| Hinweis: Die Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Bewohnerparken erhalten Sie weiter unten auf dieser Seite! Dort gibt es auch die Lagepläne der einzelnen Zonen. |
Bewohnerparkausweis beantragen
Zur Verbesserung der Wohnbedingungen für die Bewohner und zur Reduzierung des Parksuchverkehrs wurden in der Altstadt (Zone A), der Oststadt (Zone E, G, H) sowie in den Wohngebieten Tübinger Vorstadt (Zone T), Ringelbach/Kreisklinikum (Zone K), Lerchenbuckel (Zone L) und Pomologie (Zone P) Bewohnerparkplätze geschaffen (genaue Lagepläne siehe unten).
Durch dieses System werden die Bewohner bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrern bevorzugt, externe Dauerparker werden verdrängt.
Hinweis: Stellplätze für Behinderte sind von der Bewohnerparkregelung ausgenommen.
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde
Es können neben Städten und Gemeinden auch Landratsämter, Große Kreisstädte oder Verwaltungsgemeinschaften für die Ausstellung der Bewohnerparkausweise zuständig sein.
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Bewohnerparkausweis - Antrag auf Rückgabe
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Bewohnerparkausweis für die Zonen E, G, H, K, L, P, T und Zone A (Altstadt) - Antrag auf Ausstellung
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Nachweis für die Überlassung eines Kraftfahrzeuges zur dauerhaften Nutzung
- Sie müssen im Bewohnerparkgebiet bereits wohnhaft und melderechtlich gemeldet sein. Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.
Ist im Kraftfahrzeugschein eine andere Person als der/die Antragsteller/in z.B. die Eltern, oder die Firma des Bewohners, eingetragen, ist der Nachweis über die dauernde Überlassung/Benutzung des Kraftfahrzeugs vorzulegen, siehe folgendes Formular: Nachweis für die Überlassung eines Kfz zur dauernden Nutzung.- Ein Bewohnerparkausweis wird grundsätzlich nur für die im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeugart ,,PKW" eingetragen.
- In der Zone A müssen Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
- Zudem kann Ihnen in der Zone A nur ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden, sofern keine Garage oder ein Abstellplatz vorhanden ist.
- Sie müssen im Besitz eines gültigen Führerscheines sein.
Der Antrag ist persönlich oder schriftlich beim Bürgeramt zu stellen.
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- gültiges Ausweisdokument
- gegebenenfalls Nachweis des Fahrzeughalters, wenn Antragsteller nicht gleich Fahrzeughalter ist
- Jahresgebühr 180 Euro
Der Parkausweis wird bis 31.12. des Kalenderjahres ausgestellt. Dies gilt auch bei Antragstellung während des Kalenderjahres.
Die Gebühr für die Ausstellung des Bewohnerparkausweises beträgt 180 Euro pro Jahr.
Bei Ausstellung während des Kalenderjahres: Je angefangener Monat: 15 Euro, jedoch mindestens 30 Euro. Der Ausstellungsmonat wird dabei mitgezählt.
Bei Rückgabe des Bewohnerparkausweises kann eine anteilige Gebühr auf Antragstellung erstattet werden.
Der Wegzug aus dem Bewohnerparkgebiet ist dem Bürgeramt der Stadt Reutlingen unverzüglich anzuzeigen. Der Parkausweis ist zurückzugeben.
Bei Verlust des Bewohnerparkausweises oder Änderung des Kennzeichens beträgt die Gebühr für die Neuausstellung 12 Euro.
Für das Folgejahr wird der Parkausweis den Bewohnern am Ende des Kalenderjahres automatisch ausgestellt und zugesandt. Um die Bezahlung für die Bürger und die Verwaltung einfacher zu gestalten, können Sie der Stadt Reutlingen eine Einzugsermächtigung auf dem Antrag erteilen.
Der Bewohnerparkausweis berechtigt auf den ausgewiesenen Parkplätzen zu parken; es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf einen Parkplatz.
Fragen und Antworten zum Bewohnerparken
- Unter www.reutlingen.de/bewohnerparken haben wir häufig gestellte Fragen und Antworten zum Bewohnerparken für Sie zusammengestellt. Hier finden Sie auch die Lagepläne der einzelnen Zonen.