Nachfolgend erhalten Sie eine Zusammenfassung der öffentlichen Sitzung
am Dienstag 15.10.2024
von 19:00 bis 21:00 Uhr
Rathaus Rommelsbach, Sitzungssaal
Wahl des Bezirksgemeinderats der die Verpflichtung der Bezirksbürgermeisterin vornimmt
Die Vorsitzende gibt den Vorsitz an BezGR Kern ab.
BezGR Kern erläutert, dass BezBMin Gaiser noch verpflichtet werden muss, dies macht in der Regel der an Lebensjahren älteste Bezirksgemeinderat. Dis ist in diesem Fall BezGR Linsenbolz.
BezGR Kern fragt nach, ob ein Mitglied des Bezirksgemeinderats etwas dagegen hat, wenn per Handzeichen abgestimmt wird. Nachdem niemand etwas dagegen einzuwenden hat, wird BezGR Linsenbolz als Verpflichter für die Verpflichtung der BezBMin
Gabriele Gaiser gewählt.
Abstimmergebnis:
9 Ja-Stimmen
1 Enthaltung
Verpflichtung der Bezirksbürgermeisterin Gabriele Gaiser
BezGR Linsenbolz verliest die Verpflichtungsformel
Verpflichtungsformel:
„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Stadt Reutlingen, insbesondere unseres Stadtteils gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“
BezBMin Gaiser antwortet
„Ich gelobe es“
Einführung und Verpflichtung von Herrn Frank Wagner
Die Vorsitzende erläutert, dass BezGR Wagner noch verpflichtet werden muss, da er in der letzten Sitzung nicht anwesend war.
Die Vorsitzende weist BezGR Wagner auf folgende Rechte und Pflichten hin:
Die gewählten Mitglieder des Bezirksgemeinderats sind Vertreter der gesamten Bürgerschaft und nicht nur ihrer Wähler; sie sind nur ihrem Gewissen verantwortlich und müssen das Amt uneigennützig und verantwortungsbewusst führen. Nach § 32 GemO entscheiden die BezGR im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung. An Verpflichtungen und Aufträge, durch die diese Freiheit beschränkt wird, sind sie nicht gebunden.
Es besteht eine Teilnahmepflicht an den Sitzungen und damit verbunden ein Anspruch auf Entschädigung der Auslagen und des Verdienstausfalls.
Die Mitglieder des Bezirksgemeinderats sind verpflichtet, die Verschwiegenheit über nicht öffentlich beratene oder geheim zu haltende Angelegenheiten zu bewahren.
Weiter besteht die Pflicht, mitzuteilen wenn Befangenheit vorliegt.
Nach § 70 GemO und § 14 der Hauptsatzung der Stadt Reutlingen hat der Bezirksgemeinderat folgende Aufgaben:
Er hat die örtliche Verwaltung zu beraten und ist zu wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk betreffen, zu hören. In der Anlage 3 zur Hauptsatzung ist beispielhaft definiert, was wichtige Angelegenheiten im Sinne des § 79 GemO sind.
Weiter hat der BezGR ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk betreffen.
In Reutlingen haben die BezGR darüber hinaus die Stellung eines beschließenden Ausschusses; d.h., innerhalb bestimmter Grenzen entscheidet der BezGR abschließend.
Die Vorsitzende verliest die Verpflichtungsformel:
„Ich gelobe Treue der Verfassung,
Gehorsam den Gesetzen
und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten.
Insbesondere gelobe ich,
die Rechte der Stadt Reutlingen
und insbesondere unseres Stadtteils Rommelsbach
gewissenhaft zu wahren
und ihr Wohl und das ihrer Einwohner
nach Kräften zu fördern.“
BezGR Wagner antwortet „ich gelobe es“
Anschließend verpflichtet die Vorsitzende BezGR Wagner per Handschlag und BezGR Wagner unterschreibt seinen Vordruck.
Einwohnerfragestunde
Ein Bürger teilt mit, dass der Spielplatz im Wohngebiet Wittum zur Zeit gesperrt ist. Auf Nachfrage beim Bauleiter wurde ihm mitgeteilt, dass der Spielplatz voraussichtlich erst wieder ab April 2025 geöffnet wird. Er regt an, dass solche Maßnahmen im Vorfeld den Bürgern mitgeteilt und im Mitteilungsblatt veröffentlicht wird.
Die Vorsitzende antwortet, dass dem Bezirksamt leider ebenfalls nichts mitgeteilt wurde. Wenn dem Bezirksamt solche Maßnahmen mitgeteilt werden, werden diese auf jeden Fall im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
Herr Frey ergänzt, dass auf Grund des Neubaus des Kindergarten Wittum festgestellt wurde, dass das Wasser sowohl im Garten des Kindergartens, als auch auf dem Spielplatz nicht richtig ablaufen kann. Daher muss das Problem gelöst werden. Der Spielplatz wird danach noch schöner aufgebaut.
Ein Bürger ist der Meinung, dass die Kreuzung Egertstraße/Tannheimer Straße / Darrenstraße für Schulkinder sehr gefährlich ist. Es sollte das Ziel sein, dass die Kinder alleine in die Schule laufen könnten. Diese Kreuzung ist jedoch so unübersichtlich, gerade wenn auch noch Autos parken. Er bittet darum, dass entsprechende Maßnahmen für die Sicherheit der Kinder getroffen werden.
Die Vorsitzende teilt mit, dass das Problem bekannt ist und der Bezirksgemeinderat seit Jahren regelmäßig eine Verkehrsschau fordert, damit solche Themen besprochen werden können.
Die Vorsitzende erklärt, dass schriftlich eine Anfrage zur Einwohnerfragestunde eingegangen ist. Es konnte bis zum Beginn der Sitzung nicht abgeklärt werden, ob dies überhaupt möglich ist. Sie wird die Anfrage verlesen und zum Protokoll legen. Die Anfrage wird dann schriftlich von der Stadt Reutlingen beantwortet.
Ein Bürger fragt folgendes an:
„Am 05.09.2024 erschien ein Artikel mit der Vorsitzende. Es geht um die Kniebisstraße und die Radwege. Auch uns ist dies ein großes Anliegen Verkehrssicherheit hier zu verbessern. Vor unserem Haus Kniebisstraße 30 geht es wegen der Missachtung der 30er-Zone extrem gefährlich zu. Kinder sind täglich mit dem Leben bedroht, wegen der sehr schnell und sehr nach vorbeifahrenden LKW und anderen Verkehrsteilnehmern. Ein Problem ist auch der fehlende Fahrradsteifen, denn die Fahrradfahrer fahren bekanntlich auf dem Gehweg.
Die neue StVO (02.10.2024 (BGBl. I S. 299) m.W.v. 11.10.2024) ist neu in Kraft. Erleichtert wird zunächst die Einrichtung von neuen oder breiteren Geh- und Radwegen. Deren Anordnung ist privilegiert gegenüber sonstigen Verkehrszeichen und –einrichtungen: sie dürfen aus allen in § 6 Abs. 4a StVG neu eingefügten
Nachhaltigkeitszielen angeordnet werden. Also „zur Verbesserung des Schutzes der Umwelt, darunter des Klimaschutzes, zum Schutz der Gesundheit oder zur Unterstützung der geordneten städtebaulichen Entwicklung.“
Meine Frage nun für die Sitzung:
Wird unter der nun neuen Rechtslage noch einmal bei der Stadt Reutlingen bezüglich der Abmarkung von Radwegen auf der Kniebisstraße nachgefragt? Wenn dies nicht geplant sein sollte, so bitten wir darum dies zu tun und im Gemeinderat zu besprechen. Uns ist die Sache sehr ernst, unsere Kinder und wir leiden darunter täglich. Bekanntlich leiden unter dieser Situation viele Kinder in der Kniebisstraße.
Mitteilungen
Die Vorsitzende teilt die Antwort auf die Anfrage von Herrn BezGR Leitenberger bzgl. Fahrradschutzstreifen in der Ermstalstraße mit.
Die Stadtverwaltung teilt mit, dass in der Ermstalstraße ein Fahrradschutzstreifen nicht möglich ist. Es können jedoch Radverkehrspiktogramme und –ketten auf der Ermstalstraße von man von Metzingen kommt auf der rechten Seite markiert werden. Es wird zwischen Tegernseestraße und An den Gassenäckern dannein Halteverbot angeordnet, wenn es zu häufigem Parken auf den Piktogrammen kommt. Ansonsten kann es ohne Halteverbot bleiben.
BezGR Leitenberger ist der Meinung, dass es nicht sein kann, dass man nach dem Straßenausbau weniger Sicherheit für die Fahrradfahrer hat als vorher, vorher waren Piktogramme angebracht. Er hat schon vor Beginn der Bauarbeiten darauf hingewiesen, dass die Straße dementsprechend gebaut werden muss, damit mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer vorhanden ist.
BezGR Wagner denkt, dass es gut wäre wenn wenigstens Piktogramme angebracht werden. Dann müssen aber auch in der Kniebisstraße diese Piktogramme angebracht werden, dass es auf allen Durchgangsstraße gleich ist. Wenn notwendig kann auch ein Parkverbot angeordnet werden.
Der Bezirksgemeinderat ist einstimmig der Meinung, dass sowohl in der Ermstalstraße, als auch in der Kniebisstraße Piktogramme markiert werden und wenn notwendig ein Halteverbot angeordnet wird.
Die Vorsitzende verliest die Antwort auf die Anfrage von Herrn BezGR Leitenberger bzgl. der Beantragung von Fördermitteln.
Die Stadkämmerei antwortet, dass Fördermittel nur für ausgewiesene Sanierungsgebiete beantragt werden können. In Rommelsbach ist kein Sanierungsgebiet ausgewiesen, daher können auch keine Fördermittel beantragt werden.
BezGR Leitenberger weist darauf hin, dass er mit seiner Anfrage wollte, dass ein Sanierungsgebiet ausgewiesen wird und dann dafür Fördermittel beantragt werden.
Die Vorsitzende sagt zu, dass die Anfrage nochmals gestellt wird.
Die Vorsitzende gibt bekannt, dass in diesem Jahr die Gedenkfeier zum Volkstrauertag wieder am Volkstrauertag, 17.11.2024, 11:15 Uhr in der Aussegnungshalle auf dem Friedhof stattfindet. Der Sängerkranz wird die Feier mitgestalten. Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen.
Die Vorsitzende lädt die Mitglieder des Bezirksgemeinderats herzlich zum Großen Seniorennachmittag am 10.11.2024 im Martin-Luther-Gemeindehaus ein. Der Seniorennahmittag wird gemeinsam mit der Evang. Kirche und der Kath. Kirche durchgeführt..
Die Vorsitzende erinnert an die Veranstaltung „Starkregenrisiko“ am 07.11.2024, 19:30 Uhr in der Festhalle in Altenburg.
Novellierung Naturdenkmalverordnung
Die Vorsitzende begrüßt Herrn Frey vom Amt für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt.
Herr Frey erklärt, dass über die Verordnung Naturdenkmale ausgewiesen werden können. Das können Bäume (Einzelgebilde) oder auch naturschutzwürdige Flächen bis zu 5 ha (z.B. Feuchtgebiete) sein. Kriterien für die Ausweisung sind wissenschaftliche, naturgeschichtliche oder landeskundliche Gründe oder die Seltenheit, Eigenart oder Schönheit. Der Status ist mit dem eines Naturschutzgebietes vergleichbar.
Beispiele für Naturdenkmale sind z.B. Friedenslinde in Bronnweiler oder die Drei-Kaiser-Eiche in Mittelstadt. Aber auch das Schneckenpflaster in der Echaz bei Betzingen ist ein Naturdenkmal.
In der Verordnung vom Landratsamt Reutlingen vom 15.10.1993 und wurde nur Einzelgebilde aufgeführt. Seit der Änderung der Verordnung vom 01.06.1999 gibt es auch flächenhafte Naturdenkmale wie Feuchtgebiete und z.B. der Eichenhain im Wasenwald. Mit der Verwaltungsreform wurde zum 01.01.2005 die sachliche Zuständigkeit für Naturdenkmale auf die Stadt Reutlingen übertragen. Die rechtliche Zuständigkeit liegt aber weiterhin beim Landratsamt. Eine Novellierung ist daher notwendig, damit die Stadt auch die rechtliche Zuständigkeit bekommt und auch neue naturdenkmalwürdige Einzelbildungen oder Flächen auf Reutlinger Gemarkung den Schutzstatus „Naturdenkmal“ erhalten können..
Es soll ein öffentlicher Aufruf von Seiten der Stadt Reutlingen gemacht werden, dass Vorschläge bis zum 13.12.2024 eingebracht werden können. Im Rahmen der Beteiligung können Vorschläge für neue Naturdenkmale gemacht werden. Die eingereichten Vorschläge werden sukzessive begutachtet und geprüft ob die Voraussetzungen erfüllt werden.
Als Naturdenkmal gemäß den gesetzlichen Kriterien geeignet
Städt. Eigentum oder städt. Eigentum, aber angrenzende Privatfläche ist betroffen. Dann ist die Zustimmung des Eigentümers des privaten Grundstücks notwendig
Privateigentum – Zustimmung muss vorliegen
Ohne schriftliche Einwilligung des Eigentümers ist keine Ausweisung zum Naturdenkmal möglich.
Das Naturdenkmal wird im 9-monatigen Kontrollturnus seitens und auf Kosten der Stadt überprüft. Der Eigentümer bekommt einen Bericht mit ggf. Pflegevorschlägen.
Die Stadt unterstützt den Eigentümer mit fachlicher und finanzieller Hilfe.
Die Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Frey.
BezGR Leitenberger hat festgestellt, dass es in Rommelsbach kein Naturdenkmal gibt. Er schlägt vor, die Linden vor dem Altenheim „Alte Dorfschule“ zum Naturdenkmal zu ernennen.
Die Vorsitzende schlägt vor, dass sich der Bezirksgemeinderat darüber Gedanken macht und in der nächsten Sitzung eine Vorschlagsliste erstellt wird, die dann an Herrn Frey geschickt werden kann, sollte es Vorschläge geben.
BezGR Leitenberger möchte wissen, ob das Landratsamt der Stadtverwaltung eine Entschädigung zahlt, da die Zuständigkeit an die Stadt übertragen wurde und das Landratsamt keine Arbeit mehr damit hat.
Herr Frey antwortet, dass die Arbeit schon seit längerem von der Stadt erledigt wird und das Landratsamt so gut wie nichts zahlt.
BezGR Wagner erläutert, dass früher eine historische Linde auf dem Spielplatz bei der Linde stand. Leider war diese krank und musste gefällt werden. Es wurde nun eine neue Linde gesetzt, kann diese aufgrund des historischen Hintergrunds des Standorts als Naturdenkmal ernannt werden.
Herr Frey verneinte diese Frage. Nur die alten Bäume können zum Naturdenkmal werden.
BezGR Kern ist der Meinung, dass die Stadt die Bachläufe besser pflegen muss, da ansonsten Feuchtgebiete entstehen da das Wasser nicht mehr ablaufen kann und die Wiesen überschwemmt werden. Die Stadt muss dafür Sorge tragen, dass keine Feuchtgebiete auf Privatflächen ohne Genehmigung entstehen.
Beschlussvorschlag:
Die Verordnung der Stadt Reutlingen zum Schutz von Naturdenkmalen im Bereich der Gemarkung Reutlingen mit Ortsteilen wird beschlossen. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
Beschluss:
Der Bezirksgemeinderat Rommelsbach stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
Kanalsanierung 2025, BA I, Reicheneck und Rommelsbach
Die Vorsitzende erklärt, dass in Rommelsbach die meisten Kanäle bereits saniert sind und noch wenige Baustellen für das Jahr 2025 anstehen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sanierung der Kanalisation in Reicheneck und Rommelsbach (BA I/2025) gemäß dem Konzept des Ingenieurbüros ISAS Gesellschaft mbH vom Juli 2024 wird zugestimmt.
2. Die Ausführung der Arbeiten wird an die Firma LineTec Umwelttechnik GmbH zum Angebotspreis von 1.138.701,23 € übertragen. Die erforderlichen Mittel sind im Wirtschaftsplan der SER eingestellt.
Beschluss:
Der Bezirksgemeinderat Rommelsbach stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
EU-Umgebungslärmrichtlinien 3. Fortschreibung 2022-2024 – Beschluss des Lärmaktionsplan
Die Vorsitzende begrüßt Herrn Lude vom Amt für Stadtentwicklung und Vermessung.
Herr Lude erklärt, dass er vor fünf Jahren mit dem Lärmaktionsplan schon einmal im Bezirksgemeinderat war. Es haben sich jetzt einige Änderungen ergeben. Klar ist, dass Lärm krank macht. Ab dieser Fortschreibung wird EU-weit ein einheitliches Berechnungsverfahren genutzt. Die Belastungszahlen von 2019 sind mit den aktuellen Zahlen nicht mehr vergleichbar, da die Bewohner stärker der verlärmten Gebäudekarte zugeordnet werden.
Vom 16.08.2023 – 10.10.2023 wurde mittels Befragungssoftware die Öffentlichkeit befragt. 70 % gaben an, dass sie vom Straßenverkehrslärm stark oder sehr stark belastet sind. Hauptsächlich belastet sind sie durch zu schnelles Fahren, Anfahr- und Bremsgeräusche. Die gesetzlichen Vorschriften wurden verschärft durch die Reduktion der zulässigen Geschwindigkeit und lärmarme Beläge.
Bis 7/2024 hatten die straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen nach der deutschen Berechnungsmethode keine unmittelbaren Rechtsfolgen aus den EU-Umgebungslärmrichtlinien.
Es gibt eine neue Berechnungsmethode mit der alle Straße mit mehr als 4000 Fahrzeuge am Tag überprüft werden.
Die Auslösewerte für lärmreduzierende Maßnahmen wurden abgesenkt.
Neu ist die Ausweisung „ruhige Gebiete“
Für die Senkung des Lärms um 3dB(A) müsste die Verkehrsmenge halbiert werden.
Die neue Werte liegen bei 65/55 db(A) – ab diesem Wert kann eingeschritten werden.
Ab 67/57 dB(A) besteht die grundsätzliche Pflicht für die Anordnung von Maßnahmen.
Ab 70/60 dB(A) besteht das grundsätzliche Recht für Maßnahmen, da die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung überschritten ist.
Es ist immer besser den Verkehr flüssig zu halten aber die Geschwindigkeit zu reduzieren. Bei einer Reduzierung von 50 km/h auf 30 km/h sinkt der Lärm um 2-3 dB(A).
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten zur Reduktion des Verkehrslärms.
Reduzierung der Geschwindigkeit – kostengünstige Maßnahme
LKW-Durchfahrtsverbot
Abrücken der Fahrbahn durch Anbringen eines Fahrrad- oder Fußweg
Verlagerung oder Bündelung des Verkehrs – Scheibengipfeltunnel
Förderung ÖPNV, Fahrrad, Fußverkehr
Verbesserung des Verkehrsflusses – Grüne Welle
Bauliche Maßnahmen – Ortsumfahrungen, Schallschutzwände…
In Rommelsbach wird in der Kniebisstraße und Ermstalstraße Tempo 30 weiterhin bleiben.
In der Württemberger Straße, Bei der Kirche, Oferdinger Straße bis zum Kreisverkehr Bayernstraße soll durchgängig Tempo 30 angeordnet werden.
In einigen Straßen in der Stadt bleibt Tempo 40 aufgrund Zusammenhang mit „grüner Welle“ und Begreifbarkeit für die Autofahrer. Die Anpassung der „grünen Welle“ auf Tempo 30 wäre sehr kosten und aufwandsintensiv.
Die Reduzierung der Geschwindigkeit ist die einzige sinnvolle Maßnahme. Eine Halbierung des Verkehrsaufkommens ist nicht machbar. Eine Reduzierung der Motorengeräusche durch umrüsten auf E-Fahrzeuge ist nicht beeinflussbar.
Bei geringen Geschwindigkeiten ist die Anbringung eines Flüsterasphalts nicht sinnvoll.
Die Ausweisung der „Ruhigen Gebiete“ ist nur in Reutlingen möglich. In den Stadtteilen können keine „Ruhigen Gebiete“ ausgewiesen werden.
Die Vorsitzende bemerkt, dass es größere Änderungen gibt. Der Bezirksgemeinderat hat bereits vor 5 Jahren ausdrücklich gewünscht, dass Tempo 40 im ganzen Ortsgebiet ausgewiesen wird. Jetzt werden noch mehr Straßen Tempo 30.
BezGR Lindemann merkt an, dass der Faktor Mensch nicht berücksichtigt wurde. Er ist der Meinung, dass durch die Reduzierung der Geschwindigkeit Staus entstehen und durch die Brems- und Anfahrgeräusche nicht nur mehr Lärm entsteht sondern auch die Umwelt durch mehr Abgase in Mittleidenschaft gezogen wird. Wenn der Verkehr fließt gibt es weniger Probleme. Er kann es nicht nachvollziehen, dass Bushaltestellen auf der Fahrbahn gebaut werden, sodass auch dort die Fahrzeuge bremsen und wieder anfahren müssen.
Herr Lude antwortet, dass bei fließendem Verkehr das Staurisiko bei Tempo 30 oder 40 nicht größer ist. Vor allem wenn der Verkehrsfluss durch Zebrastreifen und Ampeln gestört werden, gibt es bei geringerer Geschwindigkeit weniger Stau.
Eine flächendeckende Ausweisung mit Tempo 40 ist nicht möglich. Es ist eindeutig nachgewiesen, dass Tempo 30 leiser als Tempo 50 ist.
BezGR Leitenberger erklärt nochmal, dass Rommelsbach vor 5 Jahren bereits flächendeckendes Tempo 40 beantragt hat. Nur soll noch langsamer gefahren werden. Es ist fraglich, ob der Verkehr dadurch nicht behindert wird. Er möchte wissen, was in den letzten 5 Jahren für den passiven Lärmschutz gemacht wurde. Schon viele Jahre lang beantragt der Bezirksgemeinderat eine LKW-Durchfahrtsverbot, was aber immer abgelehnt wurde.
Er geht davon aus, dass man bis 2035, 35 % mehr Verkehr auf den Straßen hat. Daher ist für Rommelsbach die Dietwegtrasse dringend notwendig.
Er fragt nach, warum das Schild Lärmschutz unter den Tempo 30 Schildern angebracht ist, das verdichtet nur den Schilderwald.
Er möchte gerne den Kooperationserlass der Landesregierung mit Fußnoten zugesandt bekommen.
Herr Lude verspricht, den Kooperationserlass zuzusenden. Er kann sich nicht vorstellen, dass in Zukunft unter Tempo 30 angeordnet wird, da das nicht sinnvoll ist. Das Zusatzschild „Lärmschutz“ muss nicht angebracht werden. Es ist lediglich eine Erklärung für die Autofahrer, warum in dieser Straße Tempo 30 ist.
BezGR Raiser ist ebenfalls für Tempo 40. Wenn die Dietwegstrasse gebaut würde, hätten wir in Rommelsbach kein Problem mehr. Er findet es seltsam, dass der Lärmpegel lediglich berechnet, aber nicht gemessen wird.
Herr Lude betont, dass grundsätzlich Tempo 50 auf den Durchfahrtsstraßen gilt. Nur in begründeten Fällen kann eine Temporeduzierung angeordnet werden.
BezGR Raiser stellt fest, dass er von einer Bevölkerungsbefragung nichts wusste. Die Anzahl der Bürger die mitgemacht haben ist auch sehr gering. Danach haben von über 100.000 Einwohnern 270 Probleme mit dem Verkehr. Das ist seiner Meinung nach nicht repräsentativ. Er befürchtet, dass die Autofahrer andere Wege suchen und der Verkehr im Wohngebiet zunimmt
BezGR Kern ist auch der Meinung, dass Tempo 40 auf den Durchgangsstraßen besser ist. Er hat Verständnis für die Anwohner. Es wäre für ihn aber wichtig, dass er auch für die Bewohner des Nordraums eine Grüne Welle in Richtung Reutlingen geben würde.
Er fragt nach, ob es bereits mit der Feuerwehr abgesprochen ist. Vor 5 Jahren war der Grund von Tempo 40 in der Oferdinger Straße die Feuerwehr.
Herr Lude antwortet, dass es mit Feuerwehr und RSV noch abgeklärt werden muss. Er gibt es weiter, dass die Grüne Welle aus dem Nordraum Richtung Reutlingen nicht funktioniert.
BezGRin Rödler findet einen passiven Lärmschutz sehr gut. Bis vor kurzem war eine Hecke als natürlicher Lärmschutz vor ihrem Haus. Der wurde plötzlich ohne Not entfernt.
BezGR Leitenberger fragt nach, was geschehen würde wenn die Stadtverwaltung den Kooperationserlass nicht durchführen würde.
Herr Lude teilt mit, dass sich bereits Umweltschutzorganisationen gemeldet haben um die Umsetzung zu überprüfen und einzuklagen.
Die Vorsitzende fasst zusammen, was vom Bezirksgemeinderat beantragt wird
Nachtfahrverbot für LKW in der Kniebis-, Ermstalstraße, Württemberger Straße, Oferdinger Straße
Bau der Dietwegtrasse
Grüne Welle aus dem Nordraum kommend bis Reutlingen Zentrum
Flächendeckend Tempo 40
Beschlussvorschlag:
1. Der vorliegende Lärmaktionsplan 2022-2024 und die Umsetzung der darin beschriebenen verkehrsrechtlichen Maßnahmen M1 bis M11 und M16 bis M23 (in der Regel Tempo 40 – Tempo 30) werden beschlossen.
2. Die verkehrsrechtlichen Maßnahmen M12 bis M15, die zwar aus Lärmschutzgründen erforderlich wären, jedoch kostenintensive aufwändige Anpassungen an der „Grünen Welle“ im Hauptstraßennetz erfordern und das Risiko der Verlagerung von Verkehr in die Oststadt erhöhen, werden aus den genannten Gründen zunächst nicht umgesetzt.
3. Der außerorts liegenden Maßnahme auf der B28 im Bereich Eberhard-Wildermuth-Siedlung wird zugestimmt. Die Umsetzung unterliegt jedoch der Zustimmung der Regierungspräsidiums Tübingen.
4. Die „ruhigen Gebiete“ werden entsprechend des beiliegenden Plans (Anlage 9) festgelegt.
BezGR Kern findet die Begründung bei Nr. 2 bzgl. der Kosten nicht nachvollziehbar. Die Gesundheit ist doch wichtiger.
BezGR Raiser ist der Meinung, dass Nr. 2 ein schönes Beispiel ist, es sollte aber das Wörtchen „zunächst“ rausgenommen werden.
Herr Lude denkt, dass „zunächst“ gestrichen werden kann.
Beschluss:
Nr. 1 Der Bezirksgemeinderat lehnt den Beschlussvorschlag einstimmig ab.
Nr. 2 Wenn das Wort „zunächst“ gestrichen wird, stimmt der Bezirksgemeinderat dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
Nr. 3 Der Bezirksgemeinderat stimmt mit 5 Ja-Stimmen und 5-Enthaltungen dem Beschlussvorschlag zu.
Nr. 4 Der Bezirksgemeinderat lehnt den Beschlussvorschlag mit 2 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen ab.
Die Vorsitzende erinnert Herrn Lude nochmals an die Forderungen des Bezirksgemeinderats.
Nachtfahrverbot für LKW in der Kniebis-, Ermstalstraße, Württemberger Straße, Oferdinger Straße
Bau der Dietwegtrasse
Grüne Welle aus dem Nordraum kommend bis Reutlingen Zentrum
Flächendeckend Tempo 40
Anfragen und Anträge
BezGR Linsenbolz hat festgestellt, dass der Redaktionsschluss für das Mitteilungsblatt nun am Freitag um 10:00 Uhr ist. Das ist sehr ungeschickt, da Spielberichte des Sportvereins so erst zwei Wochen später veröffentlicht werden. Er bittet darum abzuklären ob der Redaktionsschluss auf Montag verschoben werden kann.
BezGR Leitenberger ist der Meinung, dass geklärt werde muss, dass WLAN schon vor 2026 auf dem Bezirksamt eingerichtet und installiert werden muss.
BezGR Leitenberger erinnert daran, dass beim Herrichten der Außenanlage beim Kindergarten Wittum der südlich des Gartens verlaufene Weg, der im Bebauungsplan eingezeichnet wird gebaut wird.
BezGR Leitenberger möchte wissen wie der Sachstand der Bebauungspläne für Gassenäcker und Wittum II ist.