Nachfolgend erhalten Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte der öffentlichen Sitzung
am Dienstag, 14. November 2023 19:30 bis 20:00 Uhr
im Rathaus Rommelsbach (Sitzungssaal), Bei der Kirche 10, 72768 Reutlingen
Einwohnerfragestunde
Ein Bürger hat erfahren, dass in Rommelsbach eine Gemeinschaftsschuppenanlage geplant ist und möchte wissen an wen man sich wenden muss, damit man einen Schuppen bekommt.
Die Vorsitzende antwortet, dass es Planungen gibt jedoch noch nichts Konkretes. Sobald die Planungen abgeschlossen sind und die Vergaberichtlinien feststehen wird es öffentlich bekanntgegeben. Auch bei wem man sich melden kann.
Ein Bürger hat gelesen, dass es um die Friedhofsentwicklung geht und teilt mit, dass er gerne in Rommelsbach auf dem Friedhof eine Stele hätte.
Ein Bürger hat festgestellt, dass beim Gebäude Ecke Württemberger Straße/Altenwaldstraße ein Zaun aufgestellt wurde. Dadurch ist die Sicht in die Württemberger Straße schwieriger geworden. Auch parken ständig große Fahrzeuge dicht am Kreuzungsbereich. Er beantragt, dass eine Zick-Zack-Linie gemacht wird, damit die Fahrzeuge nicht so dicht an der Kreuzung parken.
Ein Bürger beschwert sich, dass die Tennisabteilung des Sportvereins nicht regelmäßig das Laub von ihrem Parkplatz entfernt. Er hat ständig viel Laub in seinen Beeten und er muss diese entsorgen.
Die Vorsitzende teilt mit, dass bereits mit der Tennisabteilung Kontakt aufgenommen wurde und jetzt erneut Kontakt aufgenommen wird.
Ein Bürger fragt nach, warum die Stadt für die Tennisabteilung den Räum- und Streudienst übernimmt.
Die Vorsitzende antwortet, dass dies nachgefragt wird.
Ein Bürger beantragt, dass in Wohngebiet Mähder ein LKW-Durchfahrtsverbot angeordnet wird
Die Vorsitzende antwortet, dass der Antrag bereits gestellt und von der Stadt Reutlingen abgelehnt wurde.
Ein Bürger möchte wissen, ob in den Neubau gegenüber der Firma Schmälzle ein Kindergarten kommt.
Die Vorsitzende teilt mit, dass es Planungen gibt, diese aber noch nicht konkret sind.
Ein Bürger hat festgestellt, dass noch keinerlei Bauaktivitäten auf dem Platz des Kindergartens Wittum I stattfinden und möchte wissen, ob der Kindergarten wirklich im Januar 2024 fertig sein soll
Die Vorsitzende antwortet, dass dem Bezirksgemeinderat keine andere Information vorliegt. Es wird noch immer davon ausgegangen, dass im Januar 2024 die Einweihung stattfindet. Die Stadt hat auch bisher keine anderen Informationen ans Bezirksamt gegeben.
Mitteilungen
Die Vorsitzende teilt folgendes mit:
- Antwort auf die Anfrage von Herrn BezGR Kern bzgl. des Feldweges Verlängerung Gaiernstraße von der SER. Der Feldweg wird im Frühjahr 2024 verkehrssicher hergestellt.
- Antwort auf die Anfrage von Herrn BezGR Meinhardt bzgl. defekter Spielgeräte auf dem Spielplatz Altenwaldstraße. Die Spielgeräte wurden repariert.
- Antwort auf die Anregungen zum Baugesuch Kinderhaus Wittum I vom Baurechtsamt. Das Baurechtsamt teilt mit, dass die Herstellung notwendiger Stellplätze nach der Verwaltungsvorschrift zum Stellplatzschlüssel durchgeführt wird. Eigentlich würden für das Kinderhaus 2 Stellplätze ausreichen. Die sogenannten Kiss & Ride Plätze sind nach Aussage des Baurechtsamts nicht geplant.
- Der vom Bezirksgemeinderat angesprochene Weg ist nicht Bestandteil der Baugenehmigung. Nach Rücksprache mit dem Amt für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt kann zur Zeit keine Aussage darüber getroffen werden
Friedhofsentwicklungsplanung
Vorlage Nr. 23/103/01
Die Vorsitzende erläutert, dass für die Bezirksgemeinderäte eine Info-Veranstaltung stattgefunden hat.
Das Ziel der Friedhofsentwicklungsplanung ist
- die Reduzierung der Bestattungsflächen in Randbereich. Es wurde festgestellt, dass die Friedhöfe zu groß sind. Die Pflege der nicht genutzten Flächen ist sehr kostenintensiv.
- Angebot von neuen Bestattungsformen
Es ist sehr wichtig, dass die Friedhöfe in allen Bezirksgemeinden erhalten bleiben. Dafür ist es jedoch notwendig die Kosten zu senken.
Die Einrichtung eines Bestattungswaldes kann aus finanziellen Gründen nicht umgesetzt werden. Die Kosten für die Einrichtung würden bei 600.000,00 € liegen. Auch ist die Nachfrage zu gering.
Pflegearme und kostengünstige Bestattungsformen sollen bevorzugt werden, da das auch dem Wunsch der Bevölkerung entspricht. Weniger gefragte oder pflegeintensive Bestattungsangebote sollen wegfallen, bzw. künftig auslaufen.
Der Friedhof in Rommelsbach hat eine Größe von 1,77 ha.
In den Jahren 2018 fanden 36 Bestattungen statt. Die Prognose für die kommenden Jahre liegt bei 40 Bestattungen jährlich.
Die Überhangsfläche in Rommelsbach ist zu klein, um diese einer anderen Nutzung zuzuweisen.
Für die Einführung der pflegearmen Angebote müssen Investitionen in Höhe von 515.000,00 € getätigt werden. Aber auch die Pflege danach ist wichtig.
BezGR Kern ist der Meinung, dass die Friedhofsentwicklungsplanung nachvollziehbar ist. Die Friedhöfe werden seit längerer Zeit pflegerisch vernachlässigt. Es sollten alternative Pflegemöglichkeiten gesucht werden.
Er ist der Meinung, dass Stelen eine gute Alternative Bestattungsmöglichkeit wäre.
Es ist sehr wichtig, dass der Bezirksgemeinderat im Vorfeld bei den Planungen mit einbezogen wird und mitbestimmen kann.
BezGR Leitenberger erklärt, dass es seit vielen Jahren in Rommelsbach Wiesengräber gibt und diese werden auch gut angenommen. Er ist der Meinung, dass die Randfläche nicht verkauft werden darf. Die Durchquerung von Ost nach West muss ebenfalls bestehen bleiben, auch im Hinblick auf das Neubaugebiet Gassenäcker.
Er denkt, dass nicht alles unter dem wirtschaftlichen Aspekt gesehen werden darf. Er stimmt der Vorlage zwar zu, aber nur unter ein paar Voraussetzungen. Auch er würde eine Stele begrüßen.
Die Vorsitzende ist auch der Meinung, dass ein Friedhof nicht nur wirtschaftlich gesehen werden darf. Es geht auch um die Menschenwürde und den Glauben.
BezGRin Löffler schlägt vor, dass neben der alte Aussegnungshalle ein guter Platz wäre um eine Stele aufzustellen.
Die Vorsitzende fasst zusammen welche Voraussetzungen für die Zustimmung zur Vorlage angegeben werden.
Beschlussvorschlag:
Der Friedhofsentwicklungsplanung – wie in der Anlage enthalten wird zugestimmt. Die Umsetzung erfolgt schrittweise im Rahmen der künftigen Wirtschaftspläne.
Beschluss:
Der Bezirksgemeinderat Rommelsbach stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig unter folgenden Voraussetzungen zu.
- Der Bezirksgemeinderat möchte vorab bei Planungen eingebunden und informiert werden.
- Alle Flächen müssen öffentliche Flächen bleiben.
- Die Durchwegung von Ost nach West muss erhalten bleiben
- Die Parkplätze müssen erhalten bleiben
Es wird angeregt, neben der alten Aussegungshalle ein Feld mit Stelen anzulegen.
Kommunalwald der Stadt Reutlingen – periodische Betriebsplanung – Forsteinrichtungserneuerung 2025-2034: Eigentümerzielsetzung für den Kommunalwald
Vorlage Nummer 23/091/01
Die Vorsitzende erläutert, dass die Vorlage Rommelsbach nicht sehr stark betrifft, da Rommelsbach nur ein kleines Stück Wald im Schönbuch besitzt. Es ist trotzdem wichtig alle Bezirksgemeinden in dieser wichtigen Angelegenheit zu hören.
Der Kommunalwald ist zu 100% ein Erholungswald. 60% liegen im Biospährengebiet. Über 80% ist Laubholzanteil.
Es gibt bereits einen provisorischer Betriebsplan für 2014-2023. In der Forststrukturreform von 2020 wurden betriebliche Abläufe angepasst. Die Eigentümerzielsetzungen wurden zwischen der Stadt und dem Forstamt erarbeitet. Es gibt drei Kategorien
Ökonomie
Ökologie
Soziales
Ökonomie:
Wenn der Wald in der Kernzone des Biosphärengebiet liegt ist die Bewirtschaftung eingeschränkt. Es darf kein Holz aus dem Wald entfernt werden, auch nicht nach Sturmschäden. Die Befürchtung ist, dass das Holz von Ungeziefer befallen wird.
Der Wald hat lediglich eine Erholungsfunktion, das ist nicht rentabel sondern defizitär.
Ökologie:
Der Bereich der Kernzone im Biosphärengebiet erhöht sich deutlich und darf dann nicht mehr bewirtschaftet werden.
BezGR Leitenberger ist der Meinung, dass man mit der Vorlage mitgehen sollte. Der Wald hat einen hohen Erholungswert als Naherholungsgebiet.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Eigentümerzielsetzung für den Kommunalwald der Stadt Reutlingen als Grundlage für die periodische Betriebsplanung (Forsteinrichtungserneuerung) 2025 – 2034.
Beschluss:
Der Bezirksgemeinderat Rommelsbach stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
Sanierung von Abwasserkanälen und Schachtbauwerken 2024 in Rommelsbach „Bauabschnitt I – Rommelsbach Nord“ Bau- und Vergabebeschluss.
Vorlage Nr. 23/115/03
Die Vorsitzende berichtet, dass die Stadtentwässerung regelmäßig alle Abwasseranlagen untersuchen muss. Die aus der Untersuchung resultierenden geplanten Sanierungsmaßnahmen umfassen ca. 2,6 km Kanal und 125 Schächte. Die Arbeiten können weitestgehend mittels Schlauchliner oder sonstiger grabenloser Verfahren in geschlossener Bauweise saniert werden. Auch die schadhaften Schächte können in geschlossener Bauweise instandgesetzt werden. Teilweise sind vor der eigentlichen Sanierung kleine Tiefbauarbeiten notwendig.
Baubeginn ist Februar 2024. Es wird mit einer Gesamtbauzeit von ca. 10 Monaten gerechnet.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 751.000,00 €
Beschlussvorschlag:
1. Der Sanierung der Kanalisation in Rommelsbach (BA I/2024) gemäß dem Konzept des Ingenieursbüros ISAS Gesellschaft mbH vom Juli 2023 wird zugestimmt.
2. Die Ausführung der Arbeiten wird an die Firma Kanal-Türpe Gochsheim Gmbh & Co.KG zum Angebotspreis von 644.749,35 € übertragen. Die erforderlichen Mittel sind im Wirtschaftsplan der SER eingestellt.
Beschluss:
Der Bezirksgemeinderat Rommelsbach stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
Sanierung von Abwasserkanälen und Schachtbauwerken 2024 in Rommelsbach „Bauabschnitt I – Rommelsbach West“
Vorlage Nr. 23/115/02
Die Vorsitzende berichtet, dass die Stadtentwässerung regelmäßig alle Abwasseranlagen untersuchen muss. Die aus der Untersuchung resultierenden geplanten Sanierungsmaßnahmen umfassen ca. 3,0 km Kanal und 96 Schächte. Die Arbeiten können weitestgehend mittels Schlauchliner oder sonstiger grabenloser Verfahren in geschlossener Bauweise saniert werden. Auch die schadhaften Schächte können in geschlossener Bauweise instandgesetzt werden. Teilweise sind vor der eigentlichen Sanierung kleine Tiefbauarbeiten notwendig.
Baubeginn ist Februar 2024. Es wird mit einer Gesamtbauzeit von ca. 10 Monaten gerechnet.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 805.000,00 €
Beschlussvorschlag:
1. Der Sanierung der Kanalisation in Rommelsbach (BA II/2024) gemäß dem Konzept des Ingenieursbüros ISAS Gesellschaft mbH vom Juli 2023 wird zugestimmt.
2. Die Ausführung der Arbeiten wird an die Firma Kanal-Türpe Gochsheim Gmbh & Co.KG zum Angebotspreis von 697.298,58 € übertragen. Die erforderlichen Mittel sind im Wirtschaftsplan der SER eingestellt.
Beschluss:
Der Bezirksgemeinderat Rommelsbach stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
Anfragen und Anträge
BezGRin Löffler möchte wissen bis wann die Ermstalstraße wieder befahrbar ist.
Die Vorsitzende erklärt, dass die Straße zur Zeit geteert wird. Danach wird die Straße einseitig befahrbar sein mit Ampelregelung. Lange Äcker werde dann Sackgasse. Alle hoffen, dass die Baustelle bis Ende des Jahres abgeschlossen ist.
BezGR Leitenberger bittet darum, dass nochmals nachgefragt wird, bis wann mit den Bauarbeiten im Kindergarten Wittum I begonnen wird.
BezGR Wagner fragt nach dem Stand beim Bau der Mensa.
Die Vorsitzende antwortet, dass der Bau im Zeitplan ist. Lediglich bei der Lieferung der PV-Anlage gab es Lieferschwierigkeiten.