Qualifizierter Mietspiegel 2025

Der qualifizierte Mietspiegel 2023 wurde mit Hilfe einer Stichprobenerhebung an die aktuelle Marktentwicklung angepasst. Die Daten wurden im Zeitraum Juli bis September 2024 bei 2.500 zufällig ausgewählten, mietspiegelrelevanten Haushalten im Projektgebiet schriftlich und elektronisch erhoben.

Der Mietspiegel 2023 sowie seine Fortschreibung 2025 wurden durch das EMA-Institut für empirische Marktanalysen, Regensburg, nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen durchgeführt. Im Arbeitskreis Mietspiegel wirkten die Interessenverbände Haus & Grund Reutlingen und Region e. V. sowie der Deutsche Mieterbund Reutlingen-Tübingen e. V. mit.

Der Mietspiegel wurde vom Gemeinderat der Stadt Reutlingen am 30.01.2025 als qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558 d BGB anerkannt.

Gültigkeit: 01.02.2025 – 31.01.2027

Mietspiegel 2025 als PDF

Die ortsübliche Vergleichsmiete wird in drei Schritten berechnet: Zuerst wird die Basismiete nach Wohnfläche und Baujahr ermittelt, dann werden Besonderheiten bei der Ausstattung, der Beschaffenheit, der Art der Wohnung und der Wohnlage über Punktwerte (prozentuale Zu- bzw. Abschläge) berücksichtig. Diese beiden Ergebnisse werden zuletzt zusammengefasst, um abschließend die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln.

Die Broschüre ist bei der Rathausinformation, bei den Bezirksämtern und der Stadtbibliothek Reutlingen erhältlich.

Zum Online-Rechner gelangen Sie hier

Die Dokumentation zur Stichprobenfortschreibung des qualifizierten Reutlinger Mietspiegels 2025 können Sie hier aufrufen.

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Kontakt

Lena Gablenz

Förderprogramme Stadterneuerung, Mietspiegel

Telefon: 07121 303-2455

Fax: 07121 303-2774

E-Mail: lena.gablenz(at)reutlingen.de

Annika Faiß

Wohnberechtigungsscheine, Versicherungen

Telefon: 07121 303-2459

Fax: 07121 303-5768

E-Mail: annika.faiss(at)reutlingen.de

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