkommen von bis zu 40.000 Euro jährlich noch einmal einen Bonus in Höhe von 30 Prozent. Die Boni können miteinander kombiniert werden. Die Förderung darf aber 70 Prozent der Kosten nicht übersteigen.
Weiterführenden Informationen:
Auf einen Blick: die neue Förderung für den Heizungstausch
Zukunft Altbau: Zuschüsse und Darlehen Nutzen
Zentrale Informationsplattform des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zum GEG