Nachfolgend erhalten Sie eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte aus dem öffentlichen Teil der Bezirksgemeinderatssitzung Ohmenhausen
am Mittwoch, den 26.11.2025 in der Alte Dorfschule Ohmenhausen.
BezBMIn Fähnle begrüßt die anwesenden Gäste
Herrn Prof. Bernecker, ZVB Regionalbahn Neckar-Alb,
Herrn AL Dvorak vom Amt für Stadtentwicklung und Vermessung, nebst RSB Team,
Herrn Oehme vom Amt für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt,
Herrn Schidlo vom Amt für Wirtschaft und Immobilien
die Mitglieder des Bezirksgemeinderats Ohmenhausen,
die Pressevertretung, Frau Glage
sowie die Zuhörerinnen und Zuhörer.
Die Vorsitzende stellt fest, dass der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen beschlussfähig sei, Zwei Gremiumsmitglieder haben sich für den heutigen Abend entschuldigt.
Seit der letzten Sitzung habe ein Bezirksgemeinderat seinen Geburtstag gefeiert, hierzu gratuliere sie recht herzlich.
Vor Beginn der öffentlichen Sitzung des Bezirksgemeinderats Ohmenhausen wird den Zuhörerinnen und Zuhörern die Möglichkeit gegeben Fragen zu stellen oder Hinweise und Anmerkungen vorzubringen.
Ein Einwohner Ohmenhausens meldet sich zu Wort:
Bei der vergangenen Sitzung habe sich Herr AL Dvorak sehr unklar bezüglich der Windkraftanlage am Käpfle und den Eingriff in die Wasserversorgung in diesem Bereich geäußert.
In Bezug auf die Betriebskosten von 15 Millionen Euro der Regionalstadtbahn hätte er Aufklärungsbedarf.
Es stelle sich ihm die Frage, weshalb ein solch immenser Aufwand bei der Umstrukturierung der Reutlinger Stadtbusse betrieben worden sei, wenn dies mit der Installation der Regionalstadtbahn erwartungsgemäß wieder verändert werde.
Weiter wundere ihn, dass es bei der Haltestelle Mitte in Ohmenhausen nur eine einseitige Rampe gebe.
BezBMIn Fähnle erkennt, dass mehrere der Fragen und Anmerkungen während des Sachvortrages der Gäste geklärt würden.
Zur Windkraft bittet sie Herrn AL Dvorak um ein paar Worte.
Herr AL Dvorak erklärt: Derlei Fragen, die sicherlich von großer Tragweite seien, würden im weiteren Genehmigungsverfahren nicht durch die Stadt Reutlingen durchgeführt. Dies unterliege einer sorgfältigen Genehmigungsprüfung durch das Landratsamt Reutlingen.
Der Einwohner wirft ein, Herr AL Dvorak habe zuvor eine andere Aussage getätigt.
Herr AL Dvorak erklärt, sobald das Gutachten vorliege, werde dies öffentlich vorgestellt.
BezBMIn Fähnle wirft ein, dass einige Punkte noch zur Klärung anstünden. Dies geschehe alles zur gegebenen Zeit und der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen bleibe dran.
BezBMIn Fähnle eröffnet die öffentlichen Verhandlungen.
Vermarktung des Bauplatzes Flst. 284/2, Betzinger Straße, Gemarkung Ohmenhausen – Auswertung der Bewerbungen und Aufhebung des Verfahrens, Beschlussfassung
Herr Schidlo bedankt sich für die Einladung und berichtet, dass er den Sachverhalt um das Grundstück 284/2, Betzinger Straße schon länger begleite. Ein gängiges Verfahren sei der Ankauf von Grundstücken über ein Vorkaufsrecht, um die Bebauung und Schaffung von Wohnraum zu beschleunigen. So auch in diesem Fall.
Bereits im Jahr 2024 habe es eine erste Ausschreibung gegeben. Nach Abschluss der Bieterfrist habe es konkretere Gespräche gegeben. Zuletzt jedoch sei ein Abschluss seitens des Interessenten aufgrund wirtschaftlicher Belange nicht zustande gekommen.
Ein zweiter Anlauf mit baurechtlich erleichterten Vorgaben wäre gefolgt, der ebenso wenig erfolgreich gewesen wäre.
Eine erneute Vermarktung stehe an und auch diese um ein weiteres Mal mit erleichterten Voraussetzungen für Interessenten. Wie schon im zweiten Versuch zeigten sich lediglich Gewillte für den Bau eines Einfamilienhauses. Diesem Wunsch werde nun entsprochen.
Beschlussfassung
zur Drucksache 25/008/03 OR vom 13.11.2025, Beschlussvorschlag: „ Das mit der GR-Drucksache 25/008/02 OR beschlossene Vermarktungsverfahren wird aufgehoben“.
Der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen spricht sich einstimmig für den Beschlussvorschlag aus.
Vermarktung des Bauplatzes Flst. 284/2, Betzinger Straße, Gemarkung Ohmenhausen, Beschlussfassung
Beschlussfassung
zur Drucksache 25/008/04 OR vom 13.11.2025, Beschlussvorschlag: „Vermarktung des Bauplatzes Flst. 284/2, Betzinger Straße, Gemarkung Ohmenhausen“.
Der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen spricht sich einstimmig für den Beschlussvorschlag aus.
Regionalstadtbahn Neckar-Alb:
- Ergebnisse der Untersuchung auf Entscheidungsniveau
- Reutlinger Vorzugsvarianten für die weitere Planung.
Zu Gast: Vertreter des Zweckverbandes Regionalstadtbahn Neckar-Alb, sowie der Verwaltung der Stadt Reutlingen.
Beschlussvorlage zum Trassenentscheid.
BezBMIn Fähnle schickt voraus, dass die Überprüfung etwaiger Befangenheit von Gremiumsmitgliedern ergeben habe, dass keine vorliegen.
Die Vorsitzende übergibt das Wort an die Gäste.
Herr Prof. Bernecker erklärt, dass das Ergebnis der Vorplanungen am heutigen Abend vorgestellt würde, so dass ein abschließender Beschluss zur Trassenführung und der entsprechenden Variante gefasst werde.
Während des gesamten Prozesses hätten sich die Einwohnerinnen und Einwohner sehr fruchtbar miteingebracht. Insbesondere die Trassenspaziergänge wäre interessant gewesen.
Es habe sich gezeigt, dass sich die Eingleisigkeit, wie schon im Ortsentwicklungskonzept (OEK ausgearbeitet) bewähre und dies, in Anbetracht der Ergebnisse zu den planerischen Untersuchungen ohne Unterführung und Troglagen, die tiefe Einschnitte zur heutigen Höhenlage verursachen müssten.
Die Frage habe im Raum gestanden, ob ein nahezu zeitverlustfreier Verkehr möglich wäre.
Herr AL Dvorak erklärt, dass bei den Umgestaltungen der Gartenstraße bereits eine mögliche Regionalstadtbahntrasse berücksichtig worden sei. Mit der Bushaltestelle am Gartentor könnten Stadtbus und Stadtbahn im Einklang zueinander die Gartenstraße nutzen. Eine gegenseitige Behinderung wäre hier mit einer gut durchdachten Taktung vermeidbar.
Einige Buslinien blieben erhalten, während andere problemlos auf die Lederstraße umverlegt werden könnten.
Betrachte er die Varianten von Betzingen ausgehend, so stünden zwei zur Auswahl. Die eine läge auf der alten Trasse und biete eine Installation einer Haltestelle im Mark West an. Rampenbauwerke wären dazu jedoch aufgrund der Örtlichkeiten und Höhenverhältnisse notwendig, um eine Barrierefreiheit zu schaffen. Der Weg zur entsprechenden Haltestelle läge in den Herbst- und Winter Monaten des Jahres im dunklen, was zu Angsträumen für die Bevölkerung sorge und zu vermeiden wären. Zwar zeige sich mit der Führung durch den Streuobstwiesenbereich eine romantische Aussicht für die Fahrgäste, der Schutz des Außenbereiches und neu geschaffene Verkehrsräume darin könne nicht gewollt sein.
Entlang der Landesstraße würde eine Haltestelle installiert.
Auch wenn am heutigen Abend über die Variante seitens des Bezirksgemeinderats Ohmenhausen entschieden werde, müsse verdeutlicht werden, dass eine detaillierte Ausarbeitung erst noch bevorstehe.
Mit drei Haltestellen in Ohmenhausen, könne eine Vollerschließung des Stadtteils mit Ausnahme des Hasenberges erreicht werden.
Die Freiraumgestaltung stehe in Bälde an.
Herr AL Dvorak führt weiter aus, dass es heute nicht um einen Baubeschluss gehe, davon wäre man im aktuellen Prozess noch einige Schritte entfernt, auch gehe es nicht um Detailfragen. Vielmehr gehe es um die eine Variante aus einer Vielzahl von vorgeschlagenen und angedachten Trassen der Vergangenheit.
Wichtig sei es nun, diesen nächsten Schritt zu gehen, um das Projekt in das Planfeststellungsverfahren weiterzuleiten. Erst mit Abschluss dieses Verfahrens könne über Baubeschlüsse gesprochen werden. Mit dem heute gefassten Beschluss könne auf den konkreten Weg konzentriert werden.
Am Montag, den 01.12.2025 werde es eine Sondersitzung des Gemeinderats Reutlingen geben, bei der das gesamte Projekt vorgestellt und detailliert erläutert werde. Am Anschluss daran werde mit den Ausschüssen nichtöffentlich beraten, um letztlich am 16.12.2025 einen abschließenden Beschluss herbeizuführen.
BezBMin Fähnle erkennt, dass dieses Projekt einen sehr langen Weg gegangen sei. Die bisherige Zusammenarbeit des Zweckverbandes Regionalstadtbahn Neckar-Alb, mit allen beteiligten Ämtern, dem Bezirksgemeinderat Ohmenhausen und den Einwohnerinnen und Einwohnern sei ein sehr fruchtbares Unterfangen gewesen. Die Menschen hätten sich gehört, beteiligt und abgeholt gefühlt.
Ein Gremiumsmitglied erbittet Auskunft darüber, wie die Fahrgastzahlen ermittelt worden seien.
Herr Prof. Bernecker führt dazu aus, dass es hier das Fahrgastpotential von den Fahrgästen im Querschnitt zu unterscheiden gebe.
Das Fahrgastpotential wäre die Summe der Einwohner, Arbeitsplätze und Schulplätze weiterführender Schulen im Einzugsbereich von 500 m Radius um die Haltestellen.
Der Querschnitt dagegen ergebe sich aus der Anzahl der Fahrgäste zwischen zwei Haltestellen an einem normalen Schultag. Berechnet würden hierbei die Zahlen durch ein Verkehrsmodell nach Bundesvorgaben aus der standardisierten Bewertung. Hierbei würden nicht nur die Einwohnerinnen und Einwohner Ohmenhausen berücksichtigt, sondern aus Verkehrsteilnehmer der umliegenden Gemeinden, wie Gomaringen, Nehren, Mössingen, Kusterdingen usw.
Das Gremiumsmitglied gibt zu bedenken, dass auch im Bereich Hasenberg viele Schülerinnen und Schüler ansässig seien. Auch diese sollten Berücksichtigung finden. Würde der Ringverkehr der RSV abgeschafft, so hätten diese kaum eine Möglichkeit, die Regionalstadtbahn-Haltestellen zu erreichen. Wie werde dies gehandhabt, so der Bezirksgemeinderat.
Herr AL Dvorak erklärt, dass die Ringlinienführung in jedem Fall zumindest für 2 Jahre aufrecht erhalten bleibe, schließlich müssten die Bewohner des Hasenberg ebenfalls bedient werden. Die Anbindung dieses Bereiches an die Ohmenhausener Mitte habe dies bisher bewährt. Es stehe hierbei sogar zu überlegen, die 20 minütige Bustaktung auf 15 Minuten zu verbessern.
Ein Gremiumsmitglied begrüßt die Anbindung des Hasenbergs zur Mitte des Stadtteils. Ebenso erachte er es für dringend geboten, die zum Ringelbach und letztlich zur Stadtmitte über den Ringelbach ebenfalls zu erhalten.
Herr AL Dvorak unterstützt diesen Gedanken. Er halte die Erschließungsfunktion durch die Linie 22 für unabdingbar.
Selbst Einwohnerinnen und Einwohner aus Gomaringen könnten über die Nutzung von Regionalstadtbahn und anschließendem Umsteigen auf schnellstem Weg das Stadion, Freibad, das Ringelbachgebiet und letztlich die Reutlinger Stadtmitte erreichen.
Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich nach der Verlagerung von Bushaltestellen, die näher an die Haltestellen der Regionalstadtbahn heran gerückt würden.
Herr AL Dvorak bejaht dies.
Ein Gremiumsmitglied gibt zu bedenken, dass die veranschlagten Baukosten bereits eine Steigerung von 300 Mio Euro aufweisen. Er bittet um Auskunft, ob die Förderzusage auf eine bestimmte Höhe beschränkt sei, denn es stehe zu erwarten, dass die Kosten im Laufe der kommenden Jahre noch weitaus höher ausfallen würden.
Herr Prof. Bernecker bestätigt, dass im Verlauf der Jahre 2022 bis 2024 eine überproportionale Kostensteigerung in der Baubranche zu verzeichnen sei. Dies jedoch gehe zurück und eine derartig hohe Steigerung der Kosten stehe nicht zu erwarten. Neben den allgemein gestiegenen Baukosten habe auch zu Buche geschlagen, dass in Teilbereichen des Gesamtnetzes Einmalpreiserhöhungseffekte durch die Notwendigkeit teurerer Baumaßnahmen, wie Zweigleisige Streckenabschnitte, eingetreten wären. Dies habe natürlich eine hohe Preissteigerung zur Folge.
Es wäre nicht von der Hand zu weisen, dass die Preise weiter anstiegen, jedoch nicht mehr in dem Ausmaß, wie in der Zeit zwischen 2022 bis 2024. Die GVFG habe die Leistungen derartig geregelt, dass eine prozentuale Förderung berücksichtigt werde.
Weiter wird aus dem Gremium erfragt, ob dies zeitlich begrenzt sei.
Herr Prof. Bernecker verneint dies und erklärt, die Förderung wäre zeitlich unbefristet.
Das Gremiumsmitglied gibt zu bedenken, dass sich die Fördermittel sicherlich nicht auf Umgestaltungsmaßnahen beziehe. Die Aufbringung der Mittel für notwendige Straßenbaumaßnahmen, Versetzung von Leitungen und weiterem obliege sicherlich der Stadt Reutlingen selbst.
Herr AL Dvorak erwidert, dass dies von Anfang an thematisiert worden sei. Kosten für Umfeldplanungen und Anpassungen der Örtlichkeiten blieben nicht aus, jedoch jene, die von der Bahn verursacht seien, die fielen nicht darunter.
Grob betrachtet verblieben etwa 10% der Gesamtkosten für das Umfeld für die Stadt Reutlingen selbst. Es sei in jedem Fall unstrittig, dass mit dem Umfeld ein Mehrwert für Ohmenhausen geschaffen werden sollte.
Das Gremiumsmitglied bittet um Auskunft, was eine Fahrt von Ohmenhausen nach Reutlingen erwartungsgemäß kosten werde.
Herr Prof. Bernecker verweist dazu an die RSV, deren Tarifsystem hier zum Tragen käme. Es könnte heute noch keine Aussage getätigt werden, wie sich dieses Tarifsystem bis dahin entwickelt habe.
BezBMIn Fähnle bittet die derzeitige Busverbindungen gänzlich aufrecht zu erhalten, auch wenn die Regionalstadtbahn eine bereichernde Möglichkeit der Fortbewegung biete. Fern- und Nahverkehr sei in nicht miteinander vergleichbar und müssten sich gegenseitig ergänzen, nicht ersetzen.
BezBMIn Fähnle bittet um Beschlussfassung
zur Drucksache 25/020/04 vom 18.11.2025
Regional-Stadtbahn Neckar-Alb: - Ergebnisse der Untersuchung auf Entscheidungsniveau - Reutlinger Vorzugsvarianten für die weitere Planung.
Beschlussvorschlag:
1. Der Variante Gartenstraße gemäß Anlage 1 wird als Vorzugsvariante für die Reutlinger Innenstadtstrecke zugestimmt.
2. Für den Abschnitt zwischen den Haltepunkten Bösmannsäcker und Markwiesenstraße wird der Führung über die Alte Bahntrasse gemäß Anlage 2 als Vorzugsvariante zugestimmt.
3. Für den Abschnitt zwischen den Haltepunkten Markwiesenstraße und Ohmenhausen Ortseingang gemäß Anlage 3 wird der Führung entlang der Landesstraße als Vorzugsvariante zugestimmt.
4. Für den Abschnitt zwischen den Haltepunkten Ohmenhausen-Ost und Ohmenhausen West wird der Führung höhengleich und eingleisig über die Alte Bahntrasse gemäß Anlage 4 als Vorzugsvariante zugestimmt.
5. Den weiteren Planungsschritten (LPH 3 – 4) nach HOAI – beauftragt durch die RSBNA GmbH – zur Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens gemäß der unter den Beschlussziffern 1 – 4 festgelegte Trassenführung wird zugestimmt.
6. Die Vertreter der Stadt Reutlingen in der Verbandsversammlung des ZV RSBNA werden angewiesen, den weiteren Planungsschritten (LPH 3 – 4) nach HOAI – beauftragt durch die RSBNA GmbH – zur Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens gemäß der unter den Beschlussziffern 1 – 4 zugestimmten Vorzugsvarianten zuzustimmen
Die Vorsitzende merkt an, dass die Punkte eins und zwei nicht den Stadtteil Ohmenhausen betreffen. Sie schlägt vor, eine Beschlussfassung zu den Beschlussvorschlägen 3-6 herbei zu führen.
Der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen ist mit dieser Vorgehensweise einstimmig einverstanden.
Ein Gremiumsmitglied stellt vor Beschlussfassung einen
Änderungsantrag:
Die Punkte 3 und 4 sind einzeln abzustimmen, während die Punkte 5 und 6 gemeinsam zur Abstimmung stünden.
Der Bezirksgemeinderat ist einstimmig einverstanden.
Abstimmungsergebnis zu
3. Für den Abschnitt zwischen den Haltepunkten Markwiesenstraße und Ohmenhausen Ortseingang gemäß Anlage 3 wird der Führung entlang der Landesstraße als Vorzugsvariante zugestimmt.
Der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen stimmt dem Punkt 3 einstimmig zu.
Abstimmungsergebnis zu
4. Für den Abschnitt zwischen den Haltepunkten Ohmenhausen-Ost und Ohmenhausen West wird der Führung höhengleich und eingleisig über die Alte Bahntrasse gemäß Anlage 4 als Vorzugsvariante zugestimmt.
Der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen stimmt dem Punkt 4 mit 7 Stimmen zu.
Abstimmungsergebnis zu
5. Den weiteren Planungsschritten (LPH 3 – 4) nach HOAI – beauftragt durch die RSBNA GmbH – zur Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens gemäß der unter den Beschlussziffern 1 – 4 festgelegte Trassenführung wird zugestimmt.
6. Die Vertreter der Stadt Reutlingen in der Verbandsversammlung des ZV RSBNA werden angewiesen, den weiteren Planungsschritten (LPH 3 – 4) nach HOAI – beauftragt durch die RSBNA GmbH – zur Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens gemäß der unter den Beschlussziffern 1 – 4 zugestimmten Vorzugsvarianten zuzustimmen
Der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen stimmt den Punkten 5 und 6 einstimmig zu.
Anfragen, Anträge, Sonstiges
Breitbandausbau in Ohmenhausen
Der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen bittet die Fairnetz Reutlingen um Auskunft, wie weit der Ausbau des Glasfasernetzes in Ohmenhausen bis heute gediehen sei und welche Teilbereiche des Glasfasernetzes noch ausgebaut werden müssten. Einen Zeitplan dazu erbitte er bis spätestens zum 20. Januar 2026 an das Bezirksamt Ohmenhausen zu übersenden.
Stützmauer und Straßenbeschaffenheit, Untere Steigstraße in Ohmenhausen
Ein Gremiumsmitglied berichtet, dass im Laufe des Jahres 2025 wiederholt Vermessungsarbeiten an der Stützmauer der Unteren Steigstraße aufgefallen wären.
Eine Beurteilung des Zustandes dieser Stützmauer wird erbeten.
Ebenfalls seien zunehmend Setzungsmerkmale der Straße selbst festzustellen. Auch diese müsse dringend in Augenschein genommen werden. Dieses Ergebnis bitte er ebenfalls dem Bezirksgemeinderat Ohmenhausen vorzulegen.
Insbesondere wäre es wichtig zu erfahren, ob Maßnahmen getroffen werden sollten, um Stützmauer und Straße zu entlasten. Hierbei stelle sich die Frage, ob ein Durchfahrtsverbot für Latzwagen sinnvoll scheine. Davon ausgenommen wäre der Busverkehr.
Eine Stellungnahme werde bis spätestens 20.01.2026 zur Bezirksgemeinderats Sitzung Ohmenhausen erbeten.
Straßenschäden Gomaringerstraße
Ein Gremiumsmitglied bemängelt die massiven Straßenschäden in der Gomaringerstrasse, Höhe Gebäue 40/42, wo deutliche Setzungen erkennbar wären. Während des anstehenden Winters und den zu erwartenden Witterungsverhältnissen stünden größere Straßenschäden zu erwarten.
Die Anwohner nehmen unangenehme und starke Gerüche aus den Schächten wahr.
Möglicherweise könne dies an einem Abwasserkanal-Schaden liegen, was dringend zu überprüfen wäre.
Eine kurzfristige Maßnahme zur Verbesserung des Straßenzustandes sei geboten, um Belagsaufbrüche während dieses Winters zu vermeiden.
Antrag der Fraktion der Grünen und Unabhängigen Ohmenhausen
Es wird ein Antrag im Bezirksgemeinderat Ohmenhausen zur Abstimmung gestellt:
„Für den Abschnitt zwischen den Haltepunkten Ohmenhausen-Ost und Ohmenhausen-West wird der Führung höhengleich und zweigleisig über die Alte Bahntrasse gemäß Anlage 4 als Vorzugsvariante zugestimmt.
Begründung:
Die aktuelle Förderrichtlinie für den Stadtbahn Bau sieht eine sehr hohe Förderung durch Bund und Land vor. Die Fördersituation zu einem zukünftigen Zeitpunkt ist völlig unsicher. Daher beantragen wir die aktuelle Fördersituation zum Wohle Ohmenhausens zu nutzen.
Die Zweigleisigkeit bietet eine höhere Sicherheit Verspätungen zu vermeiden und somit Verzögerungen, Wartezeiten und sichere Taktzeiten, ein wesentlicher Vorteil des Schienenverkehrs, zu vermeiden. Dies gilt es langfristig für die Ohmenhäuser BürgerInnen sicherzustellen.
Die Umsetzung der Zweigleisigkeit zum jetzigen zeitpunkt vermeidet doppelte Belastung durch zweimalige Bauarbeiten für die Ohmenhäuser BürgerInnen.
Ein kleiner Faktor der nicht unerwähnt bleiben soll, ist die Gerechtigkeit für die direkten AnwohnerInnen. Die eingleisige Linienführung wir nicht mittig gebaut, sondern links- oder rechtsseitig. Um eine einseitige Belastung der direkten AnwohnerInnen durch die Stadtbahn zu vermeiden, ist Zweigleisigkeit die gerechte Vorgehensweise.“
Der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen stimmt mit 7 Nein-Stimmen und 2 –Ja-Stimmen mehrheitlich gegen den Antrag.
Für das Bezirksamt Ohmenhausen
Daniela Kaupp