Zusammenfassung der öffentlichen Sitzung des Bezirksgemeinderats Ohmenhausen am 17. Juni 2026

Nachfolgend erhalten Sie eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte aus dem öffentlichen Teil der Bezirksgemeinderatssitzung Ohmenhausen

am Mittwoch, den 17. Juni 2026 im Sitzungssaal des Bezirksamts Ohmenhausen.

                                                                                     

Bezirksbürgermeisterin Fähnle begrüßt

die Mitglieder des Bezirksgemeinderats Ohmenhausen,

Herrn Kuzuhara vom Gebäudemanagement Reutlingen,

die anwesenden Gäste, Zuhörerinnen und Zuhörer, wie auch die Pressevertreterin.

Die Vorsitzende stellt fest, dass der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen beschlussfähig sei, auch wenn sich zwei Gremiumsmitglieder für den heutigen Abend entschuldigt haben.

Vor Beginn der öffentlichen Sitzung sei den Zuhörerinnen und Zuhörern die Möglichkeit gegeben, sich mit Fragen oder Anregungen zu Wort zu melden.

Aus einer Vielzahl der Zuhörerschaft wird Bereitschaft signalisiert, sich für den Erhalt und die Sanierung des Lehrschwimmbeckens Ohmenhausen einsetzen zu wollen.

Bezirksbürgermeisterin Fähnle eröffnet sodann die öffentliche Sitzung des Bezirksgemeinderats Ohmenhausen.

Lehrschwimmbecken Ohmenhausen, öffentliche Anhörung des Bezirksgemeinderats Ohmenhausen zur Beschlussvorlage

Generalsanierung des Lehrschwimmbads in Ohmenhausen Zustimmung zur Einreichung einer Projektskizze im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens zum Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten (Schwimmbäder)" - Antrag der CDU-Fraktion vom 04.05.2026: Landesprogramm: Sanierung kommunaler Sportstätten - SKS - Schwimmbäder, Schwimmhalle Ohmenhausen

Zu Gast Herr Kuzuhara, Gebäudemanagement Reutlingen

Beschlussfassung zur Drucksache 26/005/014.1 vom 28.05.2026

1. Der Einreichung einer Projektskizze zur Förderung der Generalsanierung des Lehrschwimmbades in Ohmenhausen im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (Schwimmbäder)“ wird zugestimmt.

2. Den Sanierungsmaßnahmen am Lehrschwimmbad Ohmenhausen mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von ca. 6,24 Mio. Euro wird, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2026/2027 sowie der Aufnahme in das Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (Schwimmbäder)“, im Grundsatz zugestimmt.

Der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen spricht sich einstimmig mit 9 von 9 Stimmen für den Beschlussvorschlag aus.

Vermarktung des Bauplatzes Flurstück 284/2, Betzinger Straße, Gemarkung Ohmenhausen, -Abschluss des Verfahrens, Beschlussvorlage 26/008/01 OR vom 13.05.2026

Das mit der GR-Drs 25/008/04 OR beschlossene Vermarktungsverfahren wird aufgehoben.

Die Verwaltung hat die Vermarktung des Bauplatzes Flst. 284/2, Betzinger Straße, Gemarkung Ohmenhausen in Form eines Bieterverfahrens durchgeführt. Das Verfahren ist ergebnislos ausgegangen. Hier wird auf die GR-Drs 25/008/04 OR verwiesen, mit der die Vergabe des Bauplatzes Flst. 284/2, Betzinger Straße, Gemarkung Ohmenhausen beschlossen worden war.

Der Bezirksgemeinderat Ohmenhausen spricht sich einstimmig mit 9 von 9 Stimmen für den Beschlussvorschlag aus.

Mitteilungen

Gefährliche Ausfahrt Kreuzung Eichenweg/Jungholzweg, Antrag vom 22.10.2025

Stellungnahme des Fachamtes:

„Die betreffende Einmündung befindet sich in einer Tempo 30-Zone. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss gem. § 45 Abs. 1c StVO grundsätzlich die Vorfahrtsregel "Rechts vor Links" gelten. Eine Abweichung von dieser gesetzlichen Regelung ist hier nicht geboten.

Auf der gegenüber der Bushaltestelle liegenden Straßenseite befindet sich bereits ein absolutes Haltverbot. Unter Berücksichtigung der Straßenbreite von 6,50 m, der geringen Verkehrsstärke und der guten Sichtbeziehung durch den geraden Straßenverlauf ist das vorhandene Haltverbot absolut ausreichend.

Die durch die Hecke bedingten Sichteinschränkungen sind im Vergleich zu vielen Einmündungen in vergleichbaren Wohngebieten und Tempo 30-Zonen nicht übermäßig und stellen keine Ausnahme oder erhöhte Gefahr dar. Es ist zumutbar und nicht unüblich, dass der wartepflichtige Verkehr die Geschwindigkeit an Rechts-vor-Links-Einmündungen verringern muss um die Verkehrssituation vollständig überblicken zu können.

Nach Betrachtung der Situation vor Ort sehen wir derzeit keine weiteren verkehrsrechtlichen Maßnahmen vor.“

Anfragen, Anträge, Sonstiges

keine

Bezirksamt Ohmenhausen

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