Nachfolgend erhalten Sie eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte aus dem öffentlichen Teil der Bezirksgemeinderatssitzung Ohmenhausen
am Mittwoch, den 16. Oktober 2024, ab 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Bezirksamts Ohmenhausen.
Die Vorsitzende Andrea Fähnle begrüßt die Damen und Herren Bezirksgemeinderäte, Frau Reichenecker vom Amt für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt, die Herren Schwarzenauer und Wurster vom Amt für Stadtentwicklung und Vermessung, sowie Frau Glage, die Pressevertreterin.
Sie stellt fest, dass Bezirksgemeinderat Achim Weiblen und Bezirksgemeinderätin Dr. Rebecca Roy für den heutigen Abend entschuldigt sind, dass der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen dennoch beschlussfähig sei.
Sie merkt an, dass sie für die neuen Gremiumsmitglieder, die bei der letzten Sitzung nicht zugegen gewesen seien, nochmals auf ein paar Regelungen zum Ablauf von Sitzungen hinweisen möchte und stellt diese zusammenfassend dar.
Aus der Zuhörerschaft werden keine Fragen und Anmerkungen vorgebracht, Die Vorsitzende eröffnet sodann die öffentliche Sitzung des Bezirksgemeinderats Ohmenhauen am 16.10.2024.
Novellierung der Verordnung der Stadt Reutlingen zum Schutz von Naturdenkmalen im Bereich der Gemarkung Reutlingen mit Ortsteilen (Naturdenkmalverordnung.)
Gemeinderats Drucksache 24/080/01 vom 25.09.2024, öffentliche Anhörung. Zu Gast: Frau Reichenecker, Amt für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt.
Bezirksbürgermeisterin Fähnle bedankt sich, dass Frau Reichenecker vom Amt für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt am heutigen Abend etwas zur vorliegenden Drucksache erzähle, über die am Ende dieses Tagesordnungspunktes gesprochen und abgestimmt werde.
Sie übergibt hiermit das Wort an den Gast.
Frau Reichenecker erläutert anhand der einer Präsentation, dass es derzeit zwei Naturdenkmalverordnungen gebe. Es liege eine Diskrepanz zwischen der rechtlichen und sachlichen Zuständigkeit vor, weswegen es nun gelte Abhilfe zu schaffen, damit künftig nicht nur die sachliche, ebenfalls die rechtliche Zuständigkeit bei der Stadt Reutlingen liege.
Des Weiteren wären in den vergangenen Jahrzehnten schützenswerte Flächen und Bäume sichtbar geworden, die einst noch nicht erkennbar gewesen wären.
Momentan befinde sich der Prozess in der Beteiligung. Hier können sich die Ortsteile, ebenso auch Privatgrundstückseigentümer mit Vorschlägen einbringen. Es gehe dabei nicht nur um Bäume, auch schützenswerte Flächen würden geprüft.
Bei der Auswahl sollte betrachtet werden, ob sich der schützenswerte Baum inmitten eines städtischen Grundstück befinde oder Rand nahe zu einer privaten Fläche. Hier müsse bedacht werden, dass das Wurzelwerk, das tief in das benachbarte Grundstück vordringen könne, ebenfalls ein schützenswerter Teil des Baumes sei. Der Privateigentümer müsse demnach in jedem Fall schriftlich ein Einverständnis abgeben. Ebenso natürlich, wenn der Baum gänzlich auf privatem Grund stehe.
Insgesamt gebe es derzeit fünf Neuvorschläge für die gesamte Stadt Reutlingen, weitere stünden zu erwarten.
Bisher fänden sich auf der Gemarkung Ohmenhausen drei bereits aufgenommene Bereiche, wie die Lutherlinde und das Vogelwäldle.
Aus dem Gremium wird die alte Kastanie auf dem Grundstück der Alte Dorfschule vorgeschlagen. Es wird festgestellt, dass der daneben auf demselben Grundstück befindliche Kinderspielplatz nicht öffentlich sei und demnach keine besondere Verkehrssicherungspflicht für den Spielplatz gelte. Die Kastanie könne demnach in Betracht gezogen werden.
Weiter wird um Aufnahme der Fritz-Weber-Gedenkeiche beim Sportheim Ohmenhausen, gebeten, sowie größere Streuobstwiesen im städtischen Eigentum, die dann fortan von der Stadt Reutlingen gepflegt würden.
Frau Reichenecker wirft ein, die verpachteten städtischen Streuobstwiesen lägen bei der Pflege allein in der Verantwortung der Pächter.
Am 05. November 2024 gebe es zur Pflege dieser eigens eine Infoveranstaltung.
Beschlussfassung:
Die Verordnung der Stadt Reutlingen zum Schutz von Naturdenkmalen im Bereich der Gemarkung Reutlingen mit Ortsteilen wird beschlossen. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
Der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen spricht sich mit 9 von 9 Stimmen einstimmig dafür aus.
Mitteilungen:
Lehrschwimmbecken, Sachstand
Erneut sei eine Mitteilung wegen der Öffnung des Lehrschwimmbeckens Ohmenhausen eingegangen. Wichtige Reparaturmaßnahmen in der Nahwärmeleitung hätten durchgeführt werden müssen. Weiter eine Anpassung der Heizleistung für alle Räumlichkeiten:
Das Schwimmbad sei bereits befüllt und könne in den nächsten Tagen in Betrieb genommen werden.
Der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
Randalierer Dorfschule
Am Freitag, den 11.10.2024 sei wieder einmal randaliert worden. Die obere Scheibe der Eingangstüre zur Alte Dorfschule wäre dabei zertrümmert.
Ein Anwohner habe die Polizei gerufen, als er zwei junge Männer dabei beobachtet habe, wie sie einen Stein in die Scheibe geworfen hätten.
Es fehle bis auf den großen Stein ein Hinweis, der auf die Täter Rückschlüsse zuließe.
Der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
Anfragen, Anträge, Sonstiges
Keine.
Für das Bezirksamt Ohmenhausen
Daniela Kaupp