Schülerbeförderung

Satzungsänderung des Landkreises im Bereich Schülerbeförderung

Der Kreistag des Landkreises Reutlingen hat in seiner Sitzung am 15.10.2025 über folgende ab 01.01.2026 gültige Anpassungen an seiner Satzung über die Erhebung und Erstattung von Schülerbeförderungskosten beschlossen:

 - Mitteilung zur Änderungssatzung Schülerbeförderung zum 01.01.2026.

 - Satzung Schülerbeförderung Landkreises Reutlingen 2026

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den Landkreis Reutlingen, Kreisamt für nachhaltige Entwicklung.

Schüler/-innen, die nicht in der Nähe ihrer Schule wohnen, sind oft darauf angewiesen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Unterricht zu kommen. Damit die Schüler/-innen und ihre Eltern nicht für die gesamten Kosten aufkommen müssen, wird ihnen ein Zuschuss gewährt.

Eine Beratung, ob ein Anspruch auf Zuschuss nach der Satzung über die Schülerbeförderungskostenerstattung des Landkreises Reutlingen besteht, bekommen die Eltern bei der Schulabteilung des Amts für Schulen, Jugend und Sport der Stadt Reutlingen.
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