Zusammenfassung der öffentlichen Bezirksgemeinderatssitzung Ohmenhausen am 21.02.2024

Nachfolgend erhalten Sie eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte aus dem öffentlichen Teil der Bezirksgemeinderatssitzung Ohmenhausen
am Mittwoch, den 21. Februar 2024, ab 19:00 Uhr im Veranstaltungsraum der Alte Dorfschule Ohmenhausen, Rotdornweg 4.

Bezirksbürgermeisterin Fähnle begrüßt die Damen und Herren Bezirksgemeinderäte, Herrn Wurster vom Amt für Stadtentwicklung und Vermessung und die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer.

Seit der letzten Sitzung feierten die Bezirksgemeinderäte Graziotti, Koch, Heun, Stein und Ankele ihren Geburtstag.

Die Vorsitzende stellt fest, dass die Herren Bezirksgemeinderäte Ankele und Heun für den heutigen Abend entschuldigt sind, dass der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen dennoch beschlussfähig sei.

Die Vorsitzende gibt den Gästen die Möglichkeit ihre Anliegen vorzutragen. Hierzu bittet sie um Handzeichen, um Nennung des Namens und Anliegens.

Es meldet sich ein Einwohner, der sich zum Stand um die Parksituation Grafeneck/Am Kirchberg erkundigen möchte. Diese Anfrage habe er am 20.09.2023 bereits gestellt.

Bezirksbürgermeisterin Fähnle erklärt, dass beim Bezirksamt noch keine Antwort dazu eingegangen sei, es werde eine Erinnerung an das Fachamt verschickt.

Ein weiterer Einwohner bittet um Berücksichtigung des Gebietes „Himmelreich“ bei den Ausführungen unter dem Tagesordnungspunkt 2.
Weiter würde es ihn interessieren, ob es nun zwischenzeitlich zur Vertragsunterzeichnung zwischen der RAH und der Stadt Reutlingen gekommen wäre.

Bezirksbürgermeisterin Fähnle lädt die anwesenden Gäste dazu ein, sich der Informa-tionsveranstaltung der RAH, am Donnerstag, den 22.02.2024 in der Dorfschule Ohmenhausen anzuschließen, hier dürften derartige Fragen gestellt werden und würden direkt von den Verantwortlichen beantwortet.

Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung.

Biosphärengebiet, Beschluss zur verbindlichen Absichtsbekundung zum Einbringen von weiteren Flächen in das Biosphärengebiet schwäbische Alb,
öffentliche Anhörung zur Vorlage Nummer 24/028/02

Am 31. Januar 2024 habe in der Stadthalle ein öffentlicher Informationsabend dazu stattgefunden, bei dem reges Interesse erkennbar gewesen sei, so die Vorsitzende.

Heute nun, nachdem das Projekt schon weit gediehen sei, dürfe der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen öffentlich dazu beraten, um letztlich mit erfolgter Beschlussfassung zum weiteren Werdegang beizutragen. Die abschließende Entscheidung werde am 21.03.2024 im Gemeinderat der Stadt Reutlingen gefällt.

Kern der Beschlussfassung wäre die verbindliche Absichtsbekundung zum Einbringen vorgeschlagener Erweiterungsflächen in das Biosphärengebiet Schwäbische Alb.

Bereits im Frühjahr 2023 habe der Reutlinger Gemeinderat mit großer Mehrheit dafür gestimmt, dass sich die Stadt Reutlingen für die, von der Verwaltung vorgeschlagenen Flächen südlich der Bahnlinie Metzingen-Tübingen für die Erweiterungskulisse des Biosphärengebiets Schwäbische Alb bewerben sollte, dies wäre aus der Gemeinderats-Drucksache 23/028/01 ersichtlich.

Mit einem darauffolgenden Bewerbungsschreiben und der Aufnahme dieser Flächen unter Einhaltung zu erfüllender Kriterien hätten sodann in den darauffolgenden Monaten geeignete Kernzonenflächen auf Reutlinger Gemarkung gesucht und bestimmt werden können.

Die betroffenen Stadtteile Betzingen, Bronnweiler, Gönningen, Ohmenhausen und Sondelfingen seien in die Erweiterungsprozesse eingebunden.

Das weitere Vorgehen sehe vor, dass nach positiver Beschlussfassung durch den Gemeinderat der Stadt Reutlingen, die verbindliche Absichtsbekundung zum Einbringen von weiteren Flächen in das Biosphärengebiet Schwäbische Alb an den Lenkungskreis übermittelt werde, deren abschließende Beschlussfassung voraussichtlich im Oktober 2024 zu erwartet sei.

Erst mit der darauffolgenden rechtlichen Ausweisung könne im zweiten Halbjahr des Jahres 2027 das Gesamtvorhaben abgeschlossen werden.

Beschlussfassung:

Der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen stimmt dem Beschlussvorschlag der Drucksache 24/028/02 vom 06.02.2024 einstimmig zu.

Das Abstimmungsergebnis ergeht mit 9 von 9 Stimmen.

  

Ausbau erneuerbarer Energien in Reutlingen – Stellungnahme zu den Anhörungsentwürfen der Teilregionalpläne Windenergie und Solarenergie des Regionalverband Neckar-Alb, öffentliche Anhörung zur Vorlage Nummer 24/028/01 vom 06.02.2024

Die Vorsitzende erklärt, es sei eine willkommene Überraschung gewesen, als vor wenigen Tagen bekannt wurde, dass Herr Wurster durch diesen Tagesordnungspunkt begleiten werde. Anhand einer Präsentation ließe er tiefer in die Thematik einzutauchen, diese liege auf dem Bezirksamt zur Einsicht aus.

Was die Anfrage aus der Bürgerschaft zum Gebiet „Himmelreich“ betreffe, könne gesagt werden, führt Herr Wurster aus, dass eben jenes Gebiet Teil der ausgewiesenen Fläche sei. Anlagen wären in diesem Bereich durchaus vorstellbar.

Das Gremium lässt unterschiedlich gelagerte Sichtweisen zu Tage treten.

Beschlussfassung:

„Der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen stimmt dem Beschlussvorschlag der Drucksache 24/028/01 vom 06.02.2024 einstimmig zu“.

1 Ja-Stimme
8  Nein-Stimmen
keine Enthaltung

Begründung zur Ablehnung:

„Der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen ist sich einig, dass Flächen zur Aufstellung von Windkraftanlagen ausgewiesen werden müssen. Wir möchten nicht Gefahrlaufen, wenn die geforderte Fläche von 1,8% des Verbandsgebietes nicht erbracht wird, dass zukünftigen Investoren die Tore geöffnet werden die

Anlagen auf ihnen geeignet erscheinenden und zur Verfügung stehenden Flächen zu erstellen.

Ein fruchtbares Mitwirken des Bezirksgemeinderats Ohmenhausen ist also sehr gewünscht. Dies ist jedoch nur möglich, wenn gewisse Rahmenumstände offenliegen.
Dazu sollte in den Vorlagen Kartenmaterial mit entsprechenden Maßstäben  verwendet werden auf denen die räumliche Situation klar erkannt werden kann. Generell sollte auf jeden Fall der Abstand der Gebietsgrenzen des Vorranggebietes zur Wohnbebauung nachvollziehbar erkennbar sein, analog der Änderungen in Bronnweiler.

Der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen weist mit Nachdruck darauf hin, dass das Vorranggebiet RT-TÜ-01 von der Lage in ein dicht besiedeltes Gebiet eingeplant wurde.
So beträgt der Abstand zwischen den Kreisverkehren in Ohmenhausen und Gomaringen nur
2400 Meter.

Auch ist zu klären, ob der empfohlene Abstand von 1200 m oder der Mindestabstand von 750 Metern zu Wohnbauflächen einzuhalten ist, zumal die Abstandsmaße noch aus einer Zeit stammen, als die Anlagen wesentlich kleiner waren, als das, was heute und zukünftig gebaut wird.  Da in unserer Gegend überwiegend westliche Strömungen auftreten ist der Mindestabstand zur Wohnbebauung unseres Erachtens sehr kritisch zu sehen, da dies, was die Lärm- und sonstigen für die Anwohner belastenden Einflüsse von Windkraftanlagen betrifft, einen erheblichen Unterschied machen.
Der Abstand der Waldschule Ohmenhausen in der Hornstraße unterschreitet diese 750 m unseres Erachtens sogar noch.

Es sollte demnach sichtbar gemacht werden, wo, in welchen Abständen eine Bebauung mit Windkrafträdern stattfinden könnte, wie diese u.U. angeordnet stünden, wie sich der Abstand zur Wohnbebauung gestaltet.
Es müsste dargestellt werden, wie es um Luftströmungen und Luftverwirbelungen steht, wenn Windkrafträder nebeneinander in voraussichtlich 20 ha Abständen aufgestellt würden.

Wir schließen uns den meisten Punkten an, die im Fragenkatalog aus Bronnweiler in der Vorlage aufgeführt sind.

Das Argument, es gehe während des derzeitigen Stadiums lediglich um Flächenfindung klingt zunächst eher unverbindlich. Sind diese jedoch erst einmal freigegeben, kann im Nachgang, wenn denn Details zu den einzelnen Örtlichkeiten bekannt werden, nicht so einfach wieder zurückgenommen werden.
Auch ist an dieser Stelle mit aller Dringlichkeit auf die Umweltprognose hinzuweisen. Diese wird rot unterlegt als konfliktbehaftet und mit regional besonders erheblichen negativen Umweltauswirkungen ausgewiesen.

Der Bezirksgemeinderat stimmt aufgrund der unzureichend gegebenen Informationen, wie sich der Ausbau auf den vorgeschlagenen Flächen entwickeln mag und welche Konsequenzen sich daraus ergeben mögen, mehrheitlich dagegen.
Zu weiteren Gesprächen jedoch ist das Gremium gerne bereit, um hier eine Lösung zu finden.“

Mitteilungen

Bebauungsplan „Pflegeheim Ohmenhausen“, Gemarkung Ohmenhausen, -
Auslegungsbeschluss, Gemeinderats-Drucksache 23/031/04 vom   
16.11.2023

Am 21.12.2023 erging der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Pflegeheim Ohmenhausen positiv. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange schloss sich daran an, so die Vorsitzende. Die Pläne lägen noch auf dem Bezirksamt Ohmenhausen zur Einsichtnahme aus.
Am Donnerstag, den 22.02.2024 finde eine Informationsveranstaltung der RAH Reutlingen in der Alte Dorfschule Ohmenhausen statt, sie hoffe auf reges Interesse.

Der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen nimmt die Mittelung zur Kenntnis.

RAH-Pflegeheim Ohmenhausen, Spatenstich

Eine herzliche Einladung an alle Interessierten für den 13.05.2024 um 10:00 Uhr zum Spatenstich.

Änderung der Landesbauordnung, Nachbarbeteiligung

Zum 25.11.2023 sei die Änderung in Kraft getreten, dass bei Bauanträgen eine Nachbarbeteiligung nicht mehr stattfinde, erklärt Bezirksbürgermeisterin Fähnle.
Eine Ausnahme sei die beantragte Befreiung von nachbarschützenden Vorschriften, hier würden die konkret betroffenen Nachbarn angehört, was jedoch eher selten vorkomme.
Die Grundlage dazu werde in der Landesbauordnung aufgeführt.
Bei normalem Verlauf würde den Nachbarn nur der textliche Teil einer Baugenehmigung zugestellt, innerhalb der Widerspruchsfrist könnten sich diese Nachbarn auch im Fachprogramm WebBGV die Pläne einsehen und entsprechend handeln.

Der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen nimmt die Mittelung zur Kenntnis.

Anfragen, Anträge, Sonstiges

-Es liegen keine Anfragen, Anträge oder Sonstiges vor-

Für das Bezirksamt Ohmenhausen
Daniela Kaupp

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