Nachfolgend erhalten Sie eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte aus der Konstituierenden Bezirksgemeinderatssitzung am 11. Juli 2019 im Anschluss an die öffentliche Sitzung im Rathaus Reicheneck, Alte Dorfstraße 25
Das Gremium ist einstimmig einverstanden mit der vorliegenden Tagesordnung.
Es werde nun vor der Verpflichtung auf einige wichtige Vorschriften der Gemeindeordnung hingewiesen, die für die Arbeit der Bezirksgemeinderäte wichtig seien.
Der Vorsitzende zitiert auszugsweise aus:
Im Anschluss daran verliest der Vorsitzende die folgende Verpflichtungsformel und verpflichtet jeden Bezirksgemeinderat und jede Bezirksgemeinderätin durch ein "Ich gelobe es" und per Handschlag.
„Ich gelobe Treue der Verfassung, gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“
Der Vorsitzende beglückwünscht die neu verpflichteten Bezirksgemeinderäte, verbunden mit den Wünschen auf gute Gesundheit und allzeit konstruktive Zusammenarbeit im Gremium. Die Verpflichtung des neuen Bezirksbürgermeisters/in durch Handschlag des an Jahren Ältesten erfolge erst nach der Wahl und Bestätigung des Vorschlages durch den Gemeinderat der Stadt Reutlingen, führt der Vorsitzende weiter aus.
Die Wahl zum Vorschlag an den Gemeinderat Reutlingen erfolgt auf Wunsch des Bezirksgemeinderats Reicheneck mit Stimmzetteln und geheim. Für die Ermittlung aller Wahlergebnisse werden bestimmt: Bezirksgemeinderätin Walker und Bezirksgemeinderat Schick. Das Abstimmungsergebnis ergibt sich aus 6 abgegeben Stimmen, mit 5 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung.
Bezirksgemeinderat Altmann erklärt, er nehme das Amt des Bezirksbürgermeisters nach erfolgter Bestätigung durch den Gemeinderat der Stadt Reutlingen an und bedanke sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen.
Die Wahl zum Vorschlag an den Gemeinderat Reutlingen erfolgt auf Wunsch des Bezirksgemeinderats Reicheneck offen und per Handzeichen. Abgegeben werden 6 Stimmen. Der Vorschlag wird einstimmig angenommen.
Bezirksgemeinderätin Krause erklärt, sie nehme das Amt der 1. Stellvertreterin des Bezirksbürgermeisters nach erfolgter Bestätigung durch den Gemeinderat der Stadt Reutlingen an.
Der Vorsitzende bittet um Vorschläge für
Die Wahl zum Vorschlag an den Gemeinderat Reutlingen erfolgt auf Wunsch des Bezirksgemeinderats Reicheneck offen und per Handzeichen.
Abgegeben werden 6 Stimmen. Der Vorschlag wird einstimmig angenommen.
Bezirksgemeinderat Reusch erklärt, er nehme das Amt des 2. Stellvertreters des Bezirksbürgermeisters nach erfolgter Bestätigung durch den Gemeinderat der Stadt Reutlingen an.
„Der Bezirksgemeinderat Reicheneck schlägt dem Gemeinderat der Stadt Reutlingen zur Wahl des 2. Stellvertreters des Bezirksbürgermeisters für den Stadtbezirk Reicheneck Bezirksgemeinderat Ulrich Reusch vor“
Daraus ergeben sich als Vorschläge an den Gemeinderat der Stadt Reutlingen:
Zur Wahl der Mitglieder in den Vermittlungsausschuss nach § 15 Hauptsatzung
Der Vorsitzende erklärt, der Bezirksbürgermeister nehme automatisch einen Sitz im Vermittlungsausschuss ein und werde an dieser Stelle nicht gewählt.
Nach kurzem Austausch einigt sich der Bezirksgemeinderat auf die in der nachstehend aufgeführten Tabelle genannten Personen für den Vermittlungsausschuss.
Die Wahl erfolgt offen und per Handzeichen.
Für das Bezirksamt Reicheneck
Daniela Kaupp
Das Gremium ist einstimmig einverstanden mit der vorliegenden Tagesordnung.
Begrüßung und Verpflichtung der neu- und wiedergewählten Bezirksgemeinderäte
Der Vorsitzende heißt die wiedergewählten und neuen Bezirksgemeinderäte und Bezirksgemeinderätinnen für die bevorstehende Amtszeit willkommen.Es werde nun vor der Verpflichtung auf einige wichtige Vorschriften der Gemeindeordnung hingewiesen, die für die Arbeit der Bezirksgemeinderäte wichtig seien.
Der Vorsitzende zitiert auszugsweise aus:
- § 17 (Pflichten ehrenamtlich tätiger Bürger),
- § 18 (Ausschluss wegen Befangenheit),
- § 32 (Rechtsstellung der Gemeinderäte),
- § 34 (Einberufung der Sitzung, Teilnahmepflicht),
- § 35 (Öffentlichkeit der Sitzung).
Im Anschluss daran verliest der Vorsitzende die folgende Verpflichtungsformel und verpflichtet jeden Bezirksgemeinderat und jede Bezirksgemeinderätin durch ein "Ich gelobe es" und per Handschlag.
„Ich gelobe Treue der Verfassung, gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“
Der Vorsitzende beglückwünscht die neu verpflichteten Bezirksgemeinderäte, verbunden mit den Wünschen auf gute Gesundheit und allzeit konstruktive Zusammenarbeit im Gremium. Die Verpflichtung des neuen Bezirksbürgermeisters/in durch Handschlag des an Jahren Ältesten erfolge erst nach der Wahl und Bestätigung des Vorschlages durch den Gemeinderat der Stadt Reutlingen, führt der Vorsitzende weiter aus.
Vorschlag gem. § 71 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 7 GemO an den Gemeinderat
-
zur Wahl der Bezirksbürgermeisterin/des Bezirksbürgermeisters
-
zur Wahl seiner Stellvertreterin/seines Stellvertreters
Zur Wahl des Bezirksbürgermeisters
Der Vorsitzende bittet um Vorschläge fürdie Wahl des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin Reicheneck.
Bezirksgemeinderat Ulrich Altmann stellt sich zur Wahl.Die Wahl zum Vorschlag an den Gemeinderat Reutlingen erfolgt auf Wunsch des Bezirksgemeinderats Reicheneck mit Stimmzetteln und geheim. Für die Ermittlung aller Wahlergebnisse werden bestimmt: Bezirksgemeinderätin Walker und Bezirksgemeinderat Schick. Das Abstimmungsergebnis ergibt sich aus 6 abgegeben Stimmen, mit 5 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung.
Bezirksgemeinderat Altmann erklärt, er nehme das Amt des Bezirksbürgermeisters nach erfolgter Bestätigung durch den Gemeinderat der Stadt Reutlingen an und bedanke sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen.
Beschluss
„Der Bezirksgemeinderat Reicheneck schlägt dem Gemeinderat der Stadt Reutlingen zur Wahl des Bezirksbürgermeisters für den Stadtbezirk Reicheneck Bezirksgemeinderat Ulrich Altmann vor.“Zur Wahl seiner Stellvertreterin/seines Stellvertreters
Der Vorsitzende bittet um Vorschläge fürdie Wahl des/der 1. Stellvertreters/Stellvertreterin des Bezirksbürgermeisters.
Vorgeschlagen wird Bezirksgemeinderätin Birgit Krause.Die Wahl zum Vorschlag an den Gemeinderat Reutlingen erfolgt auf Wunsch des Bezirksgemeinderats Reicheneck offen und per Handzeichen. Abgegeben werden 6 Stimmen. Der Vorschlag wird einstimmig angenommen.
Bezirksgemeinderätin Krause erklärt, sie nehme das Amt der 1. Stellvertreterin des Bezirksbürgermeisters nach erfolgter Bestätigung durch den Gemeinderat der Stadt Reutlingen an.
Beschluss
„Der Bezirksgemeinderat Reicheneck schlägt dem Gemeinderat der Stadt Reutlingen zur Wahl des 1. Stellvertreters des Bezirksbürgermeisters für den Stadtbezirk Reicheneck Bezirksgemeinderätin Birgit Krause vor“Der Vorsitzende bittet um Vorschläge für
die Wahl des/der 2. Stellvertreters/Stellvertreterin des Bezirksbürgermeisters.
Vorgeschlagen wird Bezirksgemeinderat Ulrich Reusch.Die Wahl zum Vorschlag an den Gemeinderat Reutlingen erfolgt auf Wunsch des Bezirksgemeinderats Reicheneck offen und per Handzeichen.
Abgegeben werden 6 Stimmen. Der Vorschlag wird einstimmig angenommen.
Bezirksgemeinderat Reusch erklärt, er nehme das Amt des 2. Stellvertreters des Bezirksbürgermeisters nach erfolgter Bestätigung durch den Gemeinderat der Stadt Reutlingen an.
Beschluss
„Der Bezirksgemeinderat Reicheneck schlägt dem Gemeinderat der Stadt Reutlingen zur Wahl des 2. Stellvertreters des Bezirksbürgermeisters für den Stadtbezirk Reicheneck Bezirksgemeinderat Ulrich Reusch vor“
Vorschlag an den Gemeinderat
zur Wahl der Sachverständigen und deren Stellvertreter für die gemeinderätlichen Ausschüsse:
- Verwaltungs-, Kultur- und Sozialausschuss (VKSA)
- Finanzausschuss (FA)
- Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss (BVUA)
- Umlegungsausschuss.
Zur Wahl der Mitglieder in den Vermittlungsausschuss nach § 15 Hauptsatzung
Zur Wahl der Sachverständigen und deren Stellvertreter für die gemeinderätlichen Ausschüsse
Die jeweilige Wahl zum Vorschlag an den Gemeinderat Reutlingen erfolgt auf Wunsch des Bezirksgemeinderats Reicheneck offen und per Handzeichen.Daraus ergeben sich als Vorschläge an den Gemeinderat der Stadt Reutlingen:
Ausschuss | Amt | Name |
---|---|---|
VKSA
|
Sachverständige | Bettina Binder |
Stellvertreterin | Chantal Walker | |
Finanz- und Wirtschaftsausschuss |
Sachverständiger | Michael Schick |
Stellvertreter | Ulrich Reusch | |
BVUA | Sachverständiger | Dieter Kehrer |
Stellvertreterin | Birgit Krause | |
Umlegungsausschuss | Sachverständige | Birgit Krause |
Stellvertreter | Dieter Kehrer |
Zur Wahl der Mitglieder in den Vermittlungsausschuss nach § 15 Hauptsatzung
Der Vorsitzende erklärt, der Bezirksbürgermeister nehme automatisch einen Sitz im Vermittlungsausschuss ein und werde an dieser Stelle nicht gewählt.
Nach kurzem Austausch einigt sich der Bezirksgemeinderat auf die in der nachstehend aufgeführten Tabelle genannten Personen für den Vermittlungsausschuss.
Die Wahl erfolgt offen und per Handzeichen.
Beschluss
„Der Bezirksgemeinderat Reicheneck bestimmt als Mitglieder und deren Stellvertreter in den Vermittlungsausschuss nach § 15 Hauptsatzung die in der nachstehend aufgeführten Tabelle genannten Personen.“Amt | Name |
---|---|
Mitglieder | Bettina Binder |
Ulrich Reusch | |
Chantal Walker | |
Stellvertreter | Birgit Krause |
Michael Schick | |
Dieter Kehrer |
Für das Bezirksamt Reicheneck
Daniela Kaupp