Ganztagesbetreuung:
In Reutlingen besteht das sogenannte Reutlinger Modell, im Rahmen dessen den Schulen ein Schulförderverein als wichtiger Partner bei der Umsetzung und inhaltlichen Gestaltung der Ganztagesbetreuung zur Seite steht. Die Fördervereinsstruktur gewährleistet dabei die Beteiligung der Eltern an der Entwicklung des jeweiligen Betreuungskonzepts und stellt sicher, dass sich dieses an den individuellen örtlichen Gegebenheiten und am unmittelbaren Bedarf orientiert.Die vielfältigen Angebote finden durch Betreuungskräfte meist vor und nach dem Unterricht im Rahmen der Verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nachmittagsbetreuung (Hausaufgabenbetreuung, Aktivitäten im Bereich Musik und Sport etc.) statt.
Wissenswertes:
- An nahezu allen Schulen aller Schulformen ergänzen Angebote der Schulsozialarbeit die Betreuungsangebote.
- Mehr als die Hälfte der Reutlinger Schulen nimmt darüber hinaus am Jugendbegleiterprogramm teil.
- Mithilfe des IZBB-Programms des Bundes wurden an 16 Reutlinger Schulen in den Jahren 2004 bis 2007 Schulmensen gebaut.
- Inzwischen wird an nahezu allen Schulen ein Mittagessen in geeigneten Räumen angeboten. Für etwas „Warmes im Bauch“ sorgen das Küchenpersonal in den Schulmensen sowie die vielfältigen Angebote der Küchenbetriebe.
Ganztagsschulen:
Die Zusammenarbeit mit der Elternschaft in den Fördervereinen stellt eine gute Basis für die Weiterentwicklung des Ganztageskonzepts dar. Dies ist ein wichtiger Baustein für die künftige Entwicklung der Ganztagesbetreuung in Richtung des vom Land und von den kommunalen Schulträgern angestrebten Ausbaus der Ganztagsschulen mit zusätzlichen Lehrerstunden.In Reutlingen sind 16 Schulen vom Land anerkannte Ganztagesschulen. Hierbei sind mit Ausnahme der Gymnasien alle Schularten vertreten. Diese Schulen werden vom Land Baden-Württemberg mit zusätzlichen Lehrerstunden ausgestattet. Betreuungsangebote der Schulfördervereine ergänzen die schulischen Veranstaltungen.
Informationen zu den jeweiligen Angeboten erhalten Sie auf den Internetseiten der Schulen oder bei den Schulen direkt.
Nähere Informationen zum Thema Ganztagsschulen/Schulkinderbetreuung gibt es auch im Serviceportal des Landes Baden-Württemberg.
Schulkinderbetreuung
In Baden-Württemberg gibt es eine vielfältige Landschaft in der ganztägigen Bildung und Betreuung:
- die gesetzlich verankerten Ganztagsschulen
- die Horte und Horte an der Schule
- die Betreuungsangebote kommunaler und freier Träger (wie Verlässliche Grundschule und Flexible Nachmittagsbetreuung)
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das Ganztagsförderungsgesetz beschlossen. Das Gesetz beinhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027.
Der Anspruch besteht an allen fünf Werktagen im zeitlichen Umfang von acht Stunden täglich und richtet sich gegen den örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Er gilt im zeitlichen Umfang des Unterrichts sowie der Angebote der Ganztagsgrundschulen, einschließlich der offenen Ganztagsgrundschulen, als erfüllt.
Die Betreuungsangebote kommunaler oder freier Träger (beispielsweise Fördervereine oder Kirchen) für Schulkinder ergänzen den Schulbetrieb sowie die Angebote der Horte. Die Personalhoheit, Finanzierung und operative Zuständigkeit liegt beim jeweiligen Träger, während die organisatorische Anbindung an die Schule in die gemeinsame Verantwortung von Träger und Schule gestellt ist. Gerade für die jüngeren Kinder ist das Angebot der Verlässlichen Grundschule interessant.
Eine Erweiterung des Betreuungsangebots bietet die flexible Nachmittagsbetreuung, die auch an weiterführenden Schulen eingerichtet werden kann.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, einen Hort an der Schule oder einen herkömmlichen Hort zu besuchen.
An einer Ganztagsschule verbringen Schülerinnen und Schüler an drei oder vier Tagen auch den Nachmittag an ihrer Schule bleiben und bekommen dort ein Mittagessen.
Die Betreuungsangebote werden zum Teil auch durch Maßnahmen im Bereich der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit verschiedener Träger oder durch eine Zusammenarbeit mit Musikschulen oder Kunstschulen ergänzt.
Auch örtliche Vereine können das Betreuungsangebot bereichern. Kooperationen mit Vereinen haben bereits eine längere Tradition. Erforderlich ist bei dieser Zusammenarbeit immer die Absprache vor Ort zwischen Schule, Verein und kommunalem Träger der Betreuung.