Lautenschlagerstraße 20Informationen nach Artikel 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Verantwortlicher im Sinne der DSGVO:
Oberbürgermeister Thomas Keck
Marktplatz 22, 72764 Reutlingen
E-Mail: oberbuergermeister@reutlingen.de
Kontaktdaten Datenschutzbeauftragte:
Stadt Reutlingen
Behördliche Datenschutzbeauftragte
E-Mail: datenschutz@reutlingen.de
Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Das Standesamt erfasst Ihre Personenstandsdaten im Rahmen von Geburts-
Eheschließungs- und Sterbefällen in Registern und Akten. Auf dieser Grundlage
werden Urkunden und Bescheinigungen ausgestellt sowie Auskünfte erteilt. Darüber
hinaus werden Ihre Daten verarbeitet, soweit das für den Austritt aus einer Kirche,
Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft erforderlich ist. Die
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitungstätigkeiten ergeben sich aus dem
Personenstandsgesetz der Personenstandsverordnung, ggf. entsprechenden
internationalen Regelungen sowie aus Art. 3 Abs. 4 Kirchensteuergesetzt.
Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Herausgegeben werden dürfen die Daten der Standesämter an andere inländische und
ausländische Standesämter, andere Personen, sonstige Behörden, Gerichte, ggf.
Religionsgemeinschaften und konsularische Vertretungen anderer Länder nur, wenn
dies gesetzlich erlaubt ist.
Dauer der Speicherung
Die in Registern erfassten Daten sind dauerhaft aufzubewahren. Sie sind zusammen
mit den in den zugehörigen Akten ja nach Art des personenstandsrechtlichen Vorgangs
nach 30, 80 oder 110 Jahren dem Archiv zur Übernahme anzubieten. Kirchenaustritte
werden 30 Jahre aufbewahrt und können anschließend vom Archiv übernommen
werden.
Betroffenenrechte
Sie haben ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die betreffenden
personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17
DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), sowie ein
Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) und das Recht auf
Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO).
Widerrufsrecht bei Einwilligungen
Bei Presseveröffentlichungen im Rahmen von Geburten, Eheschließungen und
Sterbefällen, beruht die Verarbeitung auf Art. 6 Absatz 1 a oder Art. 9 Abs. 2 a
DSGVO. Es besteht das Recht, die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft
zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum
Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. Sie können per E-Mail standesamt@reutlingen.de, postalischer Adresse oder telefonisch (bei Geburts- und Sterbefällen 07121/303-5588, bei Eheschließungen 07121/303-5599) Ihren Widerruf
einlegen.
Beschwerderecht
Sie haben das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn sie der
Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
In Baden-Württemberg ist die zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Tel.: 0711/61 55 41- 0
Fax: 0711/61 55 41-15
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de