Nachfolgend erhalten Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte der öffentlichen Sitzung
am Dienstag, 09. April 2024, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
im Rathaus Rommelsbach (Sitzungssaal), Bei der Kirche 10, 72768 Reutlingen
Die Vorsitzende teilt vor Eintritt in die Tagesordnung mit, dass TOP 4 – Bericht BeatBox abgesetzt werden muss, da Herr Schulz und Herr Holwein aus der BeatBox krank sind und ihr Kommen abgesagt haben
Einwohnerfragestunde
Keine Anfragen.
Mitteilungen
Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
- Es wurde von zwei Baugesuchen zustimmend Kenntnis genommen
Die Vorsitzende teilt mit, dass laut Gebäudemanagement die Gebäude Ecke Kirrlestraße/Kniebisstraße in nächster Zeit abgebrochen werden. Ein Baugesuch ist bereits gestellt. Die Abbrucharbeiten wurden vorbereitet.
Die Vorsitzende gibt die Antwort des Amts für öffentliche Ordnung zur Anfrage von BezGR Leitenberger bzgl. des Parkens auf dem Parkplatz Wittumhalle bekannt.
Das Amt für öffentliche Ordnung hat in den letzten Monaten regelmäßig den Parkplatz überprüft. Seit August 2023 konnten keine Anhänger bzw. Wohnwagen mehr festgestellt werden.
Die Vorsitzende teilt die Antwort des Amts für öffentliche Ordnung zur Anfrage von BezGRin Rödler bzgl. des Parkens auf der Busspur vor dem BZN. Das Amt für öffentliche Ordnung hat in den letzten Monaten regelmäßig die Busspur überprüft und könnte nichts feststellen.
Die Vorsitzende verliest die Antwort der Fairenergie auf die Anfrage aus der Einwohnerfragestunde bzgl. der defekten Beleuchtung der Rindenschrotbahn. Ein Teil der Beleuchtung läuft über FairEnergie und ein Teil über das BZN. Wenn einzelne Lampen defekt sind muss genau geschaut werden, wer für diese Lampe zuständig ist.
Bericht zum Thema:
„Aus der Arbeit des städtischen Kita-Trägers: Schutzkonzept zur Sicherstellung des Kindeswohls und zum Schutz der Kinder in Kindertageseinrichtungen der Stadtverwaltung Reutlingen vor Grenzverletzungen, Übergriffen, Gewalt und sexualisierter Gewalt.
Die Vorsitzende begrüßt Frau Herzog, Frau Hafner und Frau Mayer aus der Abteilung Kindertagesbetreuung der Stadt Reutlingen.
Frau Herzog erläutert, dass das BKA mitgeteilt hat, dass im Jahr 2022 47 Kinder unter 14 Jahre jeden Tag missbraucht wurden. Daher hat die Stadt Reutlingen für ihre Kindertageseinrichtungen ein Schutzkonzept zur Sicherstellung des Kindeswohls und zum Schutz der Kinder in städtischen Kindertageseinrichtungen erstellt.
Frau Hafner stellt das Schutzkonzept vor. Wichtig ist, dass jedes Kind mit seiner Persönlichkeit, mit seinen Potenzialen und Kompetenzen wahrgenommen wird.
Kindeswohl: Jedes Kind wird in seiner Individualität angenommen und es wird für seine Bedürfnisse gesorgt.
Kinderrechte: In den Kindertageseinrichtungen werden die Kinderrechte umgesetzt indem Sie im pädagogischen Alltag gelebt werden.
Kinderschutzkonzept: Das Kinderschutzkonzept legt dar, wie Kinder präventiv vor Gewalt in der Einrichtung geschützt werden, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, wenn es zu Fehlverhalten oder Gewalt oder Grenzverletzungen durch pädagogische Fachkräfte kommt. Wie gewichtige Anzeichen für Kindeswohlgefährdung durch die Familie und das soziale Umfeld in den Blick genommen wird.
Auf Grund der Wichtigkeit ist das Kinderschutzgesetz auch gesetzlich untermauert im SGB VIII.
Die Ziele des Kinderschutzkonzeptes sind, eine intensive fachliche Sensibilisierung aller Beschäftigten in städt. Kindertageseinrichtungen.
Die Maßnahmen, um dem Kinderschutz in umfassendem Maße gerecht zu werden und Werkzeuge zum Erlangen von Handlungssicherheit zu bieten, sehr wichtig.
Es ist wichtig, dass Erwartungen an eine Fachkraft formuliert werden, damit diese bei ersten Anzeichen von Vernachlässigung und/oder Gewalt genau weiß, was zu tun ist. Welche genauen Abläufe und Strukturen beim Träger eingesetzt werden.
Die Haltung der Stadt Reutlingen zu verdeutlichen, dass keinerlei Form von Grenzverletzungen, Übergriffe, Gewalt oder Missbrauch toleriert oder geduldet werden.
Für alle Einrichtungen in Baden-Württemberg gelten Orientierungseckpunkte des KVJS zur Umsetzung der Bundesvorgaben zum verpflichtenden Gewaltschutzkonzepts in Kindertageseinrichtungen.
Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ist der Ablauf stadtintern für alle Kindertageseinrichtungen verbindlich geregelt. Durch regelmäßige Schulungen gewährleistet der Träger das Fachwissen zum Schutz von Kindern.
Auch Fehlverhalten und Gewalt durch pädagogische Fachkräfte wird nicht hingenommen oder verschwiegen. Ein stadtinterner Notfallplan regelt das Vorgehen.
Bereits im Stellenbesetzungsverfahren wird darauf geachtet.
Präventiv nimmt jede Einrichtung eigene Rahmenbedingungen, Ressourcen, Handlungsabläufe und Strukturen in den Blick. Die Einrichtung muss ein beschützter und beschützender Raum sein innerhalb dem es sowohl Transparenz, Einblick und Überblick aber auch persönliche Bereiche und Rückzugsbereiche geben muss. Wenn sich Kinder sicher in ihrer Umgebung fühlen, können sie sich frei entfalten und sich in allen Bereichen ausprobieren.
Beschwerden von Kindern, Eltern, Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und anderen Personen müssen ernst genommen werden. Mit dem Handreichung Beschwerdemanagement hat man eine verbindliche Vorgabe für den Umgang mit Beschwerden. Er unterstützt mit einem individuell abgestimmten Ablaufplan zur Bearbeitung von Anliegen.
Mit den Familien wird zum Wohle des Kindes in einer respektvollen und offenen Erziehungspartnerschaft zusammengearbeitet. Dabei ist Transparenz das oberste Gebot.
Die enge Zusammenarbeit mit Kooperationspartner wie Wirbelwind und Jugendamt ist ein sehr wichtiger Baustein , damit Kinderschutz gelingen kann.
Vorgefertigte Verfahrensabläufe und Ansprechpartner/innen, geben allen Beteiligten Sicherheit.
Die Vorsitzende bedankt sich für den Vortrag und betont, dass es sehr wichtig ist, dass Kinderschutz kein Tabuthema ist. Es ist sehr gut, das das Schutzprogramm erstellt wurde.
BezGR Leitenberger ist erfreut, dass die Stadt mit Kooperationspartner wie Wirbelwind zusammenarbeitet. Er möchte wissen, ob Freie Träger ebenfalls ein Schutzkonzept erstellen müssen.
Frau Herzog erklärt, dass die Verpflichtung zum Schutzkonzept für alle Träger, Schulen und Sportvereinen gilt.
BezGR Kern hofft, dass die personelle Ausstattung für dieses große Projekt ausreichend ist. Er fragt nach, ob die Entscheidungen einen Vorfall zu melden nicht sehr schwierig ist und wie häufig es Vorfälle gibt.
Frau Mayer erklärt, dass es in allen Einrichtungen hochqualifizierte Leitungen und stv. Leitungen gibt, die gut ausgestattet sind für die Umsetzung des Schutzprogrammes.
Es kommt hin und wieder vor, genaue Zahlen gibt es nicht. Das konkrete Vorgehen bei Vorfällen ist genau festgelegt in einer Kindeswohlscala. Wenn es notwendig ist wird das Jugendamt informiert.
Frau Herzog bei Problemen können sich die Fachkräfte bei Wirbelwind oder beim Jugendamt Hilfe holen. Die Hauptaufgabe der Kindertageseinrichtungen ist genaues Hinschauen und achtsam sein.
BezGRin Löffler findet es schade, dass ein Schutzkonzept notwendig ist. Sie fragt nach, ob die Mitarbeiter ein Führungszeugnis benötigen und ob es auch für Schulen ein Schutzkonzept gibt.
Frau Mayer antwortet, dass alle Erzieherinnen ein erw. Führungszeugnis vorlegen müssen.
Frau Hafner betont, dass dieses Thema bereits bei den Vorstellungsgesprächen angesprochen wird und ein wichtiger Punkt ist.
Frau Herzog teilt mit, dass auch Schulen ein Schutzkonzept nachweisen müssen, jedoch wird das vom Schulamt erstellt.
BezGR Meinhardt bedankt sich für den Vortrag und kann die Erzieherinnen im Kindergarten seiner Kinder nur loben. Das Konzept wird dort umgesetzt und wirkt sich sehr positiv auf. Seine Frage ist wann Prävention aufhört und wann ein Fall ans Jugendamt übergeleitet wird. Die Zahlen sind ja gestiegen, liegt es daran, dass es mehr Vorfälle gibt oder sind die Mitarbeiter stärker sensibilisiert?
Die Vorsitzende meint, dass diese Frage bereits im VKSA gestellt wurde. Leider kann man das nicht genau sagen. Sie möchte noch wissen wie das Vorgehen ist, wenn ein Verdacht auftaucht.
Frau Mayer antwortet, dass bei einem Verdacht zuerst im Team ausgetauscht wird und gemeinsam entschieden wird, ob der Fall dem Jugendamt gemeldet wird oder nicht.
Frau Herzog betont, dass das Kind nicht gefragt oder darauf angesprochen wird. Das Kind wird lediglich beobachtet. Genau Beobachtung der Kinder kann viel über das Verhalten aussagen.
BezGR Gagg möchte wissen, wo eine Kindeswohlgefährdung beginnt und ab wann man als Nachbar etwas melden muss.
Frau Herzog ist der Meinung, dass es gemeldet werden muss, wenn man das Gefühl hat, dass das Kind wirklich gefährdet ist. Das Jugendamt kann dann in die Familie gehen und dort nachschauen. Es gibt viele Maßnahmen bevor ein Kind aus der Familie genommen wird.
Jagdneuverpachtung vom 01.04.2025 bis 31.02.2031 – Festlegung des anzuwendenden Verfahrens zur Jagdneuverpachtung sowie Festsetzung der Pachtbestimmungen
Die Vorsitzende teilt mit, dass Rommelsbach im Gebiet Dürrenberg betroffen ist. Im Gemeinderat gab es Diskussionen, da im Vorfeld nicht mit den Jagdpächtern darüber gesprochen wurde. Es gibt dabei mehrere Probleme. Im Biosphärengebiet darf in der Kernzone nichts mehr verändert werden, was für die Pächter ein Problem ist und diese große Schwierigkeiten haben.
BezGR Leitenberger betont, dass obwohl Rommelsbach nur eine kleine Jagd hat er sehr froh ist, dass die Stadt am bisherigen Jagdsystem festhält. Bei einer Feldjagd steht die die Hege und Pflege im Vordergrund. Es gibt sehr viel Wildunfälle, so dass die Hälfte der Tiere diesen zum Opfer fällt. Er bedankt sich bei dem anwesenden Jagdpächter Ralf Heim für die Tätigkeit. Gerade bei Wildunfällen ist man froh wenn die Jagdpächter bereit sind an den Unfallort zu gehen.
Er ist daher der Meinung, dass unter Ziffer 4 das Wort „kann“ durch „wird“ ersetzt werden muss. Dies wurde in den vergangenen Jahren bereits so gehandhabt.
Die Vorsitzende bedankt sich ebenfalls bei Familie Heim, dass diese bereits seit vielen Jahren diese Aufgaben sehr zuverlässig übernehmen. Sie erteilt Herrn Heim als sachverständigem Bürger das Wort.
Herr Heim erläutert den Unterschied zwischen dem Pfullinger Modell der Jagdverpachtungen und dem bisher praktizierten Reutlinger Vorgehen. Alle Jagdpächter des Nordraums kommen sehr gut miteinander aus, so dass es noch nie Probleme gab. Untereinander ist abgeklärt, dass täglich ein Pächter im Jagdgebiet Dürrenberg nach dem Rechten sieht. Sie treffen sich regelmäßig um alles zu besprechen. Er geht davon aus, dass über die Hälfte der Tiere durch Verkehrsunfälle sterben. In der Regel wird er bzw. sein Vater dann von der Polizei verständigt und sie gehen vor Ort um den Autofahrern eine Bescheinigung für die Versicherung auszustellen und das tote Tier mitzunehmen. Es kommt aber immer wieder vor, dass die Polizei nicht vor Ort ist. Er stimmt BezGR Leitenberger zu, dass die Änderung in Nr. 4 vorgenommen werden sollte.
Der Bezirksgemeinderat beantragt, dass auf Seite 4, Nr. 4 der Vorlage im Satz 3 das Wort „kann“ durch das Wort „wird“ ersetzt wird (Den Pächtergemeinschaften der überwiegenden Feldjagden …. wird wie bisher eine erweiterte Jagdmöglichkeit…. angeboten werden.)
Beschluss:
Der Bezirksgemeinderat stimmt der o.g. Änderung einstimmig zu.
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat legt den neuen Pachtzeitraum auf 01.04.2025 bis 31.02.2031 fest.
2. Der Gemeinderat beschließt die nachfolgend beschriebene Vorgehensweise bezüglich der anstehenden Jagdneuverpachtungen und legt die hier genannten Pachtbestimmungen fest.
3. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Änderungen zu den Satzungen der Jagdgenossenschaften Gönningen und Reutlingen, im Rahmen der Jagdgenossenschaftsversammlungen beschließen zu lassen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, das Jagdkataster zu aktualisieren. Dies erfolgt durch die Beauftragung der Firma GeoCockpit UG, Schlierbach.
5. Die Verwaltung wird angewiesen, die hier festgelegte Vorgehensweise umzusetzen, also die Jagdbögen in einem zweistufigen Verfahren teils zu verlängern und teils neu zu verpachten.
Beschluss:
Der Bezirksgemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag unter Berücksichtigung der Änderung der Nummer 4 einstimmig zu.
Anfragen und Anträge
BezGR Linsenbolz findet es sehr problematisch, dass es zum wiederholten Fall vorgekommen ist, dass die Betroffenen nicht angehört hat und ist froh, dass dies nachgeholt wurde.
BezGR Linsenbolz weist darauf hin, dass auf dem Bolzplatz noch immer kein Belag ist. Er möchte wissen, ob es immer noch am fehlenden Material liegt.
BezGR Leitenberger fragt nach, ob bzw. wann in der Ermstalstraße Fahrradschutzstreifen angebracht werden. Wie er in der Sitzung im Juni gezeigt hat, ist es auch möglich Fahrradschutzstreifen anzubringen, wenn die Straße schmäler ist. Wenn die Schutzstreifen nicht angebracht werden, beantragt er, dass wenigstens die Piktogramme wieder angebracht werden.
BezGR Leitenberger möchte wissen, warum auf dem Gehweg in der Ermstalstraße vor dem Parkplatz der Metzgerei Schmälzle der letzte Belag noch nicht aufgebracht wurde.
BezGR Löffler hat festgestellt, dass die Vertiefungen auf dem Fußweg zwischen Borkumstraße und Helgolandstraße nicht beseitigt wurden. Es wurden lediglich Löcher gebohrt, damit das Wasser abfließen kann. Die Löcher sind jedoch in der Zwischenzeit verstopft.