Um eine Übersicht über das Wohnraumangebot zu erhalten, können Sie hier unverbindlich Wohnraum anbieten. Die Stadtverwaltung würde den Wohnraum vermitteln, sobald Bedarf besteht. Der Wohnraum sollte in einem guten Allgemeinzustand sein und eine Vermietung von mindestens einem halben Jahr sollte möglich sein und sich an der Mietobergrenze (MOG) orientieren. Weitere Informationen dazu erhält man in der Dienstleistung "Angemessene Unterkunft".
Stefan Milles (Leiter der Abteilung Unterbringung u. Betreuung von Obdachlosen- und Flüchtlingen) ist zu diesem Thema unter 07121 303-2833 oder per E-Mail an ukrainehilfe@reutlingen.de erreichbar.