Informationen zum Absageschreiben Kindertagesbetreuung -
Mai 2026

Sie haben eine vorläufige Absage für einen Betreuungsplatz in Reutlingen erhalten – und jetzt?

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Wir wis­sen, dass jedes Kind ab dem 1. Le­bens­jahr einen Rechts­an­spruch auf einen Kin­der­gar­ten­platz hat.
Wir wis­sen, wie wich­tig die Be­treu­ung und Bil­dung der Kin­der in den Kitas ist.
Wir wis­sen, wie wich­tig die Be­treu­ung für die Be­rufs­aus­übung von Ihnen, den El­tern ist.
 
Und den­noch haben Sie eine Ab­sa­ge er­hal­ten. Das be­deu­tet grund­sätz­lich nicht, dass alle Kin­der kei­nen Platz bis Som­mer 2027 er­hal­ten.
 
Bis 2019 haben wir über 500 neue Plät­ze ge­schaf­fen, wei­te­re Platzausbauten - auch im Kindergartenjahr 2026/2027 - sind ge­plant. Der Be­trieb ist aber nur mög­lich, wenn das nö­ti­ge Per­so­nal gefunden wird. Daher in­ves­tiert die Stadt Reut­lin­gen mit allen Trä­gern der Kindertagesbetreuung in Reutlingen in ver­schie­de­ne Maß­nah­men zur Per­so­nal­ge­win­nung und Per­so­nal­bin­dung, wie zum Bei­spiel die ver­stärk­te Aus­bil­dung.

Für Sie stel­len sich nach der vor­läu­fi­gen Ab­sa­ge ganz prak­ti­sche Fra­gen, auf die wir Ant­wor­ten geben wol­len.

  • AnKeR: Was ist eigentlich der Auftrag und was sind die Möglichkeiten des AnKeRs?
  • Wie wurden / werden die Plätze vergeben?
  • Wie geht es für Sie weiter bzw. was müssen Sie tun / nicht tun?
  • Wie können Sie ggf. von den entstehenden Plätzen profitieren?
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