Zusammenfassung der öffentlichen Bezirksgemeinderatssitzung Ohmenhausen vom 20. September 2023

Nachfolgend erhalten Sie eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte aus dem öffentlichen Teil der Bezirksgemeinderatssitzung Ohmenhausen

am

Mittwoch, 20. September 2023

im Veranstaltungsraum der Alte Dorfschule Ohmenhausen, Rotdornweg 4.

Bezirksbürgermeisterin Fähnle begrüßt die Damen und Herren Bezirksgemeinderäte und die anwesenden Zuhörer/Innen.

Sie stellt fest, dass der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen beschlussfähig sei.
Gegen die vorliegende Tagesordnung lägen keine Einwände vor.

Bezirksbürgermeisterin Fähnle gibt den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern die Möglichkeit ihre Anliegen vorzutragen. Hierzu bittet sie um Handzeichen, um Nennung des Namens und Anliegens.

Eine Einwohnerin meldet sich zu Wort.

Erneut ginge es ihr am heutigen Abend um das Sorgenkind

Fürstbach.

Neben erfreulichen Reaktionen seitens der Stadt, bezüglich des Spielplatzes und eines, vor wenigen Tagen vermeldeten umgestürzten Baumes, der nun entfernt sei, müsse sie nun doch auch wieder auf die massiven Missstände des Fürstbaches aufmerksam machen. Mehr noch, als dieses bloße darauf Aufmerksammachen, müsse in aller Deutlichkeit gesagt werden, dass dringlich etwas unternommen werden sollte. Hier würden mit offenen Augen die sichtbaren Umstände und die bevorstehende Katastrophe in Kauf genommen.

Noch vor nicht allzu langer Zeit sei zweimal jährlich im Bachbett aller Wildwuchs gehäckselt worden, beidseitig habe es gepflegte Pflanzen und schönste Blumen zu entdecken gegeben. Heute wäre es eine schwer durchdringbare Verwucherung, die es weder zulasse, dass das Wasser ruhig abfließen könne, noch einen freien Blick auf die vielen Ratten zulasse, eben nur an jenen Stellen, die nicht gar so sehr verwachsen wären.

Von Seiten der Stadt Reutlingen heiße es bei jedem Kontrollgang, alles sei in Ordnung. Wie aber könne es in Ordnung sein, wenn so viel Gestrüpp am und im Bach eine erhebliche Gefahr für Überschwemmungen darstelle.
Auch die Zuläufe seien vollkommen verwachsen, eine Überschwemmungskatastrophe wäre damit vorprogrammiert, wie schon in 2021, trotzdem heiße es, alles sei in bester Ordnung.

Auch der Schotter im Bach liege nach wie vor.
Was generell die Hochwasserschutzmaßnahmen betreffe, könne bis 2028 nichts seitens der Stadt erwartet werden, das sei ihr bekannt. Doch -und dies stelle sie als Bürgerantrag in
offizieller öffentlicher Sitzung des Bezirksgemeinderats Ohmenhausen-, erfordere eine regelmäßige Säuberung und das Schreddern im Bach. Dies wäre nur ein Anfang, um Überschwemmungen entgegen zu wirken und doch nicht zu unterschätzen.

Des Weiteren bitte sie um Vorlegung konkreter Pläne zum Bau des

Pflegeheims Ohmenhausen.

Wenn nichts Belegbares gezeigt werden könne, sehe sie sich in der kommenden Zeit dazu veranlasst, das vom Krankenpflegeverein gespendete Geld zurück zu nehmen.

Ein Einwohner berichtet, dass der schmale Fußweg zwischen Kirchberg und Grafeneck ständig völlig zugeparkt sei. Wenn dies so weitergehe, dann sehe er sich gezwungen seinen privaten Teilbereich abzusperren.
Er bitte um Kontaktaufnahme zum Fachamt und um Lösungsfindung.

Ein weiterer Einwohner meldet sich zu Wort:
Als Miteigentümer eines Grundstücks in Ohmenhausen, beabsichtige er gemeinsam mit den Miteigentümern des vorbezeichneten Gebäudes den von der Öffentlichkeit seit jeher genutzten

Weg 40/3 abzusperren,

der zum Privatgrundstück dazu gehöre.
Er habe bereits mit dem Bürgerbüro Bauen im Kontakt gestanden, weiter mit dem Grundbuchamt in Böblingen, um ein eingetragenes Wegerecht, Baulasten und ähnliches ausfindig zu machen. Derartige Eintragungen gebe es nicht.
Dies wolle er dem Gremium am heutigen Abend mitteilen.

Weiter möchte er vermelden, dass auf dem Weg Flurstück 40/3 die erste Straßenlaterne defekt sei. Dies habe er über den Schadensmelder an die Stadt gemeldet, geschehen sei bislang nichts.
Die zweite Straßenlaterne sei völlig von Ästen verdeckt.
Die dritte habe auf Privatgrund gestanden und sei ersatzlos entfernt worden. An dieser Stelle wäre der Weg sehr unüberschaubar und dunkel, es müsse ein Ersatz geschaffen werden.

Ein Einwohner gibt hier zu bedenken, dass es im Brandfall schwierig für Einsatzfahrzeuge sein könnte, an den Ort des Unfalls, Brandes oder zu einem Erkrankten zu gelangen, wenn der Weg abgesperrt werde.

Mitteilungen

Abräumung von Reihengräbern.

Die Vorsitzende berichtet, dass die Ruhezeit der Reihengräber von Abteilung A 1 in Gänze und die 3. Reihe der Abteilung P in 2023 ende. Diese würden vom Fachamt abgeräumt.

Trinkwasserbrunnen, Wasserverschwendung, Anfrage

eines Einwohners und dazu ergänzender Antrag des Bezirksgemeinderats Ohmenhausen aus der Sitzung vom 18.07.2023
Mit Schreiben vom 14.08.2023 habe das Fachamt erklärt, dass es acht neu ausgewiesene Trinkwasserbrunnen im Stadtgebiet Reutlingen gebe. Es handle sich um bestehende Brunnen, die mit geringem Aufwand Trinkwasser für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stellen.
Darunter falle auch der Mittlere Brunnen/Rathausbrunnen in Ohmenhausen. Dieser sei verbrauchsarm eingestellt. Er werde mit einem sehr schwachen Wasserstrahl betrieben und dürfte beim Verbrauch im Bereich von 60 Kubikmetern Wasser pro Jahr liegen, bei teilweise nur tröpfelnder Einstellung, wie im Jahr 2022, gerade einmal bei 54 Kubikmeter.

Anfrage des Bezirksgemeinderats Ohmenhausen vom 18.07.2023,

Fürstbach mit Kanal

Mit Schreiben vom 14.08.2023 nehme das Fachamt der Stadtentwässerung Reutlingen Stellung, so die Vorsitzende.
Nach der Beanstandung von Unterhaltungsmängeln am Fürstbach wären diese am 02.08.2023 in Augenschein genommen worden. Dabei hätten die beanstandeten Mängel des Bezirksgemeinderats nicht festgestellt werden können. Jedoch seien etliche nicht genehmigte Anlagen über dem Gewässer vorgefunden worden, von denen eine Gefahr für den freien Abfluss ausgehe. Diese seien nun der zuständigen Unteren Wasserbehörde gemeldet.

Die angefragte Schaffung von Teilwasserzonen werde von der Stadtentwässerung Reutlingen sehr begrüßt. Voraussetzung dafür sei die Flächenverfügbarkeit. Der Ausbau wäre dann genehmigungsbedürftig. Dies könnte bei der Renaturierung des Fürstbaches Berücksichtigung finden.

Anfragen, Anträge, Sonstiges

Fürstbach, Einwohneranfrage, ergänzender Antrag

Das Gremium spricht sich dafür aus, einen Antrag zur Ergreifung von Sofortmaßnahmen an das Fachamt zu richten.
Die Zustände am Fürstbach seien so nicht länger haltbar. Zunächst müsse am und im Bachlauf geschreddert werden, eine Maßnahme, die jahrelang den gewünschten Effekt gebracht habe, aus unerfindlichen Gründen nicht länger in dieser Weise durchgeführt werde.

Aus dem Gremium wird ergänzt, dass die Überbauten dringlich und umgehend abgebaut werden müssten. Wie vom Fachamt mit der letzten Stellungnahme erklärt, sei dies bereits an die Untere Wasserbehörde weitergeleitet worden und müsse dort erneut als dringlich durch die Abteilung für Grünflächen vermeldet werden. Dies dulde keinen Aufschub.

Weiter wird die Überlegung angestellt, ob die zu eng angelegten Bachdurchläufe und eine Erweiterung dieser als Haushaltsantrag für 2024/2025 eingereicht werden sollten. Das Gremium unterstützt dies.

Der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen spricht sich einstimmig dafür aus und stellt zum vorausgegangenen Bürgerantrag einen zusätzlichen ergänzenden Antrag.

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