Gleichstellung

Gemäß § 25 des Chancengleichheitsgesetzes hat die Stadt Reutlingen zum 1. Juli 2017 die Stelle einer verwaltungsexternen Gleichstellungsbeauftragten besetzt, um die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Stadt zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Die Stelle zur Gleichstellung hat die Aufgabe, den Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes auf kommunaler Ebene mit umzusetzen.

Hinweis: Das Amt für Integration und Gleichstellung nimmt nicht die Aufgaben einer Inklusionsbeauftragten von Menschen mit Behinderungen wahr.

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Zuschüsse

Die Stadt Reutlingen bietet für gleichstellungsrelevante Mikro-Projekte die Möglichkeit, einen Zuschuss von maximal 1.000 € zu beantragen. Bei Ideen für eine Antragsstellung und Fragen wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Reutlingen für eine Beratung oder schreiben Sie eine Mail an integration-gleichstellung(at)reutlingen.de.

Kontakt

Frau Jelena Pfister

Gleichstellungsbeauftragte

Telefon: 07121 303-4196

Fax: 07121 303-2623

E-Mail: jelena.pfister(at)reutlingen.de

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