2015 wurden Findbücher des Stadtarchivs erstmals über das Internet-Angebot der Firma AUGIAS „Findbuch.Net“ online gestellt. Zunächst einmal handelte es sich um die in den 1950er-Jahren erstellten 26 Repertorienbände zum Bestand „A 2 Reichsstädtische Urkunden und Akten“, die 2014/15 über ein DFG-gefördertes Retrokonversionsprojekt digitalisiert worden waren. Seither erfolgte die online-Stellung zahlreicherer weiterer Findbücher aus unterschiedlichen Bestandsgruppen.
Online-Findbuch
Interessantes aus dem Findbuch
Erste Hexenprozesse vor 450 Jahren
28.04.2015
Im 13. Jahrhundert setzte sich der Glaube an die Realität der Dämonenwelt infolge der Tätigkeit der päpstlichen Ketzergerichte allgemein durch. Zauberei wurde jetzt zur Ketzerei gezählt und weltliche Bestrafung für sie verlangt. Da das Teufelsbündnis Abfall vom christlichen Glauben bedeutet, wurde Hexerei zu einem häretischen Tatbestand, mit dem sich die „Inquisition“ zu befassen hatte. In die Zeit 1430 bis 1540 fällt der eigentliche Beginn der systematischen Hexenverfolgung. Das grausame Vorgehen wurde durch eine Bulle Papst Innozenz‘ III. eingeleitet. Darin befiehlt er die Bestrafung von Hexen und Zauberern. Der Höhepunkt der Hexenverfolgung lag jedoch keineswegs im Mittelalter.
In Reutlingen fand der erste Hexenprozess 1565, also vor genau 450 Jahren, statt. Es ist der Prozess gegen Elisabeth Viess. Sie wurde beschuldigt, für lange zurückliegende Schadens- und Todesfälle verantwortlich zu sein. Das Urteil lautete auf „lebendig verbrennen“. Innerhalb weniger Tage – von Ende Mai bis Anfang Juni – wurden gegen mehrere Personen Prozesse angestrengt. Die Hinrichtung von gleich drei Delinquentinnen fand am 4. Juni 1565 statt. Die Opfer dieser ersten Welle von Hexenprozessen waren nur Frauen. Mit grausamen Foltermethoden erzwang die Obrigkeit die Geständnisse: Pakt mit dem Teufel, Absage an den christlichen Glauben, Teufelsbuhlschaft, Besuch von Hexentänzen und vor allem das auf Anweisung des Teufels durchgeführte Wettermachen. Nicht selten mussten für unerklärliche Vorfälle – wie die schwere Frostperiode 1565 – geheimnisvolle Zauberkräfte von „Hexen“ herhalten.
Den zweiten Höhepunkt der Hexenverfolgung bildete das Jahr 1665. Die Hexenprozesse wurden von dem ehrgeizigen und habsüchtigen Johann Philipp Laubenberger dazu benutzt, sich die Gunst der Bürger für die Wahl zum Bürgermeister zu erwerben. Mit verleumderischen Anschuldigungen versuchte er lästige Konkurrenten aus dem Weg zu schaffen. So wurde sein wichtigster Gegner, der Apotheker Heinrich Efferen, gezwungen, die Stadt zu verlassen, nachdem ein Prozess gegen seine Frau angestrengt wurde. Allein 14 Hexenverbrennungen fanden 1665/66 statt. Im Jahr 1667 wurde in Reutlingen das letzte Todesurteil gegen eine Hexe gefällt. Während der 102 Jahre, in denen in der Reichsstadt Menschen wegen Hexerei angeklagt wurden, ließen mindestens 64 Personen ihr Leben. In Deutschland fand sogar erst 100 Jahre später, 1775, der letzte Hexenprozess statt.
Das Stadtarchiv zeigt in seiner kleinen Vitrinenschau Hexenprozesse aus den Jahren 1565 und 1665. Die ausführlichen Regesten der Reutlinger Hexenprozesse können seit kurzem über das Online-Findbuch des Stadtarchivs vom heimischen Computer aus aufgerufen werden (www.reutlingen.de/findbuch).
Die Ausstellung in den Wandvitrinen vor den Diensträumen des Stadtarchivs ist noch bis Mitte Juni zu den Öffnungszeiten des Reutlinger Rathauses zu sehen.
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Aus dem Online-Findbuch:
Erster Reutlinger Hexenprozess gegen Elisabeth Viess, 2. Juni 1565
III. Bekenntnis der Elisabeth Viess(in), der Gürtlerin.
- 1) Ungefähr ein Jahr nach ihres Manns Tod, welcher im Bauernkrieg (= während des Bauernkriegs) starb, sei der Satan zu ihr in das Bett gekommen und hab sie überredet, sich ihm zu ergeben, Gottes Gnad und Barmherzigkeit zu verleugnen; dann wolle er verschaffen, daß sie viel Glück haben müsse. Das habe sie verwilligt und darauf mit ihm Unkeuschheit gepflogen. Hernach sei er alsbald zu ihr in ihr Gärtlein gekommen und habe ihr einen Goldgulden gegeben. Sie habe ihn immer Cunz genannt.
- 2) Sie hab vor 7 Jahr dem Hans Stainmayer dem Pfauser (= der die Backen aufbläst) ein Kind versehrt, welches noch so arbamselig (= erbärmlich = bemitleidenswert?) lebe, daß man an ihm die Griffe wie in einem Teig noch sehen werde.
- 3) Sie habe ungefähr vor 1 1/2 Jahr dem Jörg Rall von Eningen ein Roß umgebracht.
- 4) Sie hab ungefähr vor 13 Jahr dem Bastin Rockenstill ein Kind getötet und vor 6 Jahr ein Kind gelähmt, welches jedoch lebe.
- 5) Sie hab vor 3 Jahr dem Matheus Klemm eine Kuh umgebracht.
- 6) Sie hab dem Hans alt Stirm, als er in der Kromergass saß, eine Kuh umgebracht.
- 7) Sie hab vor 19 Jahr zu Sickenhausen ein Kind getötet.
- 8) Sie sei hinter die Scheibe auf einer Geiss geritten, die sie auf der Gass aufgefangen. Daselbst habe sie samt ihren Gespielen gegessen und getrunken und mit andern Personen ihr unmenschlich, heillos Wesen getrieben. Da hab das Heuhäuslin 2 Vortänz gehabt.
- 9) Sie hab dem Hans Seyrer ungefähr vor 5 Jahr eine Kuh umgebracht.
- 10) Sie hab dem Hans Biderman ein Kind getötet.
- 11) Sie hab den Schnee und Reifen im letzten Frühling machen helfen.
- 12) Sie hab im vergangenen Jahr ein Kind zu Betzingen empfangen. Als sie vor das Dorf wieder herauskam, sagte ihr Buhle, sie solle einen Hagel machen. Das habe sie getan, aber der Hagel sei nun über den Wald gegangen und habe keinen Schaden getan.
Ausschnitt aus den Reichsstädtischen Urkunden und Akten
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