Gemäß § 25 des Chancengleichheitsgesetzes hat die Stadt Reutlingen zum 1. Juli 2017 die Stelle einer verwaltungsexternen Gleichstellungsbeauftragten besetzt, um die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Stadt zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Die Stelle zur Gleichstellung hat die Aufgabe, den Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes auf kommunaler Ebene mit umzusetzen.
Hinweis: Das Amt für Integration und Gleichstellung nimmt nicht die Aufgaben einer Inklusionsbeauftragten von Menschen mit Behinderungen wahr.