Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen beantragen
Eingliederungshilfe kann die folgenden Leistungen betreffen:
- Wohnen (z. B. betreutes Wohnen, Wohnen in einem Heim)
- Beschäftigung (z. B. in Werkstätten für behinderte Menschen, unterstützende sonstige Beschäftigungsstätte)
- familienentlastende Hilfen
- Förderung behinderter Kinder in Kindertageseinrichtungen oder Assistenz in Schulen
- Unterstützung in der Ausbildung und im Studium
- Versorgung mit Hilfsmitteln
- Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
Die Eingliederungshilfe kann auch als persönliches Budget gewährt werden. Das persönliche Budget stellt keine eigenständige Hilfeart dar, sondern ist eine besondere Form der Hilfeleistung. Das persönliche Budget soll eine behinderte Person in die Lage versetzen, in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Die als Eingliederungsleistungen möglichen Hilfen werden, ausgehend vom festgestellten individuellen Bedarf, als Geldleistung oder durch Gutscheine erbracht. Die Bewilligung der Hilfe erfolgt befristet und wird durch eine Hilfeplanung und Zielvereinbarung begleitet.
Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder dessen Folgen zu beseitigen oder zu mildern und den behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern.
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Sachbearbeiter im Sachgebiet Eingliederungshilfe
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Sachbearbeiterin im Sachgebiet Eingliederungshilfe
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Sachbearbeiterin im Sachgebiet Eingliederungshilfe
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Sachbearbeiterin im Sachgebiet Eingliederungshilfe
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Sachbearbeiterin im Sachgebiet Eingliederungshilfe
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Sachbearbeiterin im Sachgebiet Eingliederungshilfe
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Sachbearbeiterin im Sachgebiet Eingliederungshilfe
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Sachgebietsleiterin des Sachgebiets Eingliederungshilfe
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Sachbearbeiterin im Sachgebiet Eingliederungshilfe
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Sachbearbeiter im Sachgebiet Eingliederungshilfe
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Sachbearbeiterin im Sachgebiet Eingliederungshilfe
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Sachbearbeiterin im Sachgebiet Eingliederungshilfe
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Sachbearbeiter im Sachgebiet Eingliederungshilfe
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Sachbearbeiterin im Sachgebiet Eingliederungshilfe
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Sachbearbeiterin im Sachgebiet Eingliederungshilfe
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Sachbearbeiterin im Sachgebiet Eingliederungshilfe
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Sachbearbeiterin im Sachgebiet Eingliederungshilfe
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Sachbearbeiterin im Sachgebiet Eingliederungshilfe
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Sachbearbeiter im Sachgebiet Eingliederungshilfe
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Sachbearbeiterin im Sachgebiet Eingliederungshilfe
Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.
Eine Beeinträchtigung liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Wenn Sie alle Unterlagen vorgelegt haben, prüft die zuständige Stelle Ihren Antrag, und klärt mit Ihnen zusammen Ihren Unterstützungsbedarf.
- Einkommensnachweise (z. B. Rentenbescheide, Gehaltszettel)
- Nachweise über Ausgaben
- Vermögensnachweise (z. B. Sparbücher, Bausparverträge)
- ärztliche Gutachten und Unterlagen (werden vielfach im Zusammenhang mit dem Antrag vom Sozialamt angefordert)
Hinweis: Bitte erkundigen Sie sich schon vor der Antragstellung bei der für Sie zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Der Anspruch auf Eingliederungshilfe kann je nach Einzelfall unterschiedlich lange bestehen.
Hinweis zur Bedarfsermittlung erhalten Sie unter Bedarfsermittlung: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de))