Kurzprotokoll der öffentlichen Sitzung vom 22.11.2022

Nachfolgend erhalten Sie eine Zusammenfassung der öffentlichen Sitzung

am Dienstag, 22. November 2022 von 19:30 - 20:40 Uhr

Sitzungssaal Rathaus Rommelsbach, Bei der Kirche 10

Einwohnerfragestunde

Keine Anfragen


Neuaufstellung Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan – Enwicklungskonzept Reutlingen

GR-Drucksache 22/111/01

Die Vorsitzende begrüßt Herr Wurster vom Amt für Stadtentwicklung und Vermessung.

Herr Wurster erläutert, dass der Vorentwurf des Flächennutzungsplans von 2017 überarbeitet wurde. Der Flächennutzungsplan wird neu für den Nachbarschaftsverband Reutlingen-Tübingen aufgestellt. Im Nachbarschaftsverband sind 8 Kommunen die einen gemeinsamen Flächennutzungsplan haben.

Die Vorgabe des Landes Baden-Württemberg für neu ausgewiesenen Flächen beträgt max. 88 ha Wohnbaufläche in Reutlingen. Im Vorentwurf von 2017 wurden mehr Flächen ausgewiesen, daher müssen Wohnbauflächen gestrichen werden.

Im ersten Schritt wird der Entwurf des Flächennutzungsplans allen Bezirksgemeinden vorgestellt. Im nächsten Jahr dann im Gemeinderat beschlossen. Die beschlossenen Flächen werden dann dem Nachbarschaftsverband Reutlingen Tübingen zur Übernahme in das Flächennutzungsplan Neuaufstellungsverfahren gemeldet. Dieser wird dann durch das Regierungspräsidium genehmigt.

Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan. Es sollen voraussehbare Bedürfnisse der Bodennutzung dargestellt werden, dabei müssen die Vorgaben des Regionalplans berücksichtigt werden. Der Regionalplan ist für die Behörden verbindlich.

Der Flächennutzungsplan kann als räumliches und städtebauliches Entwicklungsprogramm bezeichnet werden. Es wird für 15 – 20 Jahre geplant. Aus dem Flächennutzungsplan werden Bebauungspläne entwickelt.

Es gibt Bereiche die nicht überplanbar sind. Für diese Flächen gilt ein Tabu.

Das Entwicklungskonzept

von 2019 muss überarbeitet werden, da die Flächen reduziert werden müssen.

Mit dieser Vorlage wird das Ziel von 88 ha Fläche erreicht.

Der Landschaftsplan ist ein Teil des Flächennutzungsplans . Er soll die Landschaft im Außenbereich schützen. Der Fokus soll auf Innenentwicklung liegen. Außenflächen sollen mit Augenmaß in Anspruch genommen werden. Die Natur und Landschaft soll geschützt werden.

Für Rommelsbach sollen folgende Flächen im Flächennutzungsplan enthalten bleiben:

  • Wittum II, 5,6 ha – Wohnbebauung
  • Gassenäcker 1,3 ha  - Wohnbebauung
  • Lachenäcker 6,7 ha – Gewerbebaufläche

Folgende Flächen sind nur noch Entwicklungsflächen und werden nicht mehr im Flächennutzungsplan geführt

  • Bühlen, 2,7 ha – Gewerbebaufläche (liegt in einer Tabu-Fläche, eine Aufnahme müsste zuerst mit dem Regionalverband abgeklärt werden)
  • Zollstock, 4,1 ha – Wohnbaufläche

Diese Flächen können als Ersatzflächen geführt werden, falls andere Gebiete doch nicht erschlossen werden können, oder falls der Bedarf so groß ist, dass diese Flächen doch noch benötigt werden.

Es ist dann möglich einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans zu stellen.

Die Stadt hat folgende Flächen verändert:

  • Wohnbauflächen von         109 ha                       auf 69 ha
  • Gewerbebauflächen von     27 ha                       auf 44 ha
  • Mischbauflächen                     0 ha                       auf 17 ha
  • Sonderbauflächen
  • (Klinikstandort)                         0 ha                       auf 14 ha

Die Vorsitzende betont, dass Rommelsbach bereits viele Flächen in den Flächennutzungsplan eingebracht hat, auch viel Gewerbebaufläche. Rommelsbach ist jedoch auch ein landwirtschaftlich geprägter Ort und daher sind auch landwirtschaftliche Flächen sehr wichtig.

BezGR Leitenberger erläutert, dass es bei einem Flächennutzungsplan um eine langfristige Planung handelt. Der letzte Flächennutzungsplan ist 40 Jahre alt. Er findet es nicht gut, dass die Ausweisung von Baulandflächen auf 68 ha gedeckelt ist und fragt sich wo die Planungshoheit der Gemeinden bleibt.

Die beiden Flächen die im Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen ausgewiesen wurden, sind beide bereits im Bebauungsplanverfahren. Neue Flächen sind daher für Rommelsbach gar nicht vorgesehen. Der Bezirksgemeinderat hat sich bei der letzten Beratung dafür entschieden, die Flächen Zollstock mit in den Flächennutzungsplan aufzunehmen, als Fläche für die Zukunft, die nicht gleich, aber später entwickelt werden soll. Er hat es so verstanden, dass diese Fläche nachträglich noch aufgenommen wird, wenn der Bedarf vorhanden ist.

Er betont, dass der Bezirksgemeinderat die örtlichen Bedarfsflächen für Rommelsbach gut kennt und ist der Meinung, dass die Gebwerbebauflläche Bühlen mit 2,7 ha im Flächennutzungsplan verbleiben sollte.

BezGR Kern ist überrascht, dass die Flächen in Bühlen und Zollstock nur als Entwicklungsflächen für die Stadt Reutlingen geführt werden sollen. Es findet es aber viel besser, wenn die Gewerbefläche Bühlen im Flächennutzungsplan verbleibt und dafür die Fläche Lachenäcker herausgenommen wird. Vor allem, weil die Firma Bosch dort nicht mehr ihren Standort hat. Da Lachenäcker und Zollstock sehr gute landwirtschaftliche Flächen hat findet er es gut, wenn diese Flächen nicht mehr im Flächennutzungsplan aufgeführt werden.

BezGR Meinhardt findet, dass die Langfristigkeit des Flächennutzungsplans nicht nachvollziehbar ist.

Auch er ist der Meinung, dass das Gewerbebaugebiet Lachenäcker lediglich als Entwicklungsfläche aufgenommen werden soll. Nachdem die Firma Bosch dort keinen Standort mehr hat ist die Fläche dort tot. Im Gegensatz dazu ist Bühlen eine lebendige Fläche die weiterentwickelt werden muss. Er ist dafür, dass die Fläche Bühlen in den Flächennutzungsplan als Gewerbebaufläche aufgenommen wird.

Die Vorsitzende betont, dass die Situation rund um die Firma Bosch beim letzten Flächennutzungsplan noch ganz anders war.

BezGR Kern spricht die Logistikfläche Romina an. Es ist der Meinung, dass die Ausweisung der Grundstücke neben der Logistikfläche als FFH Wiesen für die Landwirtschaft nicht gut ist. Es muss gewährleistet sein, dass die Restfläche landwirtschaftlich genutzt werden kann.

BezGR Wagner spricht sich ebenfalls dafür aus, dass die Gewerbebaufläche Bühlen im Flächennutzungsplan ausgewiesen wird. Auch wäre es für den Verkehr aus Richtung Reutlingen besser, wenn nicht alle Fahrzeuge durch ganz Rommelsbach fahren müssten.

Der Bezirksgemeinderat stellt folgende Änderungsanträge:

1.    Änderungsantrag Bühlen

Gewerbefläche Bühlen soll mit 2,7 ha in den Flächennutzungsplan aufgenommen und dem Nachbarschaftsverband gemeldet werden. Die Fläche soll nicht nur als Entwicklungsfläche der Stadt Reutlingen aufgenommen werden.

Beschluss:

Der Bezirksgemeinderat stimmt diesem Änderungsantrag einstimmig zu

2.    Änderungsantrag Lachenäcker:

a)    Die im Flächennutzungsplan als Gewerbefläche ausgewiesene Fläche Lachenäcker mit einer Fläche von 6,7 ha soll als Entwicklungsfläche der Stadt Reutlingen ausgewiesen werden und nicht in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden und nicht dem Nachbarschaftsverband gemeldet werden.

Beschluss:

Dem Beschluss stimmten 5 Bezirksgemeinderäte zu

b)    Von der im Flächennutzungsplan als Gewerbefläche ausgewiesenen Fläche  Lachenäcker mit einer Fläche von insg. 6,7 ha sollen weiterhin 4,0 ha als Gewerbefläche im Flächennutzungsplan verbleiben und dem Nachbarschaftsverband gemeldet werden. Die Fläche Erweiterung Bühlen mit 2,7 ha sollen auf die Fläche angerechnet werden. Die Restfläche von 2,7 ha soll als Entwicklungsfläche der Stadt Reutlingen ausgewiesen werden.

      Beschluss:

      Dem Beschluss stimmen 5 Bezirksgemeinderäte zu

Beschlussvorschlag:

Dem Entwicklungskonzept Reutlingen (Anlage 1 und 2 mit Datum vom 08.09.2022) wird zugestimmt.

Die im Entwicklungskonzept für den Flächennutzungsplan dargestellte Wohnbaufläche, gemischten Bauflächen, gewerblichen Bauflächen und Sonderbauflächen werden an den Nachbarschaftsverband Reutlingen-Tübingen zur Aufnahme in den Auslegungsentwurf und zur Prüfung im weiteren Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes gegeben.


Anfragen und Anträge

BezGR Leitenberger stellt fest, dass es seit 2017 eine Wohnbauflächenoffensive gibt.

Es ist ihm nun zu Ohren gekommen, dass das bereits 2017 eingeleitete Bebauungsplanverfahren Wittum II ruhen soll.

Er möchte nun wissen, ob diese Aussage richtig ist und warum dies gemacht wurde. Außerdem würde ihn interessieren, wer dies veranlasst hat und warum der Bezirksgemeinderat hierüber nicht Bescheid weiß.

Es fragt nach, wie sich so etwas mit der erwähnten Wohnflächenoffensive vereinbaren lässt.

Herr Wurster nimmt die Anfrage mit.

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