Für elektrisch betriebene Fahrzeuge ist das kostenfreie Parken im Stadtgebiet Reutlingen für vier Stunden, bei Gebrauch einer Parkscheibe, in folgenden Parkierungsanlagen erlaubt:
Dies betrifft folgende Fahrzeuge:
Weitere Informationen zum Elektromobilitätsgesetz erhalten Sie hier.
- P+R-Anlage am Hauptbahnhof (Bahnhofstraße)
- Parkanlage auf dem Leonhardsplatz
- Parkhaus Lederstraße
Dies betrifft folgende Fahrzeuge:
- rein elektrisch betriebenen Fahrzeuge (Batterieelektrofahrzeuge)
- von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-in-Hybride)
- Brennstoffzellenfahrzeuge
E-Kennzeichen
Das E-Kennzeichen kann bei der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle beantragt werden.Weitere Informationen zum Elektromobilitätsgesetz erhalten Sie hier.