Nachfolgend erhalten Sie eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte der öffentlichen Sitzung am Dienstag, 09. Oktober 2018, 19.30 Uhr bis 20:45 Uhr im Rathaus Rommelsbach (Sitzungssaal), Bei der Kirche 10, 72768 Reutlingen
Der Vorsitzende teilt mit, dass die Freiwillige Feuerwehr Rommelsbach diese Nische aus ihren Mitteln mit einem Gitter verschließen wird.
Er fragt nach, ob die beim Ortsentwicklungskonzept angesprochene Maßnahme, dass die Egertstraße Einbahnstraße wird, realisiert wird. Das wäre für die Schulkinder wesentlich sicherer.
2.1 Infoabend Unterbringung Flüchtlinge
Am 24.09.2018 hat im Gemeindehaus ein Infoabend über die Unterbringung von Flüchtlingen stattgefunden. Er war sehr gut besucht: Etwa 120 Besucher waren anwesend und 80 Personen haben sich bereit erklärt sich in Zukunft beim Willkommenskreis zu engagieren.
Frau Bächtiger und Herr Milles von der Stadtverwaltung gaben folgende Informationen:
Beim Lärmaktionsplan 2007/2009 ging es in erster Linie darum, eine Lärmkartierung zu erstellen. Bei der ersten Fortschreibung wurden verkehrsrechtliche Maßnahmen wie Geschwindigkeitsreduktion umgesetzt. Nun sollen neue Lärmaktionspläne aufgestellt werden unter Berücksichtigung der neuen Werte. Die Lärmwerte werden nicht gemessen sondern errechnet.
In Reutlingen werden alle Straßen, auf denen mehr als 4000 Fahrzeuge am Tag fahren, kartiert. In Rommelsbach betrifft dies die Straßen Kniebisstraße, Ermstalstraße, Bei der Kirche und Württemberger Straße. Die Kniebisstraße und Ermstalstraße sind Straßenabschnitte mit vordringlichem Handlungsbedarf.
Im Gewerbebereich hat Rommelsbach keine Probleme mit Lärm und auch der Schienenbetrieb betrifft Rommelsbach nicht.
Das weitere Vorgehen wird sein, dass der Lärmaktionsplan für vier bis sechs Wochen öffentlich ausgelegt wird. Die Öffentlichkeit wird über Zeitungen, Fernsehen und Internet darüber informiert.
Herr Lude informiert, dass eine Gemeinde vor dem Verwaltungsgerichtshof geklagt hat und nun trotz des Nichterreichens der Lärmgrenze Tempe 30 einführen darf. Er geht davon aus, dass nun auch die Stadtverwaltung größere Chancen hat Tempo 30 auf derKniebisstraße und in der Ermstalstraße anzuordnen. Die Grundzuständigkeit liegt seiner Meinung nach jedoch weiter beim Regierungspräsidium.
BezGRin Gaiser sagt, dass der BezGR bei der Sanierung der Kniebisstraße beantragt hat, dass Flüsterasphalt verwendet wird. Damals erhielt der BezGR die Auskunft, dass Flüsterasphalt keine Lärmreduzierung bringen würde. In der Zwischenzeit hat sie jedoch erfahren, dass in andere Gemeinden Flüsterasphalt auf allen Straßen verwendet wird.
Herr Lude bestätigt, dass der Flüsterasphalt 2-3 dBA Lärmreduzierung bringt.
BezGR Leitenberger fragt ob es noch andere verkehrsberuhigende Maßnahmen außer Tempo 30 gibt. Er ist der Meinung, dass Tempo 30 evtl. Probleme bereiten könnte und schlägt vor, dass Tempo 40 angeordnet wird und ein Nachtfahrverbot für LKW’s. Er fragt nach, warum die Straße „Bei der Kirche“ nicht mit einbezogen wurde, da dort auch sehr viele Fahrzeuge fahren.
BezGR Kern denkt, dass Tempo 40 besser wäre. Er meint, dass es gut wäre wenn die Regelgeschwindigkeit auf 40 km/h reduziert werden würde, da man dann viele Schilder einsparen könnte. Herr Lude kann sich vorstellen, dass dies in einigen Jahren soweit kommen kann.
Zurzeit ist die Regelgeschwindigkeit innerorts 50 km/h und alles andere muss ausgeschildert werden. Er weist darauf hin, dass Tempo 30, 2 bis 3 dBA reduziert, Tempo 40 nur die Hälfte.
Er betont, dass sich die Stadtverwaltung durch das neue Buskonzept und das neue Radkonzept eine Verminderung der Fahrzeuge erhofft.
Sobald wie möglich, Ende Oktober/November 2018 wird die Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.
BezGR Leitenberger fragt nach ob im Haushalt 2019 Mittel für die Umsetzung eingestellt wurden. Herr Lude teilt mit, dass für die Einführung von Tempo 30 keine Haushaltsmittel benötigt werden.
1. Einwohnerfragestunde
1.1 Öffentliche Toilette
Ein Bürger beantragt, in Rommelsbach eine öffentliche Toilette zu errichten. Immer wieder stellt er fest, dass Menschen in einer Nische an der Rückseite der Gemeindehalle ihre Notdurft verrichten.Der Vorsitzende teilt mit, dass die Freiwillige Feuerwehr Rommelsbach diese Nische aus ihren Mitteln mit einem Gitter verschließen wird.
1.2 Durchfahrtsverbot für LKWs
Ein Bürger fragt nach, warum es in den umgebenden Ortschaften immer mehr Durchgangsstraßen gibt, bei denen ein Durchfahrtsverbot für LKW angeordnet ist, während in der Kniebisstraße weiterhin ungehindert LKWs fahren dürfen. Er ist der Meinung, dass große LKWs auf Bundesstraßen und Autobahnen gehören und nicht auf Ortsdurchgangsstraßen. Er spricht nochmals die Kreuzung Kniebisstraße/Egertstraße an. Die Kreuzung ist für Fußgänger sehr gefährlich, da immer wieder Autos auf den Gehweg ausweichen. Der Lärm und die Geruchsbelästigung nehmen immer mehr zu. Nach seinem Wissen sollte der Lärmaktionsplan bei 6500-7000 Fahrzeugen einschreiten. Diese Zahl wird in der Kniebisstraße bei Weitem übertroffen.Er fragt nach, ob die beim Ortsentwicklungskonzept angesprochene Maßnahme, dass die Egertstraße Einbahnstraße wird, realisiert wird. Das wäre für die Schulkinder wesentlich sicherer.
1.3 Tempo 30 im Reisweg
Eine Bürgerin hat festgestellt, dass im Reisweg zwar Tempo 30 ausgeschildert ist, sich aber niemand daran hält. Im Reisweg sind viele Schul- und Kindergartenkinder unterwegs, für die es sehr gefährlich ist , wenn Autos so schnell fahren. Sie bittet darum, regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen im Reisweg durchzuführen.1.4 Fußgängerampel Reisweg/Württemberger Straße
Des Weiteren teilt sie mit, dass die Fußgängerampel Ecke Reisweg/Württemberger Straße häufig bei Rot überfahren wird, da diese von Fahrzeugen, die aus dem Reisweg kommen, übersehen wird. Fahrzeuge, die auf der Württemberger Straße fahren, geben nach dem vor der Ampel stehenden 50 km-Schild Gas und beachten die Ampel ebenfalls nicht. Sie bittet darum, zu überprüfen, ob es Möglichkeiten gibt, dies zu ändern.2. Mitteilungen
Der Vorsitzende teilt Folgendes mit:2.1 Infoabend Unterbringung Flüchtlinge
Am 24.09.2018 hat im Gemeindehaus ein Infoabend über die Unterbringung von Flüchtlingen stattgefunden. Er war sehr gut besucht: Etwa 120 Besucher waren anwesend und 80 Personen haben sich bereit erklärt sich in Zukunft beim Willkommenskreis zu engagieren.
Frau Bächtiger und Herr Milles von der Stadtverwaltung gaben folgende Informationen:
- In der Gemeinschaftsunterkunft in der Oferdinger Straße werden bevorzugt, aber nicht ausschließlich Familien untergebracht. Unter den Bewohnern werden auch Alleinreisende sein.
- Die Unterkunft ist mit Fördermitteln des Landes zur Flüchtlingsunterbringung gefördert, deshalb wird sie mit Flüchtlingen belegt.
- Flüchtlingskinder werden bei der Suche nach einem Kindergartenplatz nicht „verteilt“, sondern melden sich wie jedes andere Kind beim AnkeR an und bekommen ihren Kindergartenplatz nach den für alle gleich geltenden Kriterien.
2.2 Haushaltsanträge 2019/2020
Der Bezirksgemeinderat Rommelsbach hat verschiedene Anträge zum Haushalt 2019/2020 gestellt:- Sanierung städt. Grundstücke nördliche Kniebisstraße:
- nicht im Haushaltsplanentwurf enthalten
- Sanierung/Umgestaltung Kreisverkehrsplatz Ortsmitte:
- nicht im Haushaltsplanentwurf enthalten
- Sanierung des Rathausvorplatzes:
- wird noch 2018 erledigt
- Mittel für Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung:
- im Haushaltsplanentwurf enthalten
- Beleuchtung Aussegnungshalle:
- ist bereits erledigt
- Erweiterungsbau Mensa
- im Haushaltsplanentwurf enthalten
3. EU- Umgebungslärmrichtlinie 2. Fortschreibung 2017/2018 - Stand der Lärmkartierung und weiteres Vorgehen, GR-Drucksache 18/107/01 vom 23.08.2018
Der Vorsitzende begrüßt Herrn Lude, Fachgebietsleiter für Straßen- und Verkehrsplanung beim Tiefbauamt. Herr Lude erläutert, dass es sich bereits um die zweite Fortschreibung handelt. Der erste Lärmaktionsplan wurde 2007/2009 erstellt. Die erste Fortschreibung war 2012/2013. Da es sich um EU-Richtlinien handelt, muss die Öffentlichkeit miteinbezogen werden.Beim Lärmaktionsplan 2007/2009 ging es in erster Linie darum, eine Lärmkartierung zu erstellen. Bei der ersten Fortschreibung wurden verkehrsrechtliche Maßnahmen wie Geschwindigkeitsreduktion umgesetzt. Nun sollen neue Lärmaktionspläne aufgestellt werden unter Berücksichtigung der neuen Werte. Die Lärmwerte werden nicht gemessen sondern errechnet.
In Reutlingen werden alle Straßen, auf denen mehr als 4000 Fahrzeuge am Tag fahren, kartiert. In Rommelsbach betrifft dies die Straßen Kniebisstraße, Ermstalstraße, Bei der Kirche und Württemberger Straße. Die Kniebisstraße und Ermstalstraße sind Straßenabschnitte mit vordringlichem Handlungsbedarf.
Im Gewerbebereich hat Rommelsbach keine Probleme mit Lärm und auch der Schienenbetrieb betrifft Rommelsbach nicht.
Das weitere Vorgehen wird sein, dass der Lärmaktionsplan für vier bis sechs Wochen öffentlich ausgelegt wird. Die Öffentlichkeit wird über Zeitungen, Fernsehen und Internet darüber informiert.
Herr Lude informiert, dass eine Gemeinde vor dem Verwaltungsgerichtshof geklagt hat und nun trotz des Nichterreichens der Lärmgrenze Tempe 30 einführen darf. Er geht davon aus, dass nun auch die Stadtverwaltung größere Chancen hat Tempo 30 auf derKniebisstraße und in der Ermstalstraße anzuordnen. Die Grundzuständigkeit liegt seiner Meinung nach jedoch weiter beim Regierungspräsidium.
BezGRin Gaiser sagt, dass der BezGR bei der Sanierung der Kniebisstraße beantragt hat, dass Flüsterasphalt verwendet wird. Damals erhielt der BezGR die Auskunft, dass Flüsterasphalt keine Lärmreduzierung bringen würde. In der Zwischenzeit hat sie jedoch erfahren, dass in andere Gemeinden Flüsterasphalt auf allen Straßen verwendet wird.
Herr Lude bestätigt, dass der Flüsterasphalt 2-3 dBA Lärmreduzierung bringt.
BezGR Leitenberger fragt ob es noch andere verkehrsberuhigende Maßnahmen außer Tempo 30 gibt. Er ist der Meinung, dass Tempo 30 evtl. Probleme bereiten könnte und schlägt vor, dass Tempo 40 angeordnet wird und ein Nachtfahrverbot für LKW’s. Er fragt nach, warum die Straße „Bei der Kirche“ nicht mit einbezogen wurde, da dort auch sehr viele Fahrzeuge fahren.
BezGR Kern denkt, dass Tempo 40 besser wäre. Er meint, dass es gut wäre wenn die Regelgeschwindigkeit auf 40 km/h reduziert werden würde, da man dann viele Schilder einsparen könnte. Herr Lude kann sich vorstellen, dass dies in einigen Jahren soweit kommen kann.
Zurzeit ist die Regelgeschwindigkeit innerorts 50 km/h und alles andere muss ausgeschildert werden. Er weist darauf hin, dass Tempo 30, 2 bis 3 dBA reduziert, Tempo 40 nur die Hälfte.
Er betont, dass sich die Stadtverwaltung durch das neue Buskonzept und das neue Radkonzept eine Verminderung der Fahrzeuge erhofft.
Sobald wie möglich, Ende Oktober/November 2018 wird die Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.
BezGR Leitenberger fragt nach ob im Haushalt 2019 Mittel für die Umsetzung eingestellt wurden. Herr Lude teilt mit, dass für die Einführung von Tempo 30 keine Haushaltsmittel benötigt werden.