Nach der letzten Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für die Stadt Reutlingen im Jahr 2023 und der Fortschreibung 2025, steht im Jahr 2027 die Neuaufstellung des qualifizierten Mietspiegels an, die gesetzlich alle vier Jahre stattfindet.
Mit dem Mietspiegelreformgesetz, welches am 1. Juli 2022 in Kraft getreten ist, besteht eine Rechtsgrundlage zur Erhebung und Verarbeitung der Einwohnermeldedaten und der Grundsteuerdaten. Neu aufgenommen wurden zudem die Pflicht zur Erstellung eines Mietspiegels für Kommunen ab 50.000 Einwohner und eine Auskunftspflicht für die Befragten.
Mit der Erstellung des qualifizierten Mietspiegels 2027 wurde EMA - Institut für empirische Marktanalysen beauftragt. Wie auch in den letzten Jahren sind der Deutsche Mieterbund Reutlingen-Tübingen e. V. und Haus & Grund Reutlingen und Region e. V. beteiligt.
Für die Erstellung des neuen Mietspiegels wird es eine Mieter- und Vermieterbefragung geben. Die per Stichprobe ausgewählten 4.000 Bürgerinnen und Bürger können entweder schriftlich oder online an der Befragung teilnehmen. Die Mietspiegel-Befragung läuft bis zum 22.07.2026.