Nachfolgend erhalten Sie eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte aus dem öffentlichen Teil der Bezirksgemeinderatssitzung Ohmenhausen
am Mittwoch, den 22. November 2023, ab 19:00 Uhr im Veranstaltungsraum der Alte Dorfschule Ohmenhausen, Rotdornweg 4.
Bezirksgemeinderat Werner Koch, erster Stellvertreter der Bezirksbürgermeisterin, begrüßt die Damen und Herren Bezirksgemeinderäte, Herrn Schwarzenauer vom Amt für Stadtentwicklung und Vermessung, die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer, sowie die Pressevertreterin, Frau Glage.
Bezirksgemeinderat Koch gibt den Gästen die Möglichkeit ihre Anliegen vorzutragen. Hierzu bittet er um Handzeichen, um Nennung des Namens und Anliegens.
Es werden keine Anliegen und Anfragen vorgetragen.
Der Vorsitzende stellt fest, dass der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen beschlussfähig sei und eröffnet sodann die Sitzung.
Bebauungsplan „Pflegeheim Ohmenhausen“, Gemarkung Ohmenhausen – Auslegungsbeschluss, öffentliche Anhörung zur Vorlage 23/031/04 vom 16.11.2023.
Zu Gast: Herr Schwarzenauer, Amt für Stadtentwicklung und Vermessung
Die Mitzeichnung der Drucksache „Bebauungsplan Pflegeheim Ohmenhausen, Gemarkung Ohmenhausen, Auslegungsbeschluss“ vom 20.10.2023 sei nur unter Vorbehalt eingereicht worden, weil dem Gremium keine Zeit gegeben gewesen wäre, um sich einzulesen und in nichtöffentlicher Sitzung am 23.10.2023 darüber zu beraten, erklärt der erste Stellvertreter der Bezirksbürgermeisterin, Bezirksgemeinderat Koch.
Bis zur heutigen Sitzung aber wäre genug Raum gewesen, um sich in Ruhe mit der aktuell vorliegenden Drucksache 23/031/04 vom 16.11.2023 zu befassen. Bevor der Bezirksgemeinderat dazu in die Diskussion gehe, übergebe er zunächst dem Gast,
Herrn Schwarzenauer vom Amt für Stadtentwicklung und Vermessung, das Wort, um dem Gremium beratend zur Seite zu stehen.
Herr Schwarzenauer führt anhand einer Präsentation durch die wichtigsten Punkte zum Thema Neubau Pflegeheim Ohmenhausen und Auslegungsbeschluss.
Im Hinblick auf die Gemeinderatssitzung am 21.12.2023 stehe natürlich sehr zu hoffen, positiv darüber befunden werde, erklärt der Gastredner.
Dies jedoch setze voraus, dass alle beteiligten Ausschüsse darüber beraten hätten.
Mit allen erstellten Gutachten könne dann der Plan ausgelegt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Einwendungen, Anregungen würden innerhalb der einmonatigen Frist geprüft und im Anschluss beantwortet.
Dieses Verfahren stelle in der Tat eine sehr ausführliche Beteiligungsmöglichkeit dar.
Mit Ablauf der Frist wäre durch die RAH der Bauantrag beim Fachamt einzureichen.
Bereits vorab seien schon unterschiedliche Vorbereitungen getroffen, die den vorliegenden Gutachten Rechnung trügen und weitere folgten. Der Wunsch stehe nun im Raum, dass bereits im kommenden Jahr 2024 das Bauvorhaben sehr viel weiter vorangebracht werden könne.
Der Standort und die Suche danach seien gebunden gewesen an den Wunsch sehr zentral in der Ortschaft ein Pflegeheim zu installieren, wobei es im dichtbesiedelten Bereich immer schwierig wäre, ein solches Gebäude einzugliedern. Mit dem gefundenen Standort habe sich dann die Frage aufgetan, wie sich das Gebäude ästhetisch und zugleich praktisch errichten ließe.
In der Präsentation zeige sich im Vergleich zwischen dem ersten und dem aktuellen Entwurf eine Verbesserung der Gebäudegestaltung mit Öffnung zur Brühlstraße hin.
Die Freianlage wäre noch nicht final ausgestaltet, dies stehe noch an.
Zum groben Umriss des Baus wäre anzumerken, dass Satteldächer in diesem Mischgebiet vorgesehen seien, bei einem solch großen Gebäude wäre dies jedoch schwierig umzusetzen, so dass ein Flachdach geplant wäre. Das zulässige Höhenmaß werde damit im Auge behalten.
Herr Schwarzenauer zeigt detailliert die einzelnen Bauteile mit angeordneten Räumlichkeiten, Balkonen, dem Demenzfreibereich und der Außenanlage, sowie die Zufahrt und Parkierung auf.
Der Bezirksgemeinderat erbittet eine Einschätzung, wie es um möglicherweise unterschrittene Zulässigkeiten stehe, könne es hier Probleme während des Baugenehmigungsverfahrens geben?
Herr Schwarzenauer erklärt, die zu beteiligenden Ämter seien bereits vertraut mit dem Bauvorhaben. Gäbe es doch noch den ein oder anderen Einwand, so wäre dies sicherlich kein Grund, das Gesamtprojekt zu verhindern. Eine Auslegung würde nicht stattfinden, stünde es noch Problematisches zu erwarten.
Der Vorsitzende der heutigen Sitzung, Bezirksgemeinderat Koch bemerkt, dass es in den Gutachten nichts erwähnt werde, das eine Baufortschritt verzögernde Maßnahme erfordere. Möglicherweise bringe das Landratsamt und deren Untere Naturschutzbehörde noch einen Einwand vor, auch wenn dies eher weniger zu erwarten stehe, seiner Meinung nach.
Schön wäre es, wenn die vierwöchentliche Auslegungsfrist ohne Hindernisse und Einwände verstreiche.
Beschlussfassung
Der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen stimmt dem Beschlussvorschlag Bebauungsplan „Pflegeheim Ohmenhausen“, Gemarkung Ohmenhausen –Auslegungsbeschluss, öffentliche Anhörung zur Vorlage 23/031/04 vom 16.11.2023 zu.
Das Abstimmungsergebnis ergeht einstimmig mit 8 von 8 Stimmen.
Kommunalwald, Drucksache Nr. 23/091/01 vom 19.09.2023, öffentliche Anhörung
Der Vorsitzende stellt fest, dass dem Gremium die Unterlagen bereits im September 2023 zur Durchsicht zugegangen seien.
Als Grundlage für die Erarbeitung der weiteren periodischen Betriebsplanung (Forsteinrichtungserneuerung) 2025 – 2034 für den Kommunalwald der Stadt Reutlingen seien die Eigentümerzielsetzungen festzulegen. Die Eigentümerzielsetzungen würden in enger Abstimmung zwischen der Stadtverwaltung und dem Kreisforstamt –LRA Reutlingen- erarbeitet.
Der Beschlussvorschlag zur vorliegenden Beschlussvorlage laute:
Der Gemeinderat beschließt die Eigentümerzielsetzungen für den Kommunalwald der Stadt Reutlingen als Grundlage für die periodische Betriebsplanung (Forsteinrichtungserneuerung) 2025-2034.
Der Vorsitzende bittet um Wortmeldungen aus dem Gremium.
Ein Gremiumsmitglied äußert sich ausgesprochen positiv zum gut durchdachten Vorhaben. Die Informationsveranstaltung dazu habe veranschaulicht, wie hoch der Nutzen und auch der Erholungsgehalt der unsere Stadt umgebenden Wälder sei.
Der Vorsitzende, Bezirksgemeinderat Koch erwähnt löblich, dass die hiesige Forstverwaltung sehr achtsam mit dem Gut des Waldes verfahre. Nicht nur der Wald selbst sei sehr gepflegt, ebenso auch das Wegenetz. Dies erlaube dem Bezirksgemeinderat Ohmenhausen guten Gewissens zuzustimmen.
Im Zuge der öffentlichen Anhörung des Bezirksgemeinderats Ohmenhausen bittet der Vorsitzende um Handzeichen zur
Beschlussfassung:
Der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen stimmt dem Beschlussvorschlag der Drucksache 23/091/01 vom 19.09.2023 einstimmig zu.
Das Abstimmungsergebnis ergeht mit 10 von 10 Stimmen.
Mitteilungen
Linie 22, Reaktivierung, zu Gast: Herr Amtsleiter Dvorak, Amt für Stadtentwicklung und Vermessung
Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Dvorak für die Bereitschaft, dem Bezirksgemeinderat Ohmenhausen und den anwesenden Gästen die schöne Nachricht selbst zu überbringen, was die Fahrplanänderungen betreffe.
Herr Amtsleiter Dvorak führt aus, dass der Fahrplanwechsel, wie angekündigt, zum 10.12.2023 im Fahrplannetz umgesetzt werde, das Stadtbusnetz 2.0 starte dann für Ohmenhausen.
Pandemiebedingte Einschränkungen der im Jahr 2019 neu installierten Änderungen würden wieder rückgängig gemacht, vielmehr sogar noch verbessert werden.
Allein schon der wiederkehrende Ringverkehr stelle eine enorme Verbesserung für die Einwohner Ohmenhausens dar, die eine angenehmere Anbindung an die Innenstadt ermögliche.
Zu Zeiten der pandemiebedingten Einschränkungen sei es nicht abzusehen gewesen, dass diese so lange von Dauer sein würden. Selbst wenn die Quartierbusse noch nicht weder in den Dienst gingen, so dürfe sich der Busnutzer über eine bessere Taktung der Linien erfreuen, denn diese würde fortan wieder bei 20 Minuten liegen. Auch die Nachtbusse würden reaktiviert.
Die Weiterentwicklung des Netzes aus 2019 wäre von allen Seiten gewünscht und fortan Ziel der Planungen gewesen.
Im groben Überblick gestalte sich die Verbesserung derartig, dass alle neun Linien zwei Nachtfahrten anböten, auch an Freitagen, Samstagen und Sonntagen.
Die Ringlinie 2 und 22 würde wieder in Betrieb genommen.
Aufgrund realer und nicht wie bisher rein auf Berechnungen basierender Fahrtzeitbemessungen sei es künftig möglich, mehr Pünktlichkeit zu erreichen.
Nebenverkehrszeiten von 09:00 bis 12:00 würden aufgehoben, d.h. ein 20 Minutentakt würde umgesetzt, was auch die Ferienpläne betreffe (Aufhebung derselben), denn auch in Ferienzeiten müsse eine Möglichkeit gegeben sein, das Ziel im 20-Minutentakt anzufahren.
Große Einsparungen hätten sich weniger durch Maßnahmen im Bereich der Streichungen gezeigt, vielmehr in der Vermeidung von so mancher Schleifenfahrt einzelner Linien. Dies betreffe am Leonhardsplatz insbesondere die Linien 4, 9 und 6, hier werde nun eine ansehnliche Kilometerersparnis verzeichnet. Ebenso stehe es um Leerfahrten. Auch bei der Linie 7 fand sich eine Kilometereinsparung durch die Vermeidung einer unnötig gefahrenen Schleife.
Mit dem 49,- Euro Deutschlandticket sei es von nun an möglich, deutschlandweit die öffentlichen Nahverkehrsmittel zu nutzen, dies wäre ein sehr attraktives und gutes Angebot.
Der Vorsitzende bedankt sich für die vorausgegangenen Ausführungen und ergänzt, dass die vergangenen drei Jahre der Einschränkungen letztlich mit einem sehr guten Netzangebot geschlossen werden dürften. Der Reaktivierung des Ringverkehrs sehe Ohmenhausen mit Freude entgegen.
An dieser Stelle sei auch Herrn Oberbürgermeister Keck für seinen Einsatz gedankt.
Am 10.12.2023 finde an der Bushaltestelle Bodäcker ein kleines Zusammentreffen anlässlich des Busnetzes 2.0 statt, hierzu werde voraussichtlich auch Herr Oberbürgermeister Keck hinzukommen. Auch über den Besuch von Herrn Amtsleiter Dvorak würde sich Ohmenhausen sehr freuen.
Lehrschwimmbecken Ohmenhausen, Situation und Aussichten
Nach einer Anfrage beim Gebäudemanagement, wie es um die derzeitige Situation und um die Aussicht auf eine Sanierung des Lehrschwimmbeckens stehe, sei recht zügig eine Rückmeldung von Frau Amtsleiterin Berger eingegangen, berichtet der Vorsitzende.
Sie habe erklärt, dass sich die Situation am Lehrschwimmbecken in Ohmenhausen nicht verändert habe. Erforderliche Einzelmaßnahmen zur Aufrechterhaltung einer Nutzung würden so gut als möglich im Gebäudeunterhalt ausgeführt.
Eine Generalsanierung könne jedoch aus Haushalts-Gründen der Stadt Reutlingen derzeit nicht erfolgen. Es sei nicht abzusehen, dass sich bis zur Fertigstellung der Sanie-rung des Sportbaus Eduard-Spranger-Schule die finanzielle Lage der Stadt ändern würde, darum könne auch kein Zeitfenster aufgezeigt werden.
Anfragen, Anträge, Sonstiges
Lehrschwimmbecken Ohmenhausen, Situation und Aussichten
Der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen bittet das Gebäudemanagement um Mitteilung, wie es um die Versorgung stehe, wenn das Lehrschwimmbecken in Ohmenhausen längere Zeit gesperrt werde, kurzzeitige Sperrungen seien ja bereits mehrfach vorgekommen. Gäbe es dann Möglichkeiten, wenn das Lehrschwimmbecken der Eduard-Spranger-Schule fertiggestellt wäre, dorthin auszuweichen?
Für das Bezirksamt Ohmenhausen
Daniela Kaupp