Sie haben eine vorläufige Absage für einen Betreuungsplatz in Reutlingen erhalten – und jetzt?
Absageschreiben in Leichter Sprache
Wir wissen, dass jedes Kind ab dem 1. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz hat.
Wir wissen, wie wichtig die Betreuung und Bildung der Kinder in den Kitas ist.
Wir wissen, wie wichtig die Betreuung für die Berufsausübung von Ihnen, den Eltern ist.
Und dennoch haben Sie eine Absage erhalten. Das bedeutet grundsätzlich nicht, dass alle Kinder keinen Platz bis Sommer 2027 erhalten.
Bis 2019 haben wir über 500 neue Plätze geschaffen, weitere Platzausbauten - auch im Kindergartenjahr 2026/2027 - sind geplant. Der Betrieb ist aber nur möglich, wenn das nötige Personal gefunden wird. Daher investiert die Stadt Reutlingen mit allen Trägern der Kindertagesbetreuung in Reutlingen in verschiedene Maßnahmen zur Personalgewinnung und Personalbindung, wie zum Beispiel die verstärkte Ausbildung.
Für Sie stellen sich nach der vorläufigen Absage ganz praktische Fragen, auf die wir Antworten geben wollen.
- AnKeR: Was ist eigentlich der Auftrag und was sind die Möglichkeiten des AnKeRs?
- Wie wurden / werden die Plätze vergeben?
- Wie geht es für Sie weiter bzw. was müssen Sie tun / nicht tun?
- Wie können Sie ggf. von den entstehenden Plätzen profitieren?