Nachfolgend erhalten Sie eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte aus dem öffentlichen Teil der Bezirksgemeinderatssitzung Ohmenhausen
am Mittwoch, den 25. Juni 2025, ab 18:30 Uhr im Sitzungssaal des Bezirksamts Ohmenhausen.

Bezirksbürgermeisterin Fähnle begrüßt die anwesenden Gäste, die Mitglieder des Bezirksgemeinderats und Herrn Böffgen vom Amt für Stadtentwicklung und Vermessung.

Die Vorsitzende stellt fest, dass der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen beschlussfähig sei, lediglich zwei Mitglieder hätten sich für die heutige Sitzung entschuldigt.

Vor Beginn der öffentlichen Sitzung des Bezirksgemeinderats Ohmenhausen wird den anwesenden Gästen die Möglichkeit gegeben Fragen zu stellen oder Hinweise und Anmerkungen zu geben.

Bebauungsplan Bonlanden Teil III, 2. Änderung - Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, zu Gast: Herr Böffgen, Amt für Stadtentwicklung und Vermessung, öffentliche Anhörung
Die Drucksache 25/074/01 vom 17.06.2025 ging den Gremiumsmitgliedern rechtzeitig zur Einsichtnahme zu.

Die Vorsitzende erläutert:
Die geplante zweite Änderung des Bebauungsplans ziele auf eine maßvolle Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets im Bereich Bonlanden am nordöstlichen Ortsrand von Ohmenhausen ab. Anlass sei eine Erweiterungsanfrage eines ortsansässigen Unternehmens. Die Planung erfolge im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB und berücksichtige de bestehende Infrastrukturen, ohne in den klassischen Außenbereich einzugreifen. Die Option einer Ortsumgehung bleibe gewahrt.

Der Beschlussvorschlag laute:

1. Für den in Anlage 1 gekennzeichneten Bereich ist das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans „Bonlanden Teil III, 2. Änderung“ im gemeinsamen Wirtschaftsgebiet Reutlingen West/Kusterdingen (WEG West), Stadt Reutlingen, Gemarkung Ohmenhausen einzuleiten.

2. Der Entwurf des Bebauungsplans „Bonlanden Teil III, 2. Änderung“ im gemeinsamen Wirtschaftsgebiet Reutlingen West/Kusterdingen (WEG West), Stadt Reutlingen, Gemarkung Ohmenhausen wird einschließlich der Begründung entsprechend den Unterlagen des Amtes für Stadtentwicklung und Vermessung vom 26.04.2025 zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.

1.    Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB wird durchgeführt.

Begründung

Anlässlich der Interessensbekundung eines ortsansässigen Unternehmens zur Erweiterung seiner Produktionsstätte richtet sich die planerische Aufmerksamkeit dem

Gebiet „Bonlanden“ am nordöstlichen Ende der Ortslage Ohmenhausen. Die Konzeption zielt auf eine moderate Erweiterung des Gewerbegebiets bis an die natürliche Zäsur des Gewässerlaufs Augraben. Kubatur, Höhenentwicklung und Nutzung möglicher Bauvorhaben orientieren sich dabei am nördlich angrenzenden Bestand. Im Sinne einer moderaten Nachverdichtung wird hier das bestehende Betriebsgrundstück mit in den Geltungsbereich einbezogen. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, den bisherigen Bebauungsplan „Bonlanden Teil III“ (rechtskräftig seit 1990) zu ändern und das von seinem Geltungsbereich erfasste Gebiet zugunsten

einer optimalen Nutzung neu zu strukturieren. Dies eröffnet weiterhin die Chancen,
städtebaulich wünschenswerte Maßnahmen mit Strategien zum Umgang mit Hochwassersituationen vor Ort zu kombinieren. 2 Darüber hinaus kann die vorliegende Planung „Bonlanden Teil III, 2. Änderung“ auf gegebene Infrastrukturen zurückgreifen, ohne flächenintensiv in den klassischen Außenbereich eingreifen zu müssen. Auf Basis geltenden Planungsrechts wird somit auf eine Umweltprüfung 
verzichtet und ein beschleunigtes Verfahren zur Wiedernutzbarmachung von Flächen angewandt. Die in der Ursprungsfassung des Bebauungsplans dargestellte Trasse der L 384 wurde zwischenzeitlich hinfällig, da die Ortsumfahrung seit 2012 nicht mehr Gegenstand des Verkehrsentwicklungsplans des Landes Baden-Württemberg ist. Auf Wunsch der Bezirksgemeinderats Ohmenhausen bleibt die Option einer Ortsumgehung aber gewahrt.

Die Vorsitzende übergibt das Wort an den Gastredner Herr Böffgen, Amt für Stadtentwicklung und Vermessung.

Herr Böffgen führt anhand der, diesem Protokoll in der Anlage beigefügten Pläne aus, das der Bebauungsplan auf das Minimum reduziert sei. Die zunächst angedachte Photovoltaikanlage auf der Freifläche sei nicht länger Bestandteil der vorliegenden Planungen. Lediglich die auf dem Dach gesetzlich zu installierende Photovoltaikanlage werde umgesetzt. Der Gewässerstreifen bleibe erhalten und würde mit Bepflanzungen aufgewertet und geschützt. Möglicherweise werde der Augraben renaturiert.

Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich zum Gewässerstreifen, ob dieser tatsächlich erhalten und ob die Südseite erweitert werde. 
Herr Böffgen erklärt, der Augraben sei mit eigener Parzelle ausgewiesen. Das Landeswassergesetz gebe eine klare Abstandsregelung vor. Durch eine zusätzliche Begrünung und Bepflanzung könne gesichert werden, dass der Gewässerstreifen geschützt sei.

Weiter wird um Bestätigung gebeten, dass die Photovoltaikanlage nicht länger Teil der Planungen sei.

Herr Böffgen bestätigt dies. Die dafür zur Verfügung stehende Fläche sei zu klein, um lohnenswert zu sein. Lediglich auf den Dächern werde aus naturschutzrechtlich erforderlichen Gründen einen solche installiert.

Beschlussfassung:
Der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen stimmt einstimmig mit 9 von 9 Stimmen zu.

Mitteilungen

Es liegen keine Mitteilungen vor

Anfragen, Anträge, Sonstiges

Sitzungstermine 2. Halbjahr 2025

Angedachte Sitzungstermine werden bekannt gegeben.

Für das Bezirksamt Ohmenhausen
Daniela Kaupp

Nach oben