Kurzprotokoll der öffentlichen Sitzung vom 26.10.2022

Nachfolgend erhalten Sie eine Zusammenfassung der öffentlichen Sitzung

am Mittwoch, 26.Oktober 2022, 20:00 - 21:00 Uhr

Saal der Stadtteilbibliothek, Württemberger Straße, 72768 Reutlingen

Einwohnerfragestunde

Ein Bürger möchte wissen, wann die unbebauten Grundstücke Ecke Kirrlestraße / Kniebisstraße entwickelt werden.

Die Vorsitzende verweist auf die Haushaltsanträge.

Mitteilungen

Die Vorsitzende teilt mit, dass der Bezirksgemeinderat in seiner letzten nichtöffentlichen Sitzung von zwei Baugesuchen zustimmend Kenntnis genommen hat.

Haushaltsanträge zum Haushalt 2023

Die Vorsitzende erläutert, dass der Bezirksgemeinderat folgende Haushaltsanträge

Stellen wird. Die Priorisierung wurde vom Bezirksgemeinderat vorgenommen.

Beschluss:

1.    Planungsrate für den Bau des neuen Feuerwehrgerätehauses in Rommelsbach in Höhe von 25.000,00 €

Der Bezirksgemeinderat stimmt dem Haushaltsantrag einstimmig zu.

2.    Planungsrate für die Gestaltung des Straßenraums mit Berücksichtigung des Fahrradverkehrs im Rahmen der Kanalisierungsmaßnahmen im Jahr 2023 in Höhe von 20.000,00 € und Einstellung der Investitionsrate in den Finanzhaushalt 2023 in erforderlicher Höhe.

Der Bezirksgemeinderat stimmt dem Haushaltsantrag einstimmig zu.

3.    Ausbau der Radwegverbindung zwischen Kniebisstraße in Richtung Altenburg als Zubringer zum Neckartalweg – Einstellung einer Planungsrate.

Der Bezirksgemeinderat stimmt dem Haushaltsantrag einstimmig zu.

4.    Erstellung einer Spielplatzkonzeption für Rommelsbach

Der Bezirksgemeinderat stimmt dem Haushaltsantrag einstimmig zu.

5.    Projekt zur Entwicklung des Geländes rund um den Altenwaldspielplatz zu einem „Mehrgenerationenpark“ (Parkgelände für alle Altersklassen und Bevölkerungsgruppen)

Der Bezirksgemeinderat stimmt dem Haushaltsantrag einstimmig zu.

6.    Bereitstellung eines Grundstücks in Rommelsbach zum Bau von Gemeinschaftsschuppenanlagen

Der Bezirksgemeinderat stimmt dem Haushaltsantrag einstimmig zu.

7.  Wettbewerbliches Verfahren für die städtischen Grundstücke Kirrlestraße/ Kniebisstraße

Der Bezirksgemeinderat stimmt dem Haushaltsantrag einstimmig zu.

8.    Einstellung einer Planungsrate für die Planung und Durchführung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen

Der Bezirksgemeinderat stimmt dem Haushaltsantrag einstimmig zu.

9.    Sanierung des Rathausvorplatzes Bei der Kirche 10

Der Bezirksgemeinderat stimmt dem Haushaltsantrag einstimmig zu.

Die Vorsitzende betont, dass dem Bezirksgemeinderat bewusst ist, dass die Haushaltslage sehr schwierig ist. Der Bezirksgemeinderat ist daher sehr erfreut und schätzt es sehr, dass in Rommelsbach, trotz der schwierigen Lage

  • Die Mensa bei der Grundschule
  • Der Container-Kindergarten im Wittum
  • Die Sanierung des BZN

umgesetzt werden. Die Kanalisierung der Ermstalstraße wird über SER abgerechnet.

BezGR Leitenberger ergänzt, dass sich der Bezirksgemeinderat im Vorfeld viele Gedanken gemacht hat und nur das absolut Notwendige beantragt hat. Vor allem das Feuerwehrgerätehaus ist sehr wichtig.

Die Vorsitzende ist ebenfalls dieser Meinung. Weist auch darauf hin, dass der Bezirksgemeinderat mit den Haushaltsanträgen Gemeinschaftsschuppenanlage und Wettbewerbliches Verfahren Kirrlestraße/Kniebisstraße, Anträge gestellt hat, die der Stadt Geld einbringen.

Anfragen und Anträge

BezGR Leitenberger fragt nach dem Planungsstand des Bebauungsplans Gassenäcker.

Die Vorsitzende teilt mit, dass der Satzungsbeschluss noch aussteht. Dieser wurde dem Bezirksgemeinderat bereits vor der Sommerpause versprochen. Sie wird sich nochmals mit Herrn Dvorak in Verbindung setzten, dass die Vorlage rechtzeitig für die Sitzung im November vorliegt.

BezGR Leitenberger ist der Meinung, dass der Bezirksgemeinderat nochmals versuchen sollte in der Kniebisstraße ein Parkverbot zu bekommen. Parkende Fahrzeuge verursachen zum Teil sehr lange Staus. Wichtig wäre, dass der Verkehr fliest.

BezGR Wagner ist der Meinung, dass während der Baumaßnahmen in der Ermstalstraße auf jeden Fall ein Parkverbot in der Kniebisstraße notwendig ist.

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