Nachfolgend erhalten Sie eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte aus dem
öffentlichen Teil der Sitzung
am Mittwoch, 15. Februar 2023, ab 19:30 Uhr im Veranstaltungsraum der Alte Dorfschule Ohmenhausen, Rotdornweg 4.
Bezirksbürgermeisterin Fähnle begrüßt die Damen und Herren Bezirksgemeinderäte, Herrn Dr. Scharf, der noch im Zuschauerraum verweilt,
Frau Dr. Jacob und Herrn Göppinger vom Amt für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt, sowie die Pressevertretung Frau Glage und die anwesenden Zuhörer/Innen.
Zum Geburtstag beglückwünscht sie nachträglich drei Bezirksgemeinderäte .
Sie stellt weiter fest, dass der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen beschlussfähig sei, auch wenn zu Beginn dieser Sitzung mit dem Ausscheiden von Frau Bezirksgemeinderätin Dr.Breibach ein Mitglied fehle. Dies aber werde mit dem ersten Tagesordnungspunkt und der Verpflichtung von Herrn Dr. Scharf behoben.
Gegen die vorliegende Tagesordnung lägen keine Einwände vor.
Bezirksbürgermeisterin Fähnle gibt den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern die Möglichkeit ihre Anliegen vorzutragen. Hierzu bittet sie um Handzeichen, um Nennung des Namens und Anliegens.
Es werden keine Anfragen vorgebracht.
Die Vorsitzende eröffnet sodann die Sitzung, es ist 19:32 Uhr
Verpflichtung des nachrückenden Mitglieds Herr Dr. Peter Scharf in den Bezirksgemeinderat Ohmenhausen mit Wirkung zum 15.02.2023
Bezirksbürgermeisterin Fähnle erklärt, der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen dürfe sich sehr glücklich schätzen, Herrn Dr. Peter Scharf in Kürze bereits als Mitglied des Gremiums begrüßen zu dürfen.
Dazu werde sie zunächst maßgebliche Passagen der Gemeindeordnung verlesen, bevor er in die Ehrenamtsaufgabe verpflichtet werde.
Die Vorsitzende verliest auszugsweise aus den §§ 17, 18, 32, 34 und 35 der Gemeindeordnung:
§ 17 (Pflichten ehrenamtlich tätiger Bürger)
Wer zu ehrenamtlicher Tätigkeit bestellt wird, muss die ihm übertragenen Geschäfte uneigennützig und verantwortungsbewusst führen.
Der ehrenamtlich tätige Bürger ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Er darf die Kenntnis von Geheim zuhaltenden Angelegenheiten nicht unbefugt verwerten. Diese Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit fort.
§ 18 (Ausschluss wegen Befangenheit)
Der ehrenamtlich tätige Bürger darf weder beratend noch entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung einer Angelegenheit ihm selbst oder bestimmten Personen einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann:
Der ehrenamtlich tätige Bürger, bei dem ein Tatbestand vorliegt, der Befangenheit zur Folge haben kann, hat dies vor Beginn der Beratung über diesen Gegenstand dem Vorsitzenden, sonst dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin mitzuteilen.
§ 32 (Rechtsstellung der Gemeinderäte)
Die Gemeinderäte sind ehrenamtlich tätig. Der Bürgermeister verpflichtet die Gemeinderäte in der ersten Sitzung öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten hinzuweisen.
Niemand darf gehindert werden, das Amt eines Gemeinderats zu übernehmen und auszuüben. Eine Kündigung oder Entlassung aus einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis, eine Versetzung an einen anderen Beschäftigungsort und jede sonstige berufliche Benachteiligung aus diesem Grund sind unzulässig. Steht der Gemeinderat in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis, ist ihm die für seine Tätigkeit erforderliche freie Zeit zu gewähren.
Die Gemeinderäte entscheiden im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung. An Verpflichtungen und Aufträge, durch die diese Freiheit beschränkt wird, sind sie nicht gebunden.
§ 34 (Einberufung der Sitzung, Teilnahmepflicht)
Der Bürgermeister beruft den Gemeinderat schriftlich oder elektronisch mit angemessener Frist ein und teilt rechtzeitig, in der Regel mindestens sieben Tage vor dem Sitzungstag, die Verhandlungsgegenstände mit.
Der Gemeinderat ist einzuberufen, wenn es die Geschäftslage erfordert.
In Notfällen kann der Gemeinderat ohne Frist, formlos und nur unter Angabe der Verhandlungsgegenstände einberufen werden.
Die Gemeinderäte sind verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen.
§ 35 (Öffentlichkeit der Sitzung).
Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich.
Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern. In nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder, wenn dies ungeeignet ist, in der nächsten öffentlichen Sitzung im Wortlaut bekannt zu geben, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen.
Die Gemeinderäte sind zur Verschwiegenheit über alle in nichtöffentlicher Sitzung behandelte Angelegenheiten so lange verpflichtet, bis sie der Bürgermeister von der Schweigepflicht entbindet.
Die Vorsitzende bittet Herrn Dr. Peter Scharf sich vom Platz zu erheben und spricht die
Verpflichtungsformel:
„Ich gelobe Treue der Verfassung, gehorsam den Gesetzen
und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere
gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu
wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu
fördern.“
Herr Dr. Peter Scharf spricht aus: „Ich gelobe es“.
Nach erfolgtem Handschlag gratuliert ihm die Vorsitzende und führt Herrn Bezirksgemeinderat Dr. Scharf zu seinem Platz am Sitzungstisch.
Nach Rücksprache mit der Geschäftsstelle des Gemeinderats, führt Bezirksbürgermeisterin Fähnle aus, sei der freigewordene Platz im Vermittlungsausschuss durch zwei Stellvertreter abgedeckt, so dass hier ein Nachrücken nicht erforderlich wäre. Mit den neuen Kommunalwahlen werde es sodann zur Neubesetzung der Sachverständigen kommen.
100 Jahre SV 1923 Ohmenhausen e.V.
Zu Gast: Stephan Sikorski
Herr Sikorski bedankt sich für die Möglichkeit, etwas zu den bereits weit gediehenen Vorbereitungen für das Festjahr zum 100-jährigen Vereinsbestehen berichten zu dürfen.
Vier Abteilungen gäbe es beim SV Ohmenhausen und alle seien bereits eifrig mit den Planungen für das Bevorstehende beschäftigt.
Zu den einzelnen Veranstaltungen werde es einen Flyer geben, aus denen zu entnehmen sei, wann eine Disco oder die Aufführung einer Theatergruppe stattfinde, wann Lifebands, der Musikverein oder DJs musikalisch unterhalten, wann Kinderaufführungen- und sonstige Programme zur Unterhaltung beitragen würden.
Folgende Planung liege für das Jahr 2023 vor:
20-21.05.2023 Eröffnung Dorfschule, Abteilung Frauengymnastikabteilung,
Ausstellung,
17.06.2023 Turn- und Festhalle, Abteilung F&L
01-02.07.2023 Tennisanlage, Abteilung Tennis
14.-16.07.2023 Waldstadion, Abteilung Fußball,
19.-23.07.2023 Turn- und Festhalle, SVO Festtage, buntes Programm, für jeden
Geschmack.
Doch nicht nur durch Flyer werde für die Festtage geworben, auch durch eigens dafür angeschaffte T-Shirts mit entsprechenden Aufdrucken gebe es eine Außenwirkung, sowie Informationen auf den bekannten Social-Media-Plattformen.
An dieser Stelle wolle er noch für die einleitende Ausstellung vom 20. Bis 21. Mai 2023 um alte Sportrequisiten bitten, wie Tennisschläger, Trikots, Kleidungsstücke, ebenso um passende Fotos oder Schriftstücke, um die Ausstellung zu bereichern.
Die Vorsitzende bedankt sich im Namen des Bezirksgemeinderats Ohmenhausen und zeigt sich in großer Vorfreude.
Grundsatzbeschluss zur Bewerbung der Stadt Reutlingen um weitere Flächenanteile an der Erweiterungskulisse des Biosphärengebiets Schwäbische Alb, Vorlage-Nr.: 23/028/01 vom 01.02.2023, öffentliche Anhörung des Bezirksgemeinderats Ohmenhausen. Zu Gast: Vertreterinnen und Vertreter des Amts für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt.
Die Vorsitzende begrüßt Frau Dr. Jacob, Projektleiterin im Bereich Biosphärengebiet und Herrn Göppinger, Abteilungsleiter Grünflächen und Umwelt, sehr herzlich und übergibt das Wort an die Gäste, um vor der Beschlussfassung etwas tiefer in die Thematik eingeführt zu werden.
Die Gäste berichten mit Hilfe einer vorbereiteten Präsentation.
Herr Göppinger führt aus, dass der Stadtteil Ohmenhausen bereits Teil der bisherigen Biosphärengebietskulisse sei. Alles was sich südlich bis zur Bahnlinie erstrecke sei angedacht in der Erweiterung Berücksichtigung zu finden.
Nach dem ersten Durchlauf durch die Bezirksgemeinden und deren Gremien werde es nichtöffentliche Vorberatungen im BVUA geben, so dass letztlich ein Beschluss im Gemeinderat der Stadt Reutlingen am 23.03.2023 ergehen könne.
Ganz allgemein könne gesagt werden, dass durch Biosphärengebiete zu einem Umdenken verholfen und ein nachhaltiges Zusammenleben und Wirtschaftlichkeit gefördert werde. Es sei ein wunderbares Beispiel für ein Zusammenspiel von lebendiger Natur, Umwelt, Mensch und Wirtschaft.
Frau Dr. Jacob setzt fort, dass im April 2023 der Lenkungskreis Biosphärengebiet zusammenfinde und tage. Hier gehe es noch nicht um detaillierte Zonierungsdarstellungen, diese würden voraussichtlich erst im Jahr 2027 über die eigens dafür gegründete AG mit den beteiligten Bezirksgemeinden erarbeitet.
Durch die Beteiligung der an die Bahnlinie angrenzenden Stadtteile Gönningen, Bronnweiler, Ohmenhausen und Betzingen, sowie Sondelfingen anteilig, sowie der Kernstadt mit kulturellen Einrichtungen und dem Rathaus, werde eine Abrundung der Gebietskulisse erreicht.
Herr Göppinger zeigt auf, dass es sich bei Biosphärengebieten um drei unterschiedlich zu betrachtende Zonen handle.
Die Kernzone würde im Besonderen Schutz erfahren und sollte vor jeglichem Zugang und vor Nutzung bewahrt werden. Dieser Bereich beanspruche gerade einmal 3% des ausgewiesenen Gesamtbiosphärengebietes.
Die Pflegezone sei mit 42% deutlich größer und liege ringsherum um die Kernzone. Diese habe den Schutz artenreicher Kulturlandschaften zur Aufgabe und die Land- und Forstbewirtschaftung unterliege gewissen Schutzmaßnahmen.
Die Entwicklungszone bilde den äußeren Kreis mit einem Anteil von 55%. Sie bilde den Lebens- und Wirtschaftsraum des Menschen ab, auch die Flächenbewirtschaftung unterliege nur den bekannten Einschränkungen, die sich aus den Umweltschutzgesetzen ergeben.
Frau Dr. Jacob wendet sich dem Nutzen zu, der mit der Entstehung von Biosphärengebieten und deren Erweiterungen einhergehe. Hier könnten Projekte realisiert werden, das Image der Kommune erheblich gesteigert, Förderprogramme für die Flächen innerhalb des Gebietes beantragt werden. Auch gebe es sodann die Ranger, Vermittler zwischen Mensch und Natur, die eigens dafür regelmäßig die Flächen aufsuchten. Neben der Landschaftsrichtlinie ergeben sich weitere großartige Vorteile.
Nach dem 23. März 2023, erläutert Herr Göppinger weiter, könnten die Bewerbungsunterlagen an den Lenkungskreis Biosphärengebiet versendet werden, damit im darauffolgenden April darüber entschieden werde.
Wenn alles seinen gewünschten Verlauf nehme, bräuchten die Menschen nicht in das Biosphärengebiet fahren, denn sie befänden sich mit Ihrem zu Hause bereits mittendrin, schließt Herr Göppinger seine Ausführungen.
Bezirksbürgermeisterin Fähnle bedankt sich für die Darstellungen und übergibt das Wort an das Gremium.
Aus dem Gremium wird zu bedenken gegeben, dass Teile des Ohmenhausener Waldes wirtschaftlich wichtig seien und ertragreich bei der Holzgewinnung. Es werde um Auskunft gebeten, inwieweit auch dieser betroffen sei und in welcher Zone er sich dann befinde. Die Wege innerhalb der Wälder auf der Gemarkung Ohmenhausens seien gut erschlossen. Nicht nur viele Spaziergänger und Wanderer nutzten diese, eben auch im Sinne eines Wirtschaftswaldes erleichterten diese Wege die Zugänglichkeit.
Weiter wäre interessant zu erfahren, ob auch der Listhof Teil des Biosphärengebietes werde.
Frau Dr. Jacob erklärt, dass stets genau betrachtet werde, ob es sich um einen Wirtschaftswald handle, der mit eingebunden werde. Hier gehe es nicht nur um die Fläche, ebenso wichtig sei auch die Nutzung derselben, um Schaden in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit und bisherigen Nutzung abzuwenden. Das Stadium der Zonierung sei hier jedoch noch nicht Kern des Prozesses und werde zu späterer Zeit intensiv behandelt.
Frau Dr. Jacob zeigt auf, dass große Flächen des Biosphärengebietes Schwäbische Alb mit Wanderwegen ausgebaut wären. Künftig hinzugewonnene Flächen sollten ebenso gut zugänglich sein und als Wandergebiete genutzt werden können. Dies beziehe sich auf alle Zonen, auch auf die Kernzone, hier gelte nur die strenge Vorgabe, dass die Fußgänger und Radfahrer auf den Wegen verbleiben und sich nicht Zutritt in besonders schützenswerte Bereiche verschafften.
Es wird die Frage um den Fürstbachbereich eingeworfen, der sich als mögliche Kernzone eignen könnte.
Herr Göppinger erklärt hier, dass die Mindestgröße 50 ha zusammenhängender Fläche nicht unterschreiten dürfe, die Fläche am Fürstbach sei sehr viel kleiner und könne damit keine Berücksichtigung finden.
Der Bezirksgemeinderat bemerkt, dass die Gesamtwaldfläche Ohmenhausens etwa 100 ha umfasst. Hier sollte jedoch ein genauerer Blick vorgenommen werden, denn es habe sich gezeigt, dass vermeintlich eigene Waldflächen bereits zur Gemarkung Gomaringen gehörten. Hier müsse die Nachbargemeinde kontaktiert werden, um derartige Fehleinschätzungen zu unterbinden.
Frau Dr. Jacob bittet um Vorschläge zu gegebener Zeit, sobald die Bewerbungsphase positiv erging.
Auf die Frage aus dem Gremium hin, ob u.U. auch Privatwaldflächen von der einschränkenden Kernzone betroffen sein könnten erklärt Frau Dr. Jacob, dass es sich
um rein städtische Waldflächen handle, deren Anteil von 3% des Gesamten sich entsprechend verringere, wenn auch Anteile von Staatswäldern einbezogen würden.
Aus dem Gremium wird die Frage um die darzustellende Kernzonenfläche aufgegriffen, die etwa 100 ha erfasse, in wieweit die Fläche hier zusammenhängend sein sollte. Weiter wird um Auskunft gebeten, ob bereits Flächen Ohmenhausens näher dazu betrachtet worden seien und möglicherweise zu gegebener Zeit vorgeschlagen würden.
Frau Dr. Jacob führt aus, dass 50 ha zusammenhängende Fläche ein Faktor wäre, der einkalkuliert werden müsse und der auch nicht unterschritten werden könne. Konkrete Überlegungen seien noch nicht angestellt worden, sobald die Bewerbung aber erfolgreich beschieden wäre, könnten erste Vorschläge durch die Förster vorab überprüft werden.
Es wird festgestellt, dass die FFH-Mähwiesen dann vermutlich zur Pflegezone zählten, dies wird von Frau Dr. Jacob bestätigt.
Aus dem Bezirksgemeinderat wird die Sorge ausgesprochen, dass in bereits vorhandenen Gewerbegebieten drastische Einschränkungen zu erwarten stünden, falls diese künftig in das Biosphärengebiet integriert würden.
Frau Dr. Jacob verweist auf Privatgärten, bei denen mit der Überarbeitung des Umweltschutzgesetzes die Verwendung von bestimmten Chemikalien bereits verboten wäre.
Herr Göppinger ergänzt, dass die Gewerbezone, wie schon das Outletgebiet Metzingen, innerhalb der Entwicklungszone des Biosphärengebietes anzusiedeln wäre. Dies erlaube mit geringsten Einschränkungen ein Wirtschafts- und Gewerbeleben.
Das Gremium bemerkt, es sehe sich einerseits in der Pflicht hier zuzustimmen, doch nicht zu wissen, was konkret folgen könnte und welche Gebiete einer jeweiligen Zonierung zufallen würden, das bereite doch ein wenig Unbehagen.
Frau Dr. Jacob weiß hier zu beruhigen. Die Ausarbeitung einer Zonierung werde nur mit dem Bezirksgemeinderat Ohmenhausen erfolgen und jeder Vorschlag müsse gemeinsam bewertet werden.
Bezirksbürgermeisterin Fähnle verliest Teile der, dem Gremium vorliegenden Beschlussvorlage-Nr.: 23/028/01 vom 01.02.2023 und bitte um
Beschlussfassung zum Beschlussvorschlag:
Die Stadt Reutlingen bewirbt sich mit den von der Verwaltung vorgeschlagenen Flächen (siehe Anlage 1) für die Erweiterungskulisse des Biosphärengebiets Schwäbische Alb.
Der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen stimmt einstimmig mit 11 von 11 Stimmen dem Beschlussvorschlag zu.
Mitteilungen
Werkstattlupe/Bürgerbeteiligung Ohmenhausen, Regionalstadtbahn
Für Mittwoch, den 14. Juni 2023 von 17:00 bis 21:00 Uhr sei der nächste Bürgerbeteiligungstermin festgelegt worden, berichtet die Vorsitzende. Dies für alle Interessierten als Vorabinformation.
Der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
RSV, Linie 2 und 22, Einladung
Aus der Fraktion CDU und Unabhängige wird berichtet, dass die Unzufriedenheit der RSV Bedienung Ohmenhausens im Ort unvermindert anhalte. Der letzte Fahrplanwechsel der RSV habe erneut nicht die erhoffte volle Wiederaufnahme des Linienverkehrs Linien 2 und 22 im Ring, wie vor der Fahrplan- und Streckenreduzierung, erbracht.
Um Klarheit für die Bürgerschaft von Ohmenhausen zu schaffen, wünscht sich die Fraktion der CDU und Unabhängigen deshalb von Seiten der RSV und der Verwaltung eine Vorstellung im Bezirksgemeinderat zu den aktuell geplanten Maßnahmen und Plänen, die erforderlich sind, um Ohmenhausen wieder vollumfänglich im Ringverkehr mit den Linien 2 und 22 zu bedienen.
Des Weiteren solle ein Planungshorizont bekannt gegeben werden, ab wann Ohmenhausen mit einer entsprechenden Fahrplananpassung rechnen könne.
Die Präsentation dieser Daten und Fakten sollte in der nächsten Bezirksgemeinderatssitzung am 29.03.2023 erfolgen.
Der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen unterstützt einstimmig das Anliegen der Fraktion der CDU und Unabhängigen und lädt Vertreter der Fachämter zur nächsten Sitzung des Bezirksgemeinderats ein.
Anfrage aus der Einwohnerschaft:
Geschwindigkeitskontrolle Hohe Straße/Neue Straße, Antrag zur Geschwindigkeitskontrolle auf der Hohen und
Neuen Straße in Ohmenhausen.
Der Bezirksgemeinderat berichtet:
Bei einem Besuch eines Ehejubiläumspaares in der Hohen Straße seien schwere Vorwürfe gemacht worden, wonach die Geschwindigkeitskontrollen von Tempo 30 zur Lärmreduzierung in ihrer Straße sehr zu wünschen übrig ließen.
Nachdem bei Baumaßnahmen die Kontaktschleifen der Geschwindigkeitsmessanlage in Höhe Neue Straße 10 beschädigt worden waren, könne seither der Verkehr nur noch in eine Richtung überwacht werden.
Der Durchgangsverkehr, vor allem der LKW Verkehr, halte sich in den Nacht- und Morgenstunden in der nicht überwachten Fahrtrichtung in keiner Weise an die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h und die Lärmbelastung habe dadurch wieder spürbar zugenommen.
Die Reparatur, der bei der Baumaßnahme beschädigten Messanlage sollte sofort in Angriff genommen werden, da dies zu Lasten der Baufirma oder deren Versicherung erfolgen sollte und daher haushaltsunschädlich sei, so Bezirksgemeinderat Koch weiter.
Des Weiteren werde erwartet, dass die Messanlage in der Neuen Straße, wie schon vom Bezirksgemeinderat Ohmenhausen mehrfach gefordert, ebenfalls wieder in Betrieb genommen werden.
Der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen stimmt dem Antrag einstimmig zu.