Nachfolgend erhalten Sie eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte aus dem öffentlichen Teil der Bezirksgemeinderatssitzung Ohmenhausen
am Mittwoch, den 16. Juli 2025, ab 18:30 Uhr im Sitzungssaal des Bezirksamts Ohmenhausen.
Der Vorsitzende, Bezirksgemeinderat Koch begrüßt die anwesenden Gäste, die Mitglieder des Bezirksgemeinderats und Herrn Böffgen vom Amt für Stadtentwicklung und Vermessung.
Er stellt fest, dass der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen beschlussfähig sei, auch wenn sich drei Mitglieder für die heutige Sitzung entschuldigt hätten.
Vor Beginn der öffentlichen Sitzung des Bezirksgemeinderats Ohmenhausen wird den anwesenden Gästen die Möglichkeit gegeben Fragen zu stellen oder Hinweise und Anmerkungen zu geben.
Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gäste, sowie die Mitglieder des Bezirksgemeinderats.
Vor Beginn der öffentlichen Sitzung des Bezirksgemeinderats Ohmenhausen wird den Gästen die Möglichkeit gegeben Fragen zu stellen oder Hinweise und Anmerkungen zu geben.
Der Vorsitzende verliest einen vorab eingegangenen Bürgerantrag von der Leitung der Volkshochschule, Zweigstelle Ohmenhausen:
„Lieber Bezirksgemeinderat,
das Lehrschwimmbad Ohmenhausen ist seit einigen Wochen geschlossen, seitens der Stadt Reutlingen heißt es „bis auf weiteres“. Nähere verlässliche Informationen sind leider nicht erhältlich, aber man hört aus verschiedenen Quellen, dass die Reparatur- und Sanierungskosten so hoch sind, dass das Bad evtl. geschlossen bleibt. Evtl. gäbe es aber auch die Möglichkeit einer Teilsanierung.
Die vhsrt Ohmenhausen führt derzeit 16 Schwimm- und Aquafitnesskurse im LSB Ohmenhausen durch (bzw. im Moment eben nicht durch) und plant für den Herbst 17 Kurse. Wir leisten damit einen wichtigen Beitrag dazu, dass Kinder schwimmen lernen und dass Erwachsene, denen es oftmals aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, andere Sportarten auszuführen, ihre Gesundheit erhalten.
Die fehlenden Informationen über das Vorgehen der Stadt bzgl. des Lehrschwimmbads erschweren uns, unseren Dozent*innen sowie den Kursteilnehmer*innen die Planung der Kurse im Herbst ungemein.
Deshalb folgende Fragen an Sie:
· Wie ist das Vorgehen/der Plan seitens der Stadt bzgl. Öffnung/Sanierung/Erhaltung des Lehrschwimmbads Ohmenhausen?
· Wird das LSB nach den Sommerferien wieder öffnen?
· Oder bleibt das Bad längerfristig geschlossen?
· Was genau muss repariert/saniert werden? Und wie hoch sind die zu erwartenden Kos ten?
· Ist eine Teilsanierung möglich, um den Badebetrieb aufrecht zu erhalten?
· Im Falle einer Schließung: Kann die Stadt Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung stellen?
Wir möchten uns im Vorfeld für Ihr Engagement zur Erhaltung des LSB in Ohmenhausen bedanken. Alle Kinder sollten schwimmen lernen. Das geht nur, wenn auch Bäder zur Verfügung stehen.“
Aufgrund dieses Bürgerantrages hin, habe das Bezirksamt Ohmenhausen umgehend Kontakt zum Fachamt aufgenommen, um all diese Fragen zu klären, ebenso, um auf den Antrag aus der letzten Sitzung und den darin befindlichen Fragen hinzuweisen, die nach wie vor unbeantwortet blieben.
Der zuständige Sachbearbeiter habe umgehend reagiert und erklärt:
„Das Thema Lehrschwimmbad Ohmenhausen steht morgen auf der Tagesordnung der Bürgermeister-Dienstbesprechung.
Da ich nicht weiß, was dort entschieden wird muss ich Sie mit meiner Antwort vertrösten.
Sobald klar ist, wie es mit dem LSB weitergeht werde ich das Bezirksamt informieren.“
Ein weiteres Schreiben sei am heutigen Mittag von der Amtsleiterin des Gebäudemanagements, eingegangen. Sie erkläre darin:
„Die aktuelle Schließung der Schwimmhalle in Ohmenhausen ist durch einen Defekt der Lüftungsanlage begründet. Der Chlorgehalt in der Luft ist dadurch über die Maßen angestiegen, was eine Schließung der Halle unvermeidbar machte. Aktuell prüfen wir, vor dem Hintergrund des stark sanierungsbedürftigen Gesamtzustands der Schwimmhalle, wie bzw. ob eine Reparatur/Sanierung der Lüftung möglich und finanzierbar ist.
Wir arbeiten mit Hochdruck an diesen Fragestellungen, benötigen hierfür jedoch noch etwas Zeit. Herr Oberbürgermeister Keck, wird zusammen mit uns und ggf. dem Amt für Schulen, Jugend und Sport im September in einer Bezirksgemeinderatssitzung die Ergebnisse und das weiter Vorgehen erläutern.“
Der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen stellt Überlegungen an, wie einer dauerhaften Schließung des Lehrschwimmbeckens entgegengewirkt werden könne und wie es künftig und dauerhaft um die Waldschule und den Schwimmunterricht stehe.
Der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen stellt ergänzend zum Antrag vom 25.06.2025 noch folgenden Antrag:
Das Gremium bittet das Fachamt um Rückmeldung, sobald konkrete Lösungsansätze erarbeitet sind und dankt Frau Berger für die vorab signalisierte Bereitschaft, sich sodann mit dem Bezirksamt in Verbindung zu setzen.
Vermarktung des Bauplatzes Flst. 284/2, Betzinger Straße, Gemarkung Ohmenhausen, Drucksache 25/008/02 OT vom 26.05.2025, öffentliche Entscheidung
Der Vorsitzende verliest den Beschlussvorschlag
1. Das Grundstück Flst. 284/2, Betzinger Straße, Gemarkung Ohmenhausen wird im Rahmen eines Bieterverfahrens vermarktet. Der Käufer mit dem abgegebenen Höchstgebot innerhalb der Ausschreibungsfrist erhält den Zuschlag.
2. Das Mindestangebot beträgt 370.000,00 €. Sämtliche Nebenkosten sind vom Käufer zu tragen.
3. Die Bewerber verpflichten sich, das entsprechende Grundstück innerhalb von drei Jahren nach Abschluss eines wirksamen Kaufvertrags bezugsfertig mit einem Wohngebäude zu bebauen. Diese Bauverpflichtung wird grundbuchmäßig durch die Vereinbarung eines Wiederkaufrechts und einer Vertragsstrafe in Höhe von 5 % des Kaufpreises abgesichert.
4. Der Bauplatzbewerber hat der Verwaltung vor Abschluss des Kaufvertrags eine gesicherte Finanzierung des Bauvorhabens nachzuweisen.
5. Das abgegebene Gebot gilt als verbindlich.
Begründung
Die Stadt Reutlingen hat das Grundstück im Wege der Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts (§ 24 Abs. 1 Nr. 6 BauGB – sogenannte Wohnbaulücke) im Jahr 2023 erworben. (Eigentumsübertragung am 17.01.2024). Die Ausübung ist erfolgt, um das Grundstück zeitnah einer Wohnbebauung zuzuführen. Die Verwaltung führt eine Vermarktung des Bauplatzes in Form eines Bieterverfahrens durch. Das Mindestgebot soll 370.000,00 € betragen. Die Vermarkung erfolgt offen für die Nutzung mit einem Mehrfamilienhaus (ca. vier Wohneinheiten), mit Reihenhäuser (ca. drei Wohneinheiten) oder mit einem Doppelhaus (zwei Wohneinheiten). Es wird auf die bisherigen Gremienvorlagen GR-Drs. 24/008/01 OR, 24/008/02 OR und 25/008/01 OR verwiesen.
Beschluss:
Der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen stimmt einstimmig mit 8 von 8 Stimmen dem Beschlussvorschlag zu.
Mitteilungen
Reform der Landesbauordnung
Zum Verständnis und zur Kenntnis, so der Vorsitzende, habe das Bezirksamt Unterlagen zur Reform der Landesbauordnung an das Gremium verschickt. Hier jedoch gelte es zu bedenken, dass dort, wo kein Bebauungsplan aufgelegt sei, das Ortsbaurecht greife. Dies betreffe insbesondere den Ortskern Ohmenhausens.
Anfragen, Anträge, Sonstiges
Es liegen keine Anfragen und Anträge vor.
Für das Bezirksamt Ohmenhausen
Daniela Kaupp