Zusammenfassung der öffentlichen Bezirksgemeinderatssitzung Ohmenhausen am 21. Januar 2026

Nachfolgend erhalten Sie eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte aus dem öffentlichen Teil der Bezirksgemeinderatssitzung Ohmenhausen

am Mittwoch, den 21.01.2026 im Sitzungssaal des Bezirksamts Ohmenhausen.

                                                                                                 

Bezirksbürgermeisterin Fähnle begrüßt

die Mitglieder des Bezirksgemeinderats Ohmenhausen, sowie die Zuhörerinnen und Zuhörer.

Die Vorsitzende stellt fest, dass der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen beschlussfähig sei, ein Gremiumsmitglied habe sich für den heutigen Abend entschuldigt.

Seit der letzten Sitzung haben drei Gremiumsmitglieder ihren Geburtstag gefeiert, hierzu gratuliere sie recht herzlich.

Vor Beginn der öffentlichen Sitzung des Bezirksgemeinderats Ohmenhausen wird den Zuhörerinnen und Zuhörern die Möglichkeit gegeben Fragen zu stellen oder Hinweise und Anmerkungen vorzubringen.

Eine Einwohnerin meldet sich zu Wort und überreicht eine Unterschriftensammlung zur Erhaltung und Wiederinstandsetzung des Lehrschwimmbeckens Ohmenhausens. Diese werde dem angedachten Haushaltsantrag beigefügt, so die Bezirksbürgermeisterin.

Bezirksbürgermeisterin Fähnle eröffnet sodann die öffentliche Sitzung des Bezirksgemeinderats Ohmenhausen.

1. Haushaltsantrage, Doppelhaushaltsjahr 2026/2027

Die Vorsitzende führt aus, dass aus Presse und persönlichen Gesprächen bekannt sei, wie angespannt die städtische Haushaltslage wäre. Um einen genehmigungsfähigen Haushalt aufstellen zu können, sei es notwendig, sich auch im Stadtteil Ohmenhausen intensiv damit auseinander zu setzen.

In den vergangenen Jahren wären unter den verschiedenen Gremienzusammensetzungen aus Ohmenhausen viele Anträge bei der Stadt Reutlingen eingegangen. Zum Teil hätten diese wiederholt eingebracht werden müssen, eine Realisierung sei nicht erfolgt.

Natürlich wäre es im Interesse dieses Gremiums, das Bestmögliche für Ohmenhausen auszuschöpfen, gleichzeitig jedoch müsse deutlich gesagt werden, dass angesichts der derzeitigen Haushaltslage eine Umsetzung vieler Maßnahmen nicht erwartet werden könne.

Umso mehr aber freue sie sich über den Fortschritt beim neuen Pflegeheim, für das die Eröffnung Ende Juni 2026 vorgesehen sei.

Bevor sie das Wort an das Gremium übergebe, schlage sie eine bewusste Änderung im Vorgehen vor. Statt mehrere Anträge mit geringer Realisierungschance einzureichen, sollte sich der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen lediglich auf einen einzigen Antrag konzentrieren. Auf einen, der durch die dargestellte Notwendigkeit und Dringlichkeit in den Fokus gerückt werde und auf offene Ohren des entscheidenden Gremiums in Reutlingen stoße.

Zu den Regularien für Haushaltsanträge verweise sie auf die allgemeinen Regeln für Gemeinderatsbeschlüsse gemäß § 37 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg. Haushaltsanträge die einstimmig oder mehrheitlich positiv beschieden werden, würden eingereicht.

Hier bittet die Vorsitzende um Handzeichen, ob diese Vorgehensweise stimmig sei.

Das Gremium stimmt dem zu.

Herzlich begrüße sie an dieser Stelle den Schulleiter der Waldschule Ohmenhausen, der für die Entscheidungsfindung viel beitragen könne, welche Vorhaben für Ohmenhausens Schulbetrieb besondere Aufmerksamkeit verdienten.

Die Vorsitzende übergibt das Wort an das Gremium.

Aus dem Gremium wird erklärt, in der letzten Fraktionssitzung habe man sich dafür ausgesprochen, lediglich einen Haushaltsantrag zu stellen. Das Lehrschwimmbecken Ohmenhausen werde dabei priorisiert.

Herr Schulleiter Sautter wird um Darstellung seiner Sicht gebeten. Dieser erklärt, er unterstütze den Antrag, der die Wiederinbetriebnahme des Lehrschwimmbeckens ermögliche.

Unbenommen sei die Mensa noch immer eine Herzensangelegenheit. Doch der derzeit eingeführte 4-Schicht-Betrieb funktioniere sehr gut und ermögliche es jedem Kind, seine Mahlzeit in Ruhe einzunehmen. Durch die sauber durchstrukturierte Organisation aller Abläufe gebe es hier keine Probleme. Natürlich wäre der Neubau oder ein Umbau schön, notwendig jedoch nicht, vor allem ließen die zurückgehenden Schülerzahlen hier keine glaubwürdige Argumentation zu.

Die Turnhalle zeige allmählich auch so manches technische Problem und doch lasse sie sich noch nutzen.

Was allerdings nicht zur Verfügung stehe, das sei das Lehrschwimmbecken. Dem gegenüber stehe eine funktionierende Mensa, die sich bestens nutzen lasse.

Nach regem und intensivem Austausch, ob die Sanierung des Lehrschwimmbeckens und/oder eine Sanierung, bzw. ein Neubau der Schulmensa in Betracht gezogen sollte und der anschließenden Abstimmung darüber, ob ein oder zwei Anträge gestellt würden, wird nachfolgend beschriebener Haushaltsantrag eingereicht:

Sanierungsmaßnahme Lehrschwimmbecken Ohmenhausen.

Ausführlicher Antrag mit Begründung:

Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage der Stadt Reutlingen wurde im Stadtbezirk Ohmenhausen bewusst entschieden, für das Doppel-Haushaltsjahr 2026/2027 lediglich einen Antrag zu stellen und auf all jene zu verzichten, die seit Jahren beantragt wurden und teilweise genehmigt in den jeweiligen Haushalt eingestellt worden sind.

Wir bitten deshalb, die Dringlichkeit dieses Antrages bei den weiteren Haushaltsberatungen zu berücksichtigen.

Das Lehrschwimmbecken Ohmenhausen stellt seit viele Jahren einen wichtigen Bestandteil der schulischen, sportlichen und außerschulischen Infrastruktur dar. Es wird intensiv genutzt durch Schulen aus Ohmenhausen und anderer Teilgemeinden, durch die Volkshochschule Reutlingen, örtliche Sportvereine, sowie im Rahmen des Sportabzeichens.

Die Nutzung des Lehrschwimmbeckens beschränkt sich demnach nicht ausschließlich auf den Stadtbezirk Ohmenhausen, sondern hat eine überörtliche Bedeutung für die Teilorte Gönningen und Bronnweiler, sowie für Nutzerinnen und Nutzer aus der Innenstadt. Das Lehrschwimmbecken ist sehr gut ausgelastet. Die Nachfrage nach Schwimmkursen übersteigt heute das hier vorhandene Angebot der VHS, des TSV Betzingen, des SVO, SAV.

Für die Wiederinbetriebnahme, sowie die Sicherstellung des Betriebes des Lehrschwimmbeckens ist die Errichtung einer neuen Lüftungsanlage zwingend erforderlich. Vorgesehen ist eine extern an der Halle angebrachte Lüftungsanlage. Der hier notwendige Platz ist außen an der Halle vorhanden.

Durch die Maßnahme werden die technischen Voraussetzungen für die Wiederinbetriebnahme geschaffen und der genehmigungsfähige Betrieb des Lehrschwimmbeckens gesichert.

Maßnahmen:

Der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen bittet um die Einstellung der notwendigen Mittel -hier 250.000,- Euro-, zur Wieder-Inbetriebnahme und Aufrechterhaltung des

Lehrschwimmbeckens Ohmenhausen durch die Errichtung einer neuen, externen an der Halle angebrachten Lüftungsanlage.

Der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen stimmt mehrheitlich dem Haushaltsantrag zu.

Mitteilungen

Stützmauer und Straßenbeschaffenheit, Unter Steigstraße Ohmenhausen, Antrag vom 26.11.2025

Bezirksbürgermeisterin Fähnle verliest die Antwort des Fachamtes

„Bei der Stützmauer in der Unteren Steigstraße werden schon seit mehreren Jahren, zur Sicherstellung der Verkehrs- und Standsicherheit, Deformationsmessungen durchgeführt. Im unteren Bereich der Stützmauer wurden bei Belagsarbeiten bestehende Referenzpunkte für die Deformationsmessungen entfernt. Diese mussten wieder neu angebracht werden und es erfolgte eine sogenannte Nullmessung als Grundlage für weitere Messungen.

Auf der Grundlage der Messung vom April 2025 kann derzeit von keiner akuten Gefährdung ausgegangen werden. Weitere Aufschlüsse können erst nach der nächsten Messung erfolgen, die Anfang 2026 durchgeführt wird. Des Weiteren wird die Straße und der Gehweg zusätzlich auf Rissbildungen beobachtet. Falls sich aufgrund der nächsten Messung eine Veränderung ergeben würde, die eine akute Gefährdung zur Folge hätte, werden wir entsprechende Maßnahmen zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit im Straßenbereich veranlassen.

Die Setzungen im Straßenbereich, auf halber Höhe der Stützmauer, sind bei uns bekannt und ebenfalls in der Beobachtung. Es müssen noch verschiedene Untersuchungen durchgeführt werden um die Ursache für die Setzungen zu ermitteln. Sobald wir ein Ergebnis haben werden wir entsprechend Maßnahmen veranlassen“.

Der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

Wasenstraße, erneuter Handlungsbedarf und kurzfristige Maßnahmen

Die Vorsitzende berichtet, erneut habe sie sich an das Amt für öffentliche Ordnung gewendet, weil der Zustand in der Wasenstraße kaum tragbar sei. Am 22.12.25 wäre folgende Antwort eingegangen:

„Wie überall gibt es leider auch in der Wasenstraße den ein oder anderen Temposünder. Die Durchschnittsgeschwindigkeit von 27 km/h zeigt jedoch, dass in der Straße kein allgemeines Problem mit zu hohen Geschwindigkeiten vorliegt. Zum Thema Engstellen durch parkende Fahrzeuge möchte ich nochmal auf das beigefügte Schaubild hinweisen und anmerken, dass das Parken in der gesamten Straße lediglich in den 4 Lücken zulässig ist. Wir sehen in der Wasenstraße weiterhin keinen akuten Handlungsbedarf und halten einen erneuten Ortstermin daher nicht für erforderlich“.

Ein Vororttermin sei vorgeschlagen worden.

Der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

Anfragen, Anträge, Sonstiges

Es liegen keine Anträge vor.

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