Der Gemeinderat der Stadt Reutlingen hat am 26.11.2024 die Änderung der Bekanntmachungssatzung beschlossen, die zum 07.12.2024 in Kraft trat. Die öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen durch Bereitstellung im Internet auf der Homepage der Stadt Reutlingen unter www.reutlingen.de/bekanntmachungen.
Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung im Internet. Die Bekanntmachungen bleiben maximal ein Jahr lang bereitgestellt.
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt zu Bauleitplänen erscheinen weiterhin im Reutlinger Amtsblatt sowie ergänzend hier auf dieser Seite.
Die öffentlichen Bekanntmachungen können zu den Öffnungszeiten in der Stadtbibliothek, Spendhausstraße, 72764 Reutlingen kostenlos eingesehen werden.
Gegen Kostenerstattung können einzelne Bekanntmachungen dort auch als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse zugesandt werden. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung zuzüglich Versandgebühr.
Weiterführende Links:
- Zum Beschluss des Gemeinderats: Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Reutlingen (PDF)
- Zur aktuellen Satzung über öffentliche Bekanntmachungen (PDF)
- Zum Stadtrecht der Stadt Reutlingen
Hinweis: Die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Reutlingen können auch als Newsletter abonniert werden.