Die Bürgerversammlung zum Doppelhaushalt 2026/2027 hat am Mittwoch, 14. Januar 2026, in der Stadthalle Reutlingen stattgefunden. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nutzten die Gelegenheit, sich aus erster Hand über die finanzielle Lage der Stadt Reutlingen zu informieren und ihre Fragen einzubringen.
Um auch im Nachgang größtmögliche Transparenz zu gewährleisten, werden auf dieser Seite – wie zugesagt – alle während der Bürgerversammlung schriftlich gestellten Fragen zusammengefasst und mit den entsprechenden Antworten der Stadtverwaltung veröffentlicht.
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Fragen und Antworten
Mögliche Einsparungen im Bereich des Stadtbusnetzes stehen nicht im Zusammenhang mit der Regional-Stadtbahn. Wie Einsparungen erreicht werden können, ist zurzeit in Prüfung. Ein hohes Potenzial zur Einsparung ergibt sich aus der Busbeschleunigung. Hier gewinnen alle: spart Geld im Haushalt und die Fahrgäste erreichen schneller und noch pünktlicher ihre Ziele.
Eine Investition in freiwerdende Gebäude des Landkreises ist allenfalls für den Fall einer Herrichtung zur Eigennutzung durch die Stadtverwaltung als Interimsbürofläche während der Rathaussanierung angedacht.
Ob die Stadtverwaltung für die Rathaussanierung Interimsflächen beim Landkreis anmietet, ist derzeit noch in Klärung.
Die Machbarkeitsstudie wird zurzeit von der Verwaltung durchgeführt, wodurch der Ertragshaushalt nicht zusätzlich belastet wird.
Gemäß den aktuell gültigen Vorschriften ist ein Sandtausch alle 1 bis 3 Jahre umzusetzen. Durch die Reinigung des Sands kann dieser Zeitraum verlängert werden.
Im Kindergartenbereich sind die Sandkästen mit einer mobilen Abdeckung ausgestattet, die vor Verunreinigung schützt.
Außerdem wird der Sand regelmäßig herausgespielt, sodass die Sandkästen aufgefüllt werden müssen und eine Verunreinigung in der Regel ausgeschlossen werden kann.
Die Zuschüsse an die Umweltverbände sind gleichgeblieben. Ab dem Jahr 2027 soll bei der Anmietung des Spitalhofs bei Ausübung des Wahlrechts lediglich 50 % des regulären Mietpreises in Rechnung gestellt werden.
Vielen Dank für den Hinweis. Wie Einsparungen erreicht werden können, ist zurzeit in Prüfung. Ein hohes Potenzial zur Einsparung ergibt sich aus der Busbeschleunigung. Hier gewinnen alle: spart Geld im Haushalt und die Fahrgäste erreichen schneller und noch pünktlicher ihre Ziele.
Die Stadt Reutlingen verfolgt seit Jahren vorrangig das Ziel der Innenentwicklung – also die Nutzung, Nachverdichtung und Umnutzung bereits bebauter oder versiegelter Flächen. Gleichzeitig lässt sich der Bedarf an Wohnraum nicht allein durch Innenentwicklung decken. Um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und unterschiedliche Wohnbedarfe abzubilden, müssen auch neue Wohngebiete ausgewiesen werden. Diese werden sorgfältig abgewogen, mit Ausgleichs- und Klimaschutzmaßnahmen verbunden und nur dort realisiert, wo sie städtebaulich sinnvoll und langfristig tragfähig sind.
Ziel ist ein verantwortungsvoller Umgang mit der endlichen Fläche – mit einem klaren Schwerpunkt auf Flächensparen und nachhaltiger Stadtentwicklung.
Alle eingehenden Meldungen über den Schadensmelder werden von der Stadt geprüft und nach Dringlichkeit bearbeitet. Maßgeblich sind dabei vor allem die Sicherheit und eine mögliche Gefährdung von Verkehrsteilnehmenden sowie Fußgängerinnen und Fußgängern. Akute Gefahrenstellen, etwa tiefe Schlaglöcher, Glasscherben auf Geh- oder Radwegen, umgestürzte Bäume oder offene Schächte, haben daher höchste Priorität. Meldungen ohne unmittelbare Sicherheitsrelevanz, wie hochstehendes Gras entlang von Straßen, werden nachrangig behandelt und im Rahmen geplanter Kontrollen oder Maßnahmen behoben. Rein optische Mängel – etwa kleinere Verschmutzungen, Abnutzungen oder überfüllte Mülleimer – haben in der Regel eine geringere Priorität.
Bei der Bearbeitung werden zudem die Umsetzbarkeit sowie der notwendige finanzielle und organisatorische Aufwand berücksichtigt. Größere Maßnahmen müssen geplant, beauftragt oder in bestehende Programme aufgenommen werden. Die Umsetzung erfolgt stets im Rahmen der verfügbaren personellen Kapazitäten der zuständigen Fachämter.
Über den Schadensmelder gehen jährlich rund 2.000 Meldungen ein. Er ersetzt keine Mitarbeitenden, entlastet die Verwaltung jedoch spürbar. Wichtig dabei ist, dass aussagekräftige Bilder beigefügt sind. Dann können die Meldungen strukturiert erfasst und direkt an die zuständigen Stellen weitergeleitet werden. Dadurch können Personal und Budget gezielter eingesetzt, Abläufe effizienter gestaltet und die Bearbeitung für Bürgerinnen und Bürger transparenter und nachvollziehbarer gemacht werden.
Erzieher/-innen sind von den Kürzungen nicht ausgenommen.
Der geplante Personalabbau bei der Stadtverwaltung Reutlingen in Höhe von 10% in den nächsten vier Jahren betrifft alle Bereiche in gleicher Höhe.
Kürzungen im Bereich der Kindertagesbetreuung können konkret sein:
- Abbau von Doppelstrukturen im Bereich Sprachförderung,
- Kürzung in Bereichen, die über den gesetzlich festgelegten Personalschlüssel hinausgehen (Zusatzkräfte, Sprachförderung).
- Reduktion der Öffnungszeiten in Einrichtungen im Bereich Ganztag
Sparmaßnahmen treffen nicht nur Familien, sondern fast alle Bereiche der Stadtgesellschaft.
Sie sind eine Folge der insgesamt angespannten finanziellen Lage und richten sich nicht gegen einzelne Gruppen. Ziel ist es, Einsparungen möglichst ausgewogen zu verteilen und gleichzeitig zentrale Angebote für Kinder, Familien, Seniorinnen und Senioren sowie für das gesellschaftliche Miteinander zu erhalten.
Gleichzeitig zeigt der Haushalt deutlich, welchen Stellenwert Familien haben: Rund 25 Prozent des städtischen Gesamthaushalts fließen in die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe – das ist der größte Ausgabenposten der Stadt. Dafür sind 2026 rund 58 Millionen Euro und 2027 rund 60 Millionen Euro vorgesehen. Kinder sind und bleiben eine wichtige Zukunftsinvestition, zu der sich die Stadt ausdrücklich bekennt.
Besuchsgeld: Das Besuchsgeld wird grundsätzlich jährlich zum September erhöht. Der Gemeinderat hat diesen Beschluss zum September 2024 und September 2025 ausgesetzt.
Im Oktober 2025 wurden zum einen alle Familien auf die 2023 beschlossene Neuordnung umgestellt, was je nach Betreuungsform für manche Familien zu einer Reduzierung und für andere zu einer Erhöhung des Besuchsgelds geführt hat. Zudem wurde eine weitere strukturelle Anpassung umgesetzt, die für die höheren Einkommensstufen zu einer Reduzierung, für die niedrigeren zu einer Erhöhung des Besuchsgelds geführt hat.
Sparmaßnahmen treffen nicht nur Familien, sondern fast alle Bereiche der Stadtgesellschaft.
Sie sind eine Folge der insgesamt angespannten finanziellen Lage und richten sich nicht gegen einzelne Gruppen. Ziel ist es, Einsparungen möglichst ausgewogen zu verteilen und gleichzeitig zentrale Angebote für Kinder, Familien, Seniorinnen und Senioren sowie für das gesellschaftliche Miteinander zu erhalten.
Gleichzeitig zeigt der Haushalt deutlich, welchen Stellenwert Familien haben: Rund 25 Prozent des städtischen Gesamthaushalts fließen in die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe – das ist der größte Ausgabenposten der Stadt. Dafür sind 2026 rund 58 Millionen Euro und 2027 rund 60 Millionen Euro vorgesehen. Kinder sind und bleiben eine wichtige Zukunftsinvestition, zu der sich die Stadt ausdrücklich bekennt.
Die Festlegung des Landesrichtsatzes erfolgt durch den Städtetag Baden-Württemberg, den Gemeindetag Baden-Württemberg und die 4 Kirchen Konferenz für Kindertageseinrichtungen. Folgende Punkte sind hierbei relevant:
- Der Landesrichtsatz wird für Regelbetreuung Ü3 und Krippen mit 30 Stunden festgelegt.
- In Verlängerter Öffnungszeit Ü3 wird ein Zuschlag mit 25 % empfohlen.
- Für Kinder U3 in altersgemischten Gruppen wird ein Zuschlag mit 100 % empfohlen.
Die Stadt Reutlingen hat altersunabhängige einheitliche Besuchsgelder.
- Darüber hinaus gibt es keine Empfehlungen z.B. für Ganztagsbetreuung.
- Es erfolgt eine Staffelung nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren im gleichen Haushalt.
Die Benutzungsordnung der Stadt Reutlingen sieht ab dem 4. Kind in der Familie eine Kostenfreiheit vor.
Die Benutzungsordnung der Stadt Reutlingen sieht eine soziale Staffelung nach Einkommen in der Familie vor.
Vergleicht man die Werte Landesrichtsatz mit den analogen Stufen der Benutzungsordnung, so zeigt sich, dass der in der Frage benannte Faktor nicht korrekt ist.
Die Stadt investiert bereits in die Qualifizierung des eigenen Personals, um Aufgaben möglichst intern wahrnehmen zu können. Gleichzeitig gibt es jedoch hochspezialisierte Themen und zeitlich befristete Aufgaben, bei denen externes Fachwissen notwendig ist – etwa bei rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen. In diesen Fällen ist der Einsatz externer Berater sinnvoll und oft wirtschaftlicher, als entsprechendes Spezialwissen dauerhaft intern vorzuhalten.
Der Bürgerempfang ist die einzige zentrale öffentliche Veranstaltung der Stadt, die sich ausdrücklich an alle Bürgerinnen und Bürger richtet und die Stadtgesellschaft als Ganzes in den Mittelpunkt stellt. Gleichzeitig ist er die offizielle Ehrungsveranstaltung der Stadt, bei der bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt in einem angemessenen Rahmen gewürdigt werden. Die entstehenden Kosten beschränken sich auf das Notwendige – insbesondere für die Halle, musikalische Beiträge und Getränke. Das angebotene Gebäck wird von der Bäckerei Berger gespendet. Die Stadt achtet darauf, den Bürgerempfang in einem verantwortungsvollen und maßvollen Rahmen durchzuführen.
Stadtbibliothek Mittelstadt - Haushaltsjahr 2024
Einnahmen:
- Benutzungsgebühren = 844,00 Euro
- Sonstige Einnahmen = 0,00 Euro
Ausgaben:
- Personal = - 21.866,28 Euro
- Aufwendungen Sachmittel = - 4.816,19 Euro
- davon Medien = - 4.0816,19 Euro
- davon Veranstaltungen = -734,82 Euro
- Geschäftsausgaben = - 2,60 Euro
- Jährliche Betriebskosten lt. GMR = - 1.915,00 Euro
- IT = - 3.422,68 Euro
Gesamt: -31.178,76 Euro
Alle Ämter müssen zu den Einsparungen im Personalbudget beitragen. Die Ämter erarbeiten derzeit Vorschläge, wie der Stellenabbau im jeweiligen Amt umgesetzt werden kann.
Ein Zuschuss von 20.000 Euro für das Projekt „Hallo Nachbarn“ (lebenswert) ist im Haushaltsbudget nicht enthalten. Über eine Erhöhung entscheidet der Gemeinderat.
Diese Einschätzung ist richtig. Die angespannte Finanzlage der Kommunen ist ein bundesweites strukturelles Problem und kein lokales Versäumnis. Sie ist das Ergebnis von Systemfehlern, etwa durch immer neue Aufgabenübertragungen ohne ausreichende Gegenfinanzierung. Reines Sparen vor Ort kann diese Probleme nicht lösen. Städte und Gemeinden sind bereits über ihre kommunalen Spitzenverbände zusammengeschlossen (Städtetag, Gemeindetag) und fordern Reformen gegenüber Land und Bund ein – darunter eine Reduzierung oder vollständige Finanzierung übertragener Aufgaben.
Mit der Bildungsinfrastrukturgesellschaft (BIG) soll es möglich werden, in den nächsten Jahren deutlich mehr in die Sanierung und Instandhaltung der Schulen zu investieren.
Das Modell sieht vor, Schulgebäude und Grundstücke in eine städtische Tochtergesellschaft (BIG) zu übertragen, um so Investitionen und Instandhaltungsmaßnahmen zu finanzieren, die im normalen städtischen Haushalt in dieser Höhe nicht darstellbar wären. Ziel ist es, den Sanierungsstau an Schulen deutlich abzubauen, ohne den städtischen Haushalt zusätzlich zu belasten und ohne unsere Schulen aus der Hand zu geben. Die BIG soll eine 100-prozentige städtische Tochter werden, um den vollständigen städtischen Einfluss auf die Schulen zu behalten.
Die BIG ist derzeit erst ein Modell. Die Verwaltung schlägt vor, dieses Modell detaillierter zu prüfen und benötigt für diesen Prüfauftrag die Zustimmung des Gemeinderates.
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Die Stadt hat durch die neue Grundsteuerregelung keine Mehreinnahmen. Die zum 01.01.2025 in Kraft getretene Grundsteuerreform bringt zwar für einen Teil der Grundstückseigentümer eine Mehrbelastung, für andere hingegen eine Entlastung. Die Gesamtsumme der Grundsteuereinnahmen ändert sich für die Stadt nicht.
Die Verwaltung hat eine Personalkosteneinsparung von 3 Mio. Euro im Jahr 2026, von 6 Mio. Euro in 2027, von 9 Mio. Euro in 2028 und von 12 Mio. Euro im Jahr 2029 eingeplant.
Die Stadt erhält rund 66 Millionen Euro. Die Verwaltung bereitet derzeit eine Liste vor, wie die Mittel eingesetzt werden können, und legt diese dem Gemeinderat zur Entscheidung vor.
Die Vergnügungssteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Sie wird von Städten und Gemeinden erhoben auf bestimmte entgeltliche Freizeit- und Vergnügungsangebote, zum Beispiel auf Geldspielgeräte, Spielhallen oder bestimmte gewerbliche Vergnügungen.
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Die verbleibenden Rücklagen würden sich nach Entnahme von 10 Mio. Euro nach aktuellem Stand noch auf rd. 11 Mio. Euro belaufen (siehe Haushaltsentwurf 2026/2027, Anlage 3).
Die Bedingungen für einen genehmigungsfähigen Haushalt ergeben sich aus dem Haushaltsrecht, konkret der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der Gemeindehaushaltsverordnung. Wichtigster Maßstab ist, ob die Stadt dauerhaft leistungsfähig ist. Das wird vor allem an folgenden Kriterien festgemacht:
- Der Ergebnishaushalt muss mindestens ausgeglichenes ordentliches Ergebnis ausweisen. Damit ist sichergestellt, dass die Abschreibungen aus den laufenden Erträgen erwirtschaftet werden und nicht kommenden Generationen zur Last fallen.
- Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit muss mindestens so hoch sein, dass er die ordentlichen Tilgungen deckt.
- Die Mindestliquidität muss gewährleistet sein.
- Die Genehmigung erfolgt für den Haushaltsplan der Stadt Reutlingen durch das Regierungspräsidium Tübingen
Der wirtschaftliche Effekt des ticketfreien Samstagsbusverkehrs kann nicht beziffert werden. Die Kosten für dieses Angebot belaufen sich auf rd. 450.000 Euro pro Jahr. Das kostenlose Busfahren am Samstag soll den Weg in die Innenstadt einfacher und attraktiver machen. Dieses Angebot wirkt: An Samstagen nutzen seitdem rund 22 Prozent mehr Fahrgäste den Bus. Damit wird die Besucherfrequenz und die Aufenthaltsdauer in der Innenstadt erhöht und Handel, Gastronomie und weitere Angebote wirtschaftlich gestärkt.
Der Zuschuss an die Stadthallen-GmbH beträgt seit Anbeginn planerisch im Haushalt 1 Mio. EUR (unverändert, unabhängig vom tatsächlichen Bedarf; nicht benötigte Mittel werden im Wege der beihilferechtlichen Überkompensations-Erstattung zurückgezahlt im Folgejahr nach Feststellung Jahresabschluss).
Erstmalige Erhöhung im Haushalts-Planentwurf 2026 auf 1,1 Mio. EUR vorbehaltlich Beschluss des Gemeinderats im März.
Welche Vergünstigungen haben die Vereine bisher?
Mit Bau der Stadthalle Reutlingen wurde das bestehende Wahlrecht für Vereine auf die neue Stadthalle ausgedehnt (Vorlage GR-Drs. 12/050/01). Bereits damals wurde festgelegt, dass ortsansässige gemeinützige Vereine mit Sitz in Reutlingen und die mind. bereits 5 Jahre aktiv sind, einmal pro Jahr eine Förderung für eine Veranstaltung beantragen können. Bei einer Inanspruchnahme der Vereinsförderung (Wahlrecht) für die Stadthalle Reutlingen (Großer und kleiner Saal) wurden zusätzlich zur damaligen Grundmiete/Basispaket in Höhe von 3.250 € (Großer Saal) und 800 € (Kleiner Saal) auch 50% der Veranstaltungsnebenkosten bis max. 2.500 € übernommen.
Bereits 2018 wurde mit der Vorlage GR-Drs. 18/099/01 die Vereinsförderung an die Preiserhöhungen für die Nutzung der Stadthalle Reutlingen angepasst. Seit 2018 erhalten Vereine die Grundmiete/Basispaket in Höhe von 3.600 € (Großer Saal) und 880 € (Kleiner Saal) sowie 50 % der Veranstaltungsnebenkosten, bis max. 2.800 €, gefördert.
Welche Vergünstigungen sollen wie reduziert werden ?
Der Beschluss aus dem Jahr 2018 hat weiterhin seine Gültigkeit. Für die Bearbeitung des "Wahlrechts für Vereine" ist das Kulturamt an den Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahr 2018 gebunden (Vorlage GR-Drs. 18/099/01). Das heißt: wir übernehmen ab 2026 weiterhin die Preise der Basispakete für den großen und kleinen Saal sowie 50 % der Veranstaltungsnebenkosten bis max. 2.800 € wie in der Vorlage GR-Drs. 18/099/01 aus dem Jahr 2018 beschlossen.
Zu berücksichtigen sind von den Vereinen künftig aber zwei Punkte:
1. Erst im November 2025 hat die Stadthallen GmbH über die Preiserhöhung der Basispakete für den großen und kleinen Saal ab dem 01.01.2026 informiert. Das Basispaket erhöht sich ab dem 01.01.2026 für den großen Saal um 600 € und für den kleinen Saal um 420 €. Die Stadthallen GmbH sicherte uns schriftlich zu, dass bereits vertraglich fixierte Veranstaltungen für 2026, 2027 und 2028 von der Preiserhöhung ausgenommen sind. Für weitere Buchungen müssen diese Mehrkosten von den Vereinen künftig selber getragen werden!
2. Das Gesamtbudget für die Förderung wird ab 2026 gekürzt (von 75.000 € ab 2023, auf 50.000 € in den Jahren 2026/2027), so dass voraussichtlich nicht mehr alle Anträge der Vereine positiv beschieden werden können.
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