Nachfolgend erhalten Sie eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte aus dem öffentlichen Teil der Bezirksgemeinderatssitzung Ohmenhausen
am
Nachfolgend erhalten Sie eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte aus dem öffentlichen Teil der Bezirksgemeinderatssitzung Ohmenhausen am Mittwoch, den 22.10.2025 in der Alte Dorfschule Ohmenhausen.
Die Vorsitzende Andrea Fähnle begrüßt die anwesenden Gäste Herrn Amtsleiter Dvorak, Herrn Wurster und Herrn Schäufele, die Mitglieder des Bezirksgemeinderats Ohmenhausen, die Pressevertretung, sowie die Zuhörerinnen und Zuhörer.
Die Vorsitzende stellt fest, dass der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen beschlussfähig sei.
Seit der letzten Sitzung habe ein Gremiumsmitglied seinen Geburtstag gefeiert, hierzu gratuliere sie recht herzlich.
Vor Beginn der öffentlichen Sitzung des Bezirksgemeinderats Ohmenhausen wird den Zuhörerinnen und Zuhörern die Möglichkeit gegeben Fragen zu stellen oder Hinweise und Anmerkungen vorzubringen.
Eine Einwohnerin meldet sich zu Wort. Sie richte ihre Bitte direkt an die Fraktion der Grünen. Sie wundere sich, wie eine Partei, die für Naturschutz stehe, die Folgen aus einem solchen Projekt für Gut heißen und sich dafür aussprechen. Hier bitte sie einmal darüber nachzudenken.
Ausbau erneuerbarer Energien zur Nutzung von Windenergie - Verpachtung der Flächen an den Projektierer Schöller SI Erneuerbare GmbH – Nutzungsvertrag, öffentliche Anhörung des Bezirksgemeinderats Ohmenhausen
Die Beschlussvorlage sei dem Gremium rechtzeitig elektronisch zugegangen, so dass sich die Mitglieder auf die heutige Anhörung ausreichend hätten vorbereiten können.
Bevor sie das Wort an die Gastredner übergebe, sei es ihr ein Anliegen klarzustellen, so die Vorsitzende, dass es nicht um die grundsätzliche Frage der Befürwortung erneuerbarer Energien gehe. Diese sei bereits mehrfach aufgearbeitet und es stehe außer Frage, dass eine Energiewende notwendig wäre.
Bei der heutigen Anhörung gehe es ausschließlich um den Pachtvertrag des konkret ausgewiesenen Standortes und darum, ob sich das Gremium in dieser nun vorliegenden Form werde verantworten können.
Bereits im Februar 2024 habe das vorige Gremium, das zu dieser Zeit für die Belange von Ohmenhausen zuständig gewesen sei, diesen ausgewiesenen Standort abgelehnt. Diese Haltung habe auf berechtigten Sorgen und Bedenken der Einwohnerinnen und Einwohner beruhe.
Der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen wäre gewählt, um die Interessen, Sorgen und Ängste der Menschen im eigenen Ort zu vertreten, nicht jedoch, um persönliche Ansichten in den Vordergrund zu stellen.
Auch möchte sie nochmals betonen: Der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen werde lediglich dazu angehört, das final entscheidende Gremium jedoch sei einzig der Gemeinderat der Stadt Reutlingen.
Die Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn AL Dvorak.
Herr AL Dvorak führt anhand der, diesem Protokoll in der Anlage beigefügtern Präsentation durch diesen Tagesordnungspunkt.
Die Frage stehe im Raum, so Herr AL Dvorak, ob es am heutigen Abend zu einem Zusammenfinden kommen könne.
Rückblickend auf das Jahr 2022, sei das Vorantreiben von Projekten zur Gewinnung von erneuerbaren Energien dem Umstand geschuldet gewesen, dass mitunter kriegsbedingt Gas abhandengekommen sei. Die Unabhängigkeit von eingekauften fossilen Energiestoffen wäre gefragt gewesen.
Die besonders geschützten Außenbereiche sollten schnellstmöglich verfügbar gemacht werden, so dass Verfahrensvereinfachungen die Genehmigungszeiten von etwa 10 Jahren stark reduzierten. Windkraftanlagen gelten als privilegiert und seien damit zulässig im Außenbereich.
Im März 2022 habe es erste Vorschläge dazu gegeben. Die, für die Stadt Reutlingen ausgewiesenen Flächen, hätten 477 ha umfasst.
Auf der Ebene des Regionalplanes habe es weitere Ausarbeitungen gegeben, wonach die Fläche Ende 2023 auf 274 ha, letztlich im Juli 2025 auf 152 ha verringert worden wäre. Dies aufgrund der Tatsache, dass Bereiche innerhalb von militärischen Flugschneisen gelegen hätten.
Das Vorranggebiet am „Käpfele“ wäre aufrecht erhalten geblieben.
Zu viele Fragen hätten sich aufgetan, weswegen die Hinzuziehung von Projektierern angezeigt gewesen wäre. Ein Interessenbekundungsverfahren im nächsten Schritt sei erfolgt.
Bereits zu Beginn habe die Firma Schöller auf drei Windkrafträder reduziert um ausreichende Abstandflächen zu gewährleisten, was für die Entscheidungsträger der Stadt Reutlingen ein wichtiges Entscheidungs-Kriterium gewesen sei.
Die Öffentlichkeit sei zeitnah eingebunden worden.
Im weiteren Prozess habe Firma Schöller auf zwei Windkrafträder reduziert.
In der Zwischenzeit habe es die Möglichkeit gegeben, die Windkraftanlage in Magolsheim in Augenschein zu nehmen. Es handle sich bei den dortigen Windrädern um dasselbe Modell, nur 12 Meter niedriger, als für Reutlingen vorgesehen. Überraschender Weise wäre weder im Abstand von 300 m, noch bei 1.000 m eine Lärmbelästigung festzustellen gewesen.
In diesem Herbst sollte nun eine Entscheidung getroffen werden, denn alle Fragen seien inzwischen beantwortet und ausreichend Diskussionen wären geführt, auch wenn es nach
wie vor eine befürwortende Haltung und demgegenüber auch eine ablehnende gebe, führt Herr AL Dvorak weiter aus.
Deutlich sei, dass es eine Abwägung zwischen zwei Umweltthemen gebe, zum einen betreffe dies die Energiewende, zum anderen den Eingriff in die Natur.
Herr Schäufele zeigt anhand einer weiteren, diesem Protokoll in der Anlage beigefügten Präsentation auf, wie sich der Pachtvertrag gestaltet.
Begleitet durch die Kanzlei Völker und Partner, wäre ein Pachtvertrag ausgearbeitet worden.
In allen Belange obliege die Entscheidungshoheit dem Gemeinderat der Stadt Reutlingen. Gemäß der Hauptsatzung jedoch, würden die betroffenen Stadtteile dazu angehört. In die Sitzung des Gemeinderats könnten aus eben jenen Ortschaften Stellvertreter mit Anhörungsrecht entsendet werden.
Zunächst sei es bei der Vertragserstellung um Grundsatzfragen und wesentliche Regelungen gegangen. Hierunter falle auch die Möglichkeit, dass der Betreiber technische Veränderung vornehmen könne, wenn nötig. Bei wesentlichen Maßnahmen jedoch, wäre das Einverständnis der Stadt Reutlingen einzuholen.
Er verdeutliche an dieser Stelle, dass nicht der Grundstückseigentümer die Anlagen baue, sondern der Projektierer, dies beinhalte auch die Rückbaumaßnahmen.
Was die Abholzung der benötigen Flächen betreffe, so wäre es die Stadt Reutlingen selbst, die dieses in Auftrag gebe und das Holz verwerte.
Das Nutzungsentgelt könne zum jetzigen Zeitpunkt nicht final festgelegt werden, dies sei erst möglich, wenn Erlöse bereits generiert worden wären.
Der Rückbau werde durch eine Bankbürgschaft gesichert, hierzu jedoch müssten zur Höhe der Bürgschaft Gutachten eingeholt werden, ebenso konkrete Angebote.
Nach dem Abschluss des Pachtvertrages, folge der Kooperationsvertrag.
BezBMIn Fähnle bedankt sich bei den Gastrednern für ihre Ausführungen und bittet das Gremium um Wortmeldungen. Das Gremium schließt sich mit Wortmeldungen an.
Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich nach Pacht- und Kooperationsverträgen, inwieweit die von Pfullingen und Reutlingen unabhängig voneinander seien.
Herr Schäufele führt aus, dass sich die Pachtverträge sehr ähneln, in Reutlingen wären noch ein paar eigene Regelungen hinzugekommen. Dies sei Umstand geschuldet, dass sich Pfullingen etwas früher in dieser Phase befunden habe und Reutlingen neue Gegebenheiten hätte berücksichtigen können.
Demzufolge stehe zu erwarten, dass Pfullingen auch den Kooperationsvertag noch vor Reutlingen unterzeichne.
Der Reutlinger Kooperationsvertrag werde ähnlich formuliert, wie der von Pfullingen, lediglich die Voraussetzungen, was die beiden Stadtwerke betreffe, könnten etwas anders gelagert sein.
Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich nach den Möglichkeiten des Projektierers, die Anlage in einem Radius von 20m zu verschieben. Auch interessiere ihn, ob die Stadt Reutlingen noch Möglichkeiten nach Vertragsabschluss habe, den Standort zu beeinflussen.
Herr Schäufele erklärt, dass die Stadt Reutlingen hier keinen Einfluss mehr nehmen könne.
Ein Gremiumsmitglied erbittet Bestätigung, dass die beiden Städte gesondert voneinander abgerechnet würden.
Herr Schäufele bejaht dies, gibt jedoch zu bedenken, dass es wegen der Grenzbebauung Pfullingens diesbezüglich noch Diskussionsbedarf geben werde.
Weiter wird gefragt, ob Gomaringen gänzlich außen vor sei.
Herr Schäufele bestätigt dies.
Ein Gremiumsmitglied gibt zu bedenken, dass die Zuwegung auf Reutlinger Seite noch im Vertrag geregelt werden müsse.
Herr Schäufele nimmt diese Frage auf und wird diese klären.
Ein Gremiumsmitglied erinnert an einen früheren Termin an die Aussage des Herrn AL Dvorak, wonach an die Stelle der Steuerungsmöglichkeit ein Wildwuchs trete, sofern die Erfüllungsquote des Landes Baden-Württemberg nicht rechtzeitig erfüllt werde.
Herr AL Dvorak entgegnet, dass über ein immissionsrechtliches Genehmigungsverfahren beim Landratsamt eine Steuerbarkeit vorhanden wäre.
Ein Gremiumsmitglied sieht ihre Frage nicht beantwortet und führt weiter aus, dass es ihr um die Privateigentümer von Flächen gehe, die nach Ablauf der Frist zur Bebauung der Vorrangflächen selbst Verträge mit Projektierern schließen könnten.
Herr AL Dvorak antwortet, dass zum jetzigen Zeitpunkt das Land Baden-Württemberg die Vorranggebiete ausweise, wodurch eine Steuerung gegeben sei. Das Vorranggebiet liege auf der städtischen, also kommunalen Fläche.
Ein Gremiumsmitglied ergänzt, dass das Vorranggebiet auch künftig ausgewiesen bleibe und nur auf diesem könnten Windkrafträder genehmigt und gebaut werden.
Herr AL Dvorak bestätigt dies.
Ein Gremiumsmitglied interessiert sich für die Größenordnung der notwendig zu erwirtschaftenden KW je Windkraftrad.
Herr Wurster antwortet, dass eine Anlage bei etwa 7 Megawatt liege. Bei einer Anzahl von 1000 Windrädern könne so leicht ermittelt werden, was letztlich zur Verfügung stehe.
Weiter wird um Auskunft gebeten, wieviel Prozent der vom Land Baden-Württemberg zu erbringenden 1,8% bereits geleistet worden sei.
Herr Wurster meint, die 1,8% könnten bereits erfüllt sein.
Aus dem Gremium heraus wird bedauert, dass kein Vertreter der Firma Schöller am heutigen Abend anwesend sei. Denn die Frage dränge sich ihm auf, wie Herr Schöller selbst bei einer vorausgegangenen Informationsveranstaltung habe sagen können, dass alles unter 5 Windkrafträdern nicht lohnend wäre, nun aber auf 2 reduziert habe. Diese widerspreche sich.
Auch sei sehr traurig immer wieder davon zu erfahren, dass Privatpersonen mit Photovoltaikanlagen keine Berücksichtigung bei der Einspeisung erfahren.
Weiter wird um Auskunft gebeten, ob dies tatsächlich die einzigen Vorranggebiete in diesem Bereich seien.
Herr AL Dvorak bestätigt diese für die Gemarkung der Stadt Reutlingen.
Herr Wurster ergänzt, es gebe angrenzend an Reutlingen auf den Gemarkungen Mössingen, Nehren und Metzingen noch weitere.
BezBMin Fähnle betrachtet die Aussage, „technisch notwendige Veränderungen seien Firma Schöller freigestellt und ob dies auch zusätzlich gebaute Windkrafträder beinhalte.
Herr Schäufele erklärt, dass gemäß § 1, Abs. 2 keine Ausnahme für eine dritte oder gar weitere Anlagen gegeben und erlaubt wäre. Dies käme einer wesentlichen Änderung gleich und müsste sodann vom Gemeinderat der Stadt Reutlingen beschlossen werden.
BezBMIn Fähnle geht auf die Rückbaukosten ein. Diese würden erst nach dem Vertragsabschluss weiter erörtert. Sie bittet um konkrete Zahlen.
Herr Schäufele erläutert, dass dafür Gutachten und Angebote die Grundlage schafften und eine Kostenberechnung erlaubten.
Firma Schöller liege nur eine grobe Kostenschätzung vor.
BezBMin Fähnle hält es für bedenklich jetzt bereits einen solchen Vertrag abzuschließen, wenn noch nicht einmal ein Gutachten vorliege.
Weiter könne sie es nicht für gutheißen, dass der Vertragspartner, der wirtschaftlichen Vorteil daraus erziele, das Gutachten in Auftrag gebe.
Herr Schäufele entgegnet, dass Firma Schöller mit diesen Gutachten in Vorleistung gehen müsste, ohne eine vertragliche Absicherung. Dem Investor werde so eine Sicherheit gegeben. Was die Gutachten betreffe, so sei es unerheblich, wer diese in Auftrag gebe, der Durchlauf von Behörden, wie dem Landratsamt Reutlingen sei derselbe und die Gutachter wären geprüft auf ihrem Tätigkeitsfeld.
Dieses Vorgehen, dass der Vertragspartner das Gutachten veranlasse, sei nicht unüblich.
Auch beim Verkauf von städtischen Grundstücken an Firmen zur Erweiterung des Gewerbes, werde es so gehandhabt.
BezBMIn Fähnle kann diesen Vergleich nicht als richtig und passend erachten, schließlich gehe es bei Windkrafträdern um ein sehr viel größeres Unterfangen.
Ein Gremiumsmitglied erkennt, dass das Land Baden-Württemberg und der Bund den Ausbau massiv vorantreiben wolle. Es würde sie interessieren, ob es solch eine Unterstützung und Willensbekundung zur Veränderung auch in Bezug der globalen Waldzerstörung gebe.
Herr Schäufele erklärt, es gebe nicht nur eine Abforstung zugunsten der Windkrafträder, sondern eine erhöhte Aufforstung, um Ausgleich zu schaffen.
Weiter wird zu bedenken gegeben, dass dies lange Zeit in Anspruch nehme, bis die Abforstung wieder im gleich wertvollen Maße ersetzt worden sei. Auch die beheimateten Tiere kehrten nicht zurück.
Ein Gremiumsmitglied erbittet Auskunft, ob die Nabenhöhe vertraglich geregelt sei oder ob Firma Schöller eigenmächtig über die Höhe von 187 m hinausgehen könne.
Herr Schäufele erwidert, dass der Anlagentyp noch nicht festgelegt sei, dies werde im Kooperationsvertrag aufgeführt.
Ein Gremiumsmitglied stellt die Frage in den Raum, wer monetär betrachtet der Profiteur wäre und ob es Subventionen von Bund und Land gebe. Was konkret habe die Firma Schöller von solchen Projekten.
Herr Schäufele erklärt, dass die Investoren finanziell davon profitierten. Der Gesetzgeber lege einen Mindest-Cent-Betrag für die Betreiber fest, dieser belaufe sich auf zwischen 8 und 12 Cent pro Kilowatt/Stunde. Es wäre einzig das Risiko des Investors.
Es wird betont, dass es darum gehe, dass die Stadt Reutlingen etwas zur Energiewende beitrage. Dies sei unabdingbar in einer Zeit der Klimakatastrophe.
BezBMIn Fähnle erinnert daran, dass es am heutigen Abend lediglich um den Pachtvertrag gehe.
Das Gremiumsmitglied widerspricht und erklärt, dass die Stadt Reutlingen handeln müsse. Es gelte aufzuzeigen, dass die Menschen die Hauptprofiteure der Energiewende seien. Die Klimakatastrophe müsse mit einem solch wichtigen Schritt Berücksichtigung finden, emissionsfreie Energie sei dazu notwendig. Dies sollte keine monetär begründete Entscheidung sein.
BezBMIn Fähnle erklärt erneut, dass es am heutigen Abend nicht um eine Grundsatzfrage gehe, sondern um die öffentliche Anhörung zum Pachtvertrag mit Firma Schöller.
Ein Gremiumsmitglied erinnert daran, dass der Standort bereits in einer Sitzung mit dem vorigen Gremium abgelehnt worden sei. Grundsätzlich spreche er sich auch für erneuerbare Energien aus, jedoch nicht auf dieser Fläche.
Weiter wird ein Artikel des Generalanzeiger Reutlingen verlesen, worin ein Vergleich von Römerstein und Reutlingen bezüglich der Flächen im Verhältnis zu den Einwohnern
aufgezeigt wird. Danach steht Römerstein eine Fläche von 46 qkm zur Verfügung, die Einwohnerzahl je qkm beläuft sich dort auf 89, während Reutlingen über 87 qkm verfügt mit einer Einwohnerzahl von 1365 je qkm.
Er stellt hier die Frage, ob bei einer solch unverhältnismäßig höheren Besiedlung das Vorhaben mit aller Gewalt durchgesetzt werden müsse.
BezBMIn Fähnle bedankt sich für die Wortmeldungen aus dem Gremium und führt hierzu weiter aus.
Es gehe hier nicht um eine abstrakte Fläche auf der Karte.
Vielmehr um einen lebendigen Wald. Würden hier die Bäume gerodet, die Wege versiegelt und Fundamente gegossen, wäre dies ein Eingriff in ein empfindliches Ökosystem, was sich nicht so einfach „nachpflanzen“ ließe.
Die bestehenden Stromnetze seien bereits an ihrer Kapazitätsgrenze. Dabei könnten wegen der Netzüberlastung viele Privatpersonen mit eigenen Photovoltaikanlagen nichts einspeisen. Hier erkenne sie eine soziale Ungerechtigkeit.
Auch der sogenannte Rückbau der Anlagen wäre bislang nicht mit konkreten Zahlen belegt.
Eine seriöse Aussage, welche tatsächlichen Kosten in 25 Jahren anfielen, könne augenscheinlich nicht getroffen werden.
Laut Beschlussvorlage beliefen sich die Pachteinnahmen für die Stadt Reutlingen im besten Fall auf rund 200.000 Euro pro Jahr. Mit nennenswerten Gewerbeeinnahmen wäre erst in etwa 17 Jahren zu rechnen und selbst dies könne angezweifelt werden.
Den Auftrag dieses Gremiums sehe sie darin, verantwortungsvoll einen Beschluss zu fassen, der guten Gewissens den Einwohnerinnen und Einwohnern Ohmenhausens erklärt werden könne.
Für die heutige Anhörung würde sie nach Beschlussfassung zur vorliegenden Beschlussvorlage einen Antrag einbringen. Hierüber bitte sie abzustimmen, ob diese Vorgehensweise so vom Gremium mitgetragen werde.
Ein Gremiumsmitglied meldet sich zu Wort und erklärt, sie lehne den Antrag ab.
Aus dem Gremium wird geantwortet, es gehe zunächst nicht um den Inhalt des Antrages, nur um die Frage, ob ein solcher eingereicht werde.
Ein Gremiumsmitglied erklärt, dieses Projekt werde mitten im Planungsverfahren ad absurdum geführt. Es werde dadurch jegliches Planungsverfahren in Frage gestellt.
BezBMIn Fähnle erinnert an den Beschluss des vorigen Gremiums aus 2024.
Die Vorsitzende bittet um Handzeichen, wer sich für einen Antrag ausspricht, wer dagegen und wer sich enthält.
Abstimmungsergebnis:
7 Stimmen für Ja
4 Stimmen für Nein
Keine Enthaltung.
Der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen spricht sich mehrheitlich für die Einbringung eines gesonderten Antrages aus.
BezBMIn Fähnle bittet nun um Abstimmung zur Beschlussvorlage
„Ausbau erneuerbarer Energien zur Nutzung von Windenergie - Verpachtung der Flächen an den Projektierer Schöller SI Erneuerbare GmbH – Nutzungsvertrag, öffentliche Anhörung des Bezirksgemeinderats Ohmenhausen“.
Drucksache 25/001/06 vom 17.10.2025
Der Beschlussvorschlag laute:
1. Der Gemeinderat stimmt der Verpachtung der Flächen für Windkraftanlagen an die Schöller SI Erneuerbare GmbH zu. Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Nutzungsvertrag zur Errichtung und zum Betrieb von Windkraftanlagen mit der Schöller SI Erneuerbare GmbH auszuhandeln und abzuschließen.
2. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung im zweiten Schritt den Kooperationsvertrag mit der Schöller SI Erneuerbare GmbH und den weiteren beteiligten
Kommunen unter juristischer Begleitung auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Vorsitzende bittet um Handzeichen.
Der Bezirksgemeinderat lehnt mit
4 Ja-Stimmen
7 Nein-Stimmen und
Keiner Enthaltung
mehrheitlich den Beschlussvorschlag ab.
BezBMin Fähnle verliest einen Antrag und bittet um Wortmeldungen, falls dieser umformuliert oder ergänzt werden sollte. Es gehen keine Wortmeldungen ein.
Der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen beantragt,
1. dass sich die Stadt Reutlingen im weiteren Verfahren gegenüber dem Regionalverband Neckar-Alb dafür einsetzt, die Vorrangfläche RT-TÜ-01 im Reutlinger Süden aus dem Entwurf des Teilregionalplans Windenergie herauszunehmen.
2. Die Stadt Reutlingen wird beauftragt, alternative, weniger konfliktbehaftete Flächen auf Reutlinger Gemarkung zu prüfen, die sich für die Nutzung der Windenergie besser eignen und eine höhere Akzeptanz in der Bevölkerung erwarten lassen.
Die Vorsitzende bittet um Abstimmung.
Dem Antrag wird mit
7 Ja-Stimmen
4 Nein-Stimmen
und keiner Enthaltung
mehrheitlich zugestimmt.
BezBMIn Fähnle bedankt sich bei den Gästen und verabschiedet diese aus der öffentlichen Sitzung.
Mitteilungen
Gehwegsanierung Hohe-/Neue Straße
In der Zeit vom 27.10. bis 21.11.2025 würden Gehwegsanierungen in der Hohe-/Neue Straße vorgenommen, berichtet BezMIn Fähnle.
Dazu müssten die Gehwege gesamt gesperrt werden, ebenso halbseitig der Verkehr mit geeigneten Umleitungsmaßnahmen. Eine Umleitung über die Gomaringer-/Brühlstraße von Gomaringen herkommend mit ausgewiesenem Haltverbot werde vorgenommen.
Der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
Anfragen, Anträge, Sonstiges
das zuständige Fachamt wird gebeten
die Beparkung im Bereich Turmstraße/Brühlstraße/Betzingerstraße
in Augenschein zu nehmen. Das Beparken außerhalb der Parkmarkierungen nehme hier überhand, wodurch gefährliche Verkehrssituationen entstehen. Möglicherweise könnte eine Beschilderung Abhilfe schaffen.
Die Verkehrsabteilung des Amts für öffentliche Ordnung wird gebeten, so bald als möglich die Situation vor Ort zu betrachten.
Der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen ist mit diesem Antrag einverstanden.
Stromnetz-/Kabel Ertüchtigung während Gehwegsanierung Hohe-/Neue Straße
Der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen bittet die FairNetz zu überprüfen, ob im Zuge der großangelegten Gehwegsanierungen in der Hohe/Neue Straße zugleich die Stromleitungen überprüft und ggf. ersetzt werden könnten. Zumindest wäre zu überlegen, Leerrohre zu diesem und späteren Zweck einzubringen.
Der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen ist mit diesem Antrag einverstanden.
Radschutzstreifen im Zuge der Gehwegsanierung Hohe-/Neue Straße
Der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen bittet Task Force Radfahren um Überprüfung, ob im Zuge der Gehwegsanierung Hohe-/Neue Straße ein Radschutzstreifen mit eingeplant und umgesetzt werden könne.
Der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen ist einverstanden.
Lebensgeschichts-Stele von Flüchtlingen
Der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen bittet um Überprüfung, wo im Bezirksamt Ohmenhausen „Lebensgeschichts-Stele“ von Geflüchteten zur Ansicht aufgestellt werden könnten.
BezBMIn Fähnle prüft, ob dies möglich ist und ob es einen geeigneten Platz gibt.
Der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen ist einverstanden.
Gefährliche Ausfahrt Kreuzung Eichenweg/Jungholzweg
Der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen bittet das Fachamt um Überprüfung des Kreuzungsbereichs Eichenweg/Jungholzweg. Hier sollte die Vorfahrtsberechtigung gegenüber Verkehrsteilnehmern aus der Richtung des Kreisverkehrs überdacht werden. Weiter wäre möglicherweise ein Halteverbot im Bereich der Bushaltestelle auszusprechen.
Eine vor Ort in Augenscheinnahme durch das Fachamt scheint sinnvoll.
Der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen ist einverstanden.