Um das Ganztagsangebot in Reutlingen möglichst bedarfsgenau auszugestalten, findet die Anmeldung und Platzvergabe für Angebote an Grundschulen in drei Schritten statt.
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Schritt 1: Schulanmeldung
Die Schulanmeldung findet Ende Februar an den Grundschulstandorten statt. Hierzu erhalten Sie rechtzeitig Informationen über den Postweg.
Im Rahmen der Schulanmeldung wird geklärt, ob eine Anmeldung für die Ganztagsschule in Frage kommt. Einige Grundschulen bieten dieses Angebot in Wahlform an. Entscheiden sich Eltern für die Ganztagsschule, dann sind die am jeweiligen Standort geltenden Ganztagsschulzeiten größtenteils verbindlich wahrzunehmen.
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Schritt 2: Bedarfsbekanntgabe beim Kreisjugendamt
Sofern Sie über den Unterricht und die angemeldeten Ganztagsschulzeiten hinausgehenden Betreuungsbedarf an Schultagen oder/und an Ferientagen im Zeitraum zwischen dem ersten Schultag Ihres Kindes und dem 31.07.2027 haben, haben Sie uns bis 15.03.2026 hierüber zu informieren. Die Einhaltung dieser Frist dient dazu, die von Ihnen benötigte Betreuung in erforderlichem Umfang rechtzeitig zu organisieren.
Für die Schulen im Landkreis Reutlingen übernimmt das Kreisjugendamt (Landratsamt Reutlingen) diese Bedarfsvormerkung. Im Rahmen der Schulanmeldung erhalten alle Sorgeberechtigten einen persönlichen Zugangscode zu einem zentralen Online-Tool über welches die Betreuungsbedarfe online bekannt gegeben werden können.
In manchen Fällen steht bis zum 15.03. noch nicht fest, an welcher Schule ein Kind angemeldet wird. Die Bedarfe können dann entweder für den originären Grundschulbezirk gemeldet werden und später geändert werden oder es erfolgt eine sogenannte Nachmeldung, sobald feststeht, an welcher Schule das Kind aufgenommen wird.
Nähere Informationen zur Bedarfsbekanntgabe und den Ausnahmeregelungen finden Sie unter: www.kreis-reutlingen.de/schulkindbetreuung
Bitte beachten Sie, dass Angebote, die über den Unterricht und die Ganztagsschulangebote hinaus angeboten werden, kostenpflichtig sind. Bitte informieren Sie sich vor der Bedarfsbekanntgabe zum vorhandenen Angebot und den entsprechenden Kosten an Ihrem Schulstandort.
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Schritt 3: Platzvergabe durch die Träger flexibler Angebote
Nachdem Sie den über den Unterricht und die angemeldeten Ganztagsschulzeiten hinausgehenden Betreuungsbedarf dem Kreisjugendamt gemeldet haben, werden die zuständigen Träger der Schulkindbetreuung an den Grundschulen, in Reutlingen die Schulfördervereine, informiert. Diese werden Sie über die am Schulstandort geltenden verbindlichen Anmeldeverfahren informieren.